200 Ausländische Eisenbahnen. Aufsichtsrat: Dr. E. Gräner, Wilh. Maurer, Dr. Ludw. Nyiri, Oliver Turmann. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Bahnbau fl. 1 250 000, Investitionen fl. 161 312.59, Kautionen, dep. bei der Ungar. Bank f. Industrie u. Handel, fl. 6000, Debitoren fl. 30 856.90, Handkassa fl. 416.71, Ungar. Bank für Industrie u. Handel fl. 37 726. Sa. fl. 1 486 312.20. Passiva: Stammaktien fl. 500 000, Prioritäten fl. 750 000, Reservefonds fl. 20 452.09, Fond für Investitionen fl. 94 973.90, Schulden an die Nationalbank für Deutschland fl. 60 000, Kautioninhaber fl. 6000, Kreditoren: Kgl. ungar. Staatsbahn, Verrechnungskonto fl. 3375, Einlösung von Prioritätsaktien fl. 5100, alte Dividende der Prioritätsaktien fl. 532.50, Steuerkonto fl. 346.01, Vortrag aus 1896 fl. 1366.23, Betriebsüberschuss von 1897 fl. 44 166.47. Sa. fl. 1 486 312.20. Gewinn- u. Verlust 1897: Betriebseinnahmen fl. 148 361,90, Betriebsausgaben fl. 104 195.43, Überschuss fl. 44 166.47, hierzu Vortrag aus 1896 fl. 1366.23. Sa. fl. 45 532.70. Dieser Betrag wird verteilt 1) 9. Teilzahlung an die Nationalbank für Deutschland fl. 3220.01, 2) für Einlösung von 30 zu verlosenden Prioritätsaktien fl. 3000, 3) 4 % Dividende fl. 29 052, 4) zur Dotierung des Erneuerungsfonds fl. 3500, 5) zur Dotierung des Reservefonds fl. 3500, 6) Vortrag auf 1898 fl. 3260.69. Sa. fl. 45 532.70. Erste ungarisch-galizische Eisenbahn, Wien. Gegründet: Im Jahre 1869. Letztes Statut vom 4. März 1890. Koncessionen: Für die ungarische Linie vom 14. Juli 1869, für die galizische Strecke vom 11. Sept. 1869. Dauer der Koncession 90 Jahre, bis 1963. Die Koncession für die ungarische Linie ist durch die Einlösung des betreffenden Aktienkapitals seitens der ungarischen Regierung im Jahre 1893 erloschen. Rückkaufsrecht: Die ungarische Regierung löste die ungarische Linie laut Vertrag vom 23. Dez. 1888 ein; mit dem Erlass des ungarischen Finanzministers vom 28. Mai 1893 wurde der auf Ungarn entfallende Teil des Aktienkapitals in Höhe von fl. 4 906 200 gegen 4 % ungarische Kronen-Anleihe von 1892 zum Kurse von 92½ % umgetauscht. Ausserdem zahlt die ungarische Regierung eine auf Grund des Gesetzes XL von 1875 bis zum 31. Dez. 1934 separat garantierte Summe bis zur Höhe von jährlich fl. 139 836 in Silber und eine auf Grund des Gesetzes XXXIII von 1887 bis zum 24. Dez. 1961 separat garantierte Summe von jährlich fl. 92 903.80 in Silber; ferner wird die Annuität der 4½ % Investitionsanleihe in Höhe von fl. 6 230 800 seitens des Staates gedeckt. Die galizische Strecke wird laut Vertrag vom 20. Dez. 1888 für Rechnung des österr. Staates betrieben, welcher in vierteljährlichen Raten folgende Beträge zu zahlen hat: in den Jahren von 1889 bis 1950 jährlich ca fl. 1 450 000, im Jahre 1951 fl. 1 429 318.68, 1952: fl. 1 306 183.41, 1953: fl. 994 245, von 1954–1962: ca. fl. 1 430 000 und 1963 fl. 946 280. Ausserdem hat der österr. Staat das Recht, jederzeit die galizische Strecke einzulösen; falls er davon Gebrauch macht, hat er die Prioritäten zu übernehmen und an die Gesell- schaft folgende Zahlung in Silber zu leisten, bis zum Jahre 1951: fl. 370 687.88 jährlich, im Jahre 1952: fl. 385 238.58, 1953: fl. 519 321, von 1953–1963: jährlich ca. fl. 950 000. An Stelle dieser Annuitätenzahlung kann der Staat die einmalige Zahlung des zu 5 % per Jahr, Zins auf Zins gerechnet, diskontierten Kapitalwertes der zur Zeit der Ein- lösung noch nicht fälligen Annuitäten entweder in bar oder in Staatsschuldverschreibungen an die Gesellschaft leisten. Die Staatsschuldverschreibungen sind dabei mit jenem Kurse zu berechnen, welcher sich als Durchschnitt der an deer Wiener Börse während des unmittelbar vorangegangenen Semesters amtlich notierten Geldkurses der Staatsschuld- verschreibungen gleicher Art ergiebt. Kapital: fl. 12 320 000, davon sind getilgt durch die Einlösung der ungarischen Strecken fl. 4 906 200, daher noch jetzt fl. 7 413 800 in Aktien 3 fl. 200. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 50 St. Gewinn-Verteilung: Die Zahlungen der österr. und ungar. Regierung werden vor allem zur Zahlung der Zinsen- und Tilgungsquote für die Prioritäten-Obligationen, sodann nach Bestreitung der etwa sonst noch die Gesellschaft als solche treffenden Auslagen zur Bezahlung der Aktiendividenden und der seiner Zeit zur Amortisation des Aktienkapitals in dem betreffenden Jahre erforderlichen Quote verwendet. Dividenden: Die Aktien haben halbjährliche Coupons auf fl. 5 Silber lautend und sind zahl- bar am I1. Jan., 1. Juli; unter Abzug der Couponsteuer wird der Coupon mit fl. 4.972 in Silber bezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170 gerechnet, in Frankfurt a. M. in fl. Ppro Stück. Kurs der Aktien Ende 1890–97: 89.75, 85.75, 85.10, 95.75, 99.25, 102, 104, 105 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. 5 % Silber-Prioritäts-Obligationen von 1870 (I. Emission) fl. 18 958 800, davon noch unver- lost in Umlauf Ende 1897 fl. 18 016 000 in Stücken à fl. 200. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Durch Verlosung im März ber 1. Sept. von 1873 ab innerhalb 80 Jahren, Ver-