Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 179 Betriebsjahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Koncession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Koncession festgesetzten Nominal-Anlagekapitals einzulösen. Der Betrieb der Bahn wird auf Grund des Betriebsvertrages vom 21. März 1893 von der Direktion der Kgl. Ungar. Staats- bahnen geführt. Kapital: fl. Silber 3 464 200 in Aktien à fl. 200. Die Amortisation der Aktien erfolgt im Wege der Verlosung innerhalb der Koncessionsdauer und beginnt nach erfolgter Amortisation der ausgegebenen Obligationen. Den Besitzern der verlosten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche mit Ausschluss des Bezuges der 5 % Kapital- zinsen alle Rechte der Aktien, namentlich die Anteilnahme an der sich ergebenden Superdividende gewähren. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung = 50 St. Gewinn-Verteilung: Der nach Zahlung der Zinsen und der Tilgungsquote für die Prioritäts- obligationen, sowie nach Bestreitung der 5 % Zinsen des Aktienkapitals und der seiner Zeit zur Aktientilgung in dem betreffenden Jahre erforderlichen Summen sich ergebende Überschuss wird zur einen Hälfte dazu verwendet, die etwaigen, infolge der Garantie geleisteten Vorschüsse zurückzuzahlen. Von der anderen Hälfte mindestens 10 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals beträgt, 5 % Tantieme, 85 % zur Ver- fügung der Gen.-Vers. Siehe auch unter Vertrag. Dividenden 1890–96: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5 %. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Dividende unter Abzug von 5 % Couponsteuer in fl. Silber. Die Notiz der Aktien in Frankfurt a. M. versteht sich fl. Pro Stück, der fl. = 2 M. gerechnet. Kurs der Aktien Ende 1890–97: fl. 175, 172, 175, 174¾, 186, 185, 187, 189½ Notiert in Frankfurt a. M. 5 % Silber-Prior.-Anleihe von 1867: fl. 3 449 000, in Umlauf Ende 1897 fl. 3 161 000 in Stücken à fl. 200. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: durch Verlosung am 1. Okt. per 1. April von 1868 ab bis 1944, Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Adelssen, Bürger & Co.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel u. Industrie. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 % Steuer, der verlosten Obligationen in fl. Silber. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Beim Handel an der Berliner Börse seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, in Frankfurt a. M. fl. 100 = M. 200. – Kurs Ende 1890–97: 89.60, 86.90, 85.75, 94.70, 100, 103, 102.90, – %. Notiert in Berlin; in Frankfurt a. M. Ende 1897: 9 % Direktion: Präs. F. v. Harkänyi, Vice-Präs. Graf Zichy, S. v. Bänffay, J. v. Herz, Baron A. Vecsey, Graf Nemes. Aufsichtsrat: Alb. Holl, Stefan v. Lipthay, Victor Oberschall, L. Nagy. Gaisbergbahn-Gesellschaft in Salzburg. Gegründet: Am 25. Mai 1887; letzte Statutenänd. von 1890. Zweck: Bau und Betrieb der koncessionierten Zahnradbahn, Bau und Betrieb von Zahnrad- und Lokalbahnen, für welche in der Folge von der Gesellschaft die Koncession erworben wird; Besitz und Betrieb von Hotels, sowie von Kommunikationsmitteln aller Art, welche zur Erleichterung des Verkehrs der von der Gesellschaft betriebenen Bahnen von der Gesellschaft begründet, erworben oder erpachtet werden. Koncession: 90 Jahre bis 24. März 1976. Die Gesellschaft geniesst bis zum Jahre 1916 Steuer- und Stempelfreiheit und während der ganzen Koncessionsdauer die alleinige Berechtigung einer Eisenbahn-Verbindung von Salzburg-Parsch nach dem Gipfel des Gaisbergs. Kapital: fl. 780 000 Stammaktien, davon getilgt bis Ende 1897: fl. 6000, sowie fl. 300 000 Prioritätsaktien, davon getilgt bis Ende 1897: fl. 5200 in Aktien a. fl. 200. Die Prioritäts- aktien haben ein Recht auf 5 % V orzugsdividende. Die Prioritäts- und Stammaktien werden innerhalb der Koncessionsdauer nach einem festgesetzten Tilgungsplane amor- tisiert. Die Amortisation der Aktien erfolgt im Wege der Verlosung; der Verwaltungs- rat ist jedoch berechtigt, insofern Prioritätsaktien unter dem N ominalbetrage erhältlich sind, anstatt der Verlosung Rückkauf eintreten zu lassen. An Stelle der getilgten Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche auf die über 5 % sich ergebende Super- dividende Anspruch haben. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spätestens im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 100 Stimmen, die Aktien „ müssen 3 Tage vor der Gen.-Vers. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Mindestens 5 % zum Reservefonds, sodann der für die planmässige Tilgung der Prioritätsaktien erforderliche Betrag und die Dividende von 5 % auf die noch nicht getilgten Prioritätsaktien, hierauf der für die planmässige Tilgung der Stamm- aktien erforderliche Betrag und eine Dividende bis zu 5 % auf die noch nicht getilgten Stammaktien; vom etwaigen Reste 10 % Tantieme, 90 % z. Verf. der Gen.-Vers. II