196 Ausländische Eisenbahnen. Grenze und Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359,891 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztur-Barcs 71,332 km. Fiume-ö6österr. Grenze 3,255 km. Sa. 704, 061. Sa. der Österr. ung. Linien 2179,042 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km, Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41,899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Cilli-Wöllan u. Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis 39,101 km, Güns-Steinamanger 17,364 km, Barcs-Pakräcz, Terezovac-Suhopolje-Slatina und Bastaji- Kondanica-Zdenci 123,173 km, Steiermärkische Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14,770 km, Preding-Wieselsdorf-Stainz 11,320 km, Kapfenberg-Seebach-Au 22,773 km. Sa. 424, 860 km. Übereinkommen mit der österr. Regierung: Im April 1898 kam zwischen der Österr. Regierung und der Gesellschaft ein Protokollar-Übereinkommen zustande; der wesent- liche Inhalt desselben ist folgender: Die Südbahn erhält die Ermächtigung, eine frei- willige Konversion der 5 % igen Prioritäten durchzuführen, als Prämie für die Kon- version eine 3 % ige Ergänzungsanleihe im Betrage von M. 35 000 000 zu emittieren u. für Investitionszwecke eine 3½ % ige Investitionsanleihe in der Höhe von M. 80 000 000 aufzunehmen. An der Ersparnis aus der Prioritäten- Konversion participiert die Regierung mit 30 % derart, dass die von ihr zu leistende jährliche Zahlung, welche gegenwärtig fl. 710 000 beträgt, um die entsprechende Summe vermindert wird. Die Südbahn erhält vorläufig die Bewilligung, von der vorerwähnten Investitionsanleihe den Teilbetrag von M. 20 000 000 auszugeben. Dieser Teil der Anleihe dient vorwiegend zur Fundierung der schwebenden Schuld, welche gegenwärtig acht Millionen Gulden beträgt. Im Protokollar-Übereinkommen hat die Regierung jedoch ausdrücklich zu- gesagt, dass sie ihre Zustimmung zur Emission von ferneren Teilbeträgen des Anlehens nicht versagen werde, wenn seitens der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass ein Investitionsbedarf thatsächlich vorhanden ist. Die Südbahn hat sich andererseits ver- pflichtet, alljährlich der Regierung das Programm der von ihr durchzuführenden Investition zur Genehmigung vorzulegen. Die Regierung hat endlich noch ihre Zu- stimmung zu einer Statutenänderung der Südbahn in dem Sinne erteilt, dass die Amortisation der Aktien auch im Wege des börsenmässigen Rückkaufes erfolgen könne. Die Südbahn hat andererseits der Regierung wichtige Rechte eingeräumt. Zunächst hat sich die Südbahn-Gesellschaft verpflichtet, der Staatsverwaltung das Péage-Recht auf den Strecken Sachsenburg-Villach-Görz und Monfalcone zu koncedieren. Ferner hat die Südbahn für zwei steierische Lokalbahnen, deren Betrieb sie jetzt schon be- sorgt, einen Garantiezuschuss bis zum Betrage von fl. 12 000 jährlich auf sich ge- nommen. Es sind dieses die Linien Kapfenberg-Seebach und Pöltschach-Gonobitz. Die Landesverwaltung von Steiermark hat sich jedoch verpflichtet, für ein eventuelles Betriebsdeficit dieser beiden Linien einzustehen. Ausserdem hat die Südbahn noch das Zugeständnis gemacht, dass sie ähnliche Garantien, wie für die beiden genannten steirischen Bahnen, auch für andere anzuschliessende Lokalbahnen machen werde, unter der Voraussetzung, dass diese Bahnen geeignet erscheinen, dem gesellschaftlichen Hauptnetze einen Verkehrszuwachs zuzuwenden. Die Südbahn hat für den Fall des Ausbaues der Aspangbahn den Abschluss eines Frachtenkartells zugesagt. Ferner hat sie sich verpflichtet, den bestehenden Peéagevertrag auf der Strecke Solenau-Wiener- Neustadt zu lösen, so dass die Aspangbahn auch auf dieser Teilstrecke ein von der Südbahn unabhängiges Geleise bauen kann. Überdies verpflichtete sich die Südbahn, den bestehenden Betriebsvertrag bezüglich der Linie Cilli-Wöllan zu lösen, wenn die beiden im Bau befindlichen Bahnen Unzmarkt-Wolfsberg und Unterdrauburg-Wöllan vollendet sein werden. Dieses Übereinkommen mit der Regierung wurde in der Generalversammlung vom 26. Mai 1898 genehmigt. Kapital: frs. 375 000 000 = fl. 150 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1897 frs. 366 678 000 = fl. 146 671 200 in Aktien à frs. 500 = fl. 200. Die Tilgung der Aktien beginnt mit dem Jahre 1873 und wird in der Art fortgesetzt, dass sämtliche Aktien während der Konzessionsdauer zurückgezahlt werden. Die zu tilgenden Aktien werden alljährlich entweder durch öffentliche Verlosung zur Rückzahlung bestimmt oder durch freihändigen Ankauf zum Zwecke der Annullierung erworben, falls und insoweit die- selben unter dem Nennwerte erhältlich sind. Inwieweit die eine oder andere Art der Tilgung stattfindet, sowie den Zeitpunkt derselben und die Form der Verlosung be- stimmt jeweils der Verwaltungsrat. Die Summe der im Wege des Ankaufes getilgten Aktien kann jedoch höchstens die Hälfte der gesamten emittierten Aktien erreichen. Die Nummern sowohl der gezogenen, als der freihändig angekauften Aktien werden veröffentlicht. Die Eigentümer der gezogenen Aktien erhalten ausser dem wirklich eingezahlten Kapital eine auf Inhaber lautende Genussaktie, welche ihnen auf den Überschuss des jährlichen Reinertrages nach Abzug eines der 5 % Verzinsung des Aktienkapitales entsprechenden Betrages, gleiche Rechte mit den Inhabern nicht ge-