206 Ausländische Eisenbahnen. Aktienkapital Milr. 6 027 120, privileg. Obligationen I. Ranges zu 3 % Milr. 42 978 870, do. zu 4 % Milr. 2 932 710, do. zu 4½ % Milr. 1 447 560, privileg. Obligationen II. Ranges zu 3 % Milr. 33 424 110, do. zu 4 % Milr. 5 865 330, do. zu 4½ % Milr. 2 895 120, Diverse Milr. 2934, Specialreserve Milr. 1 152 140, ausserordentl. Reserve Milr. 1 356 933, Kreditoren Milr. 1 234 340, versch. Passiva Milr. 493 267. Sa. Milr. 99 810 436. ― Russische Eisenbahnen. Ivangorod-Dombrowo-Eisenbahn in St. Petersburg. Gründung: Statut vom 10. Juli 1881, mit Anderungen vom 23. April 1882, 22. Nov. 1885, 14. Nov. 1886, 16. Febr. 1887 u. 17. Okt. 1892. Koncession: Vom 10. Juli 1881 bis 10. Januar 1935. Rückkaufsrecht des Staates: 15 Jahre nach Betriebseröffnung, also vom 10. Jan. 1900 ab hat die Regierung das Recht, die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: Als Basis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen; die so ermittelte Normal-Jahreseinnahme darf aber weder geringer sein als die Ein- nahme des letzten dem Rückkauf vorhergehenden Jahres, noch weniger als 5.48 % des nominellen Aktienkapitals und 5.06 % des nominellen Obligationskapitals, zum Wechsel- kurs zur Zeit des Rückkaufs gerechnet. Von der auf die angegebene Weise berechneten Reineinnahme der Bahn wird vor allem die volle Garantiesumme für die Obligationen der Gesellschaft in Abzug gebracht, die sodann als Reineinnahme verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Koncessionsdauer der Ge- sellschaft kapitalisiert. Die durch eine solche Kapitalisierung erhaltene Summe wird von der Regierung der Gesellschaft in 5 % Staatspapieren mit solcher Amortisation ge- zahlt, wie sie die Regierung bestimmen wird. Wenn derzeit die Gesellschaft der Re- gierung noch etwas schulden sollte, so kommt die Schuld vor allem von dem Reserve- fonds der Gesellschaft in Abrechnung, und wenn dieser nicht ausreichen sollte, so wird der verbleibende Restbetrag von derjenigen Summe zurückbehalten, welche die Re- gierung der Gesellschaft für die übernommenen Heiz- und anderen Materialien, die nicht aus dem Betriebsfonds angeschafft sind, zu zahlen hat. Wenn dagegen der Be- rechnung des Ankaufspreises der Bahn eine Einnahme von mehr als 5.48 % des ganzen nominellen Aktienkapitals und von 5.06 % des ganzen nominellen Obligationskapitals zu Grunde gelegt wird, und wenn die obenbezeichneten Fonds zur Deckung der Schuld an die Regierung nicht ausreichen sollten, so wird bei einer solchen Eeststellung des Kaufpreises der Bahn, der zu Gunsten der Gesellschaft verbleibende Überschuss zur Deckung der zum Teil noch nicht bezahlten Schuld verwandt. Die Vorräte an Brenn- und anderen Materialien, welche nicht aus dem Betriebskapital angeschafft sind, kann die Regierung, wenn sie dies für geeignet erachtet, zu einem mit der Gesellschaft zu vereinbarenden Preise, oder wenn eine Einigung dieserhalb nicht zu erzielen wäre, nach Abschätzung von Sachverständigen ankaufen. Die durch Abschätzung festgesetzte Summe wird der Gesellschaft in 5 % Staatspapieren ausgezahlt und wird von derselben die Forderung der Regierung in Abzug gebracht, wenn der Reservefonds dazu nicht ausreichen sollte. Nach Ablauf der 50 jährigen Koncessionsdauer fällt die Bahn nebst den Anlagen, dem Wagen- und Lokomotivenpark und dem übrigen Zubehör, sowie mit allem be- weglichen und unbeweglichen Vermögen und dem Betriebskapital, in baren Fonds und in Vorräten, der Regierung unentgeltlich zu. Die der Regierung seiner Zeit noch zu- stehenden Forderungen werden vor allen anderen Schulden der Gesellschaft aus dem Reservefonds bezahlt. Der etwa verbleibende Überschuss aus diesem Fonds wird der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt. Betriebslänge im Jahre 1896: 453 Werst. Kapital: R. 8 283 000, davon noch ungetilgt Ende 1896 R. 7 650 000 in Aktien à R. 125, 625 = M. 408, 2040. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli, neuen Stils. Tilgung: Durch Auslosung am 1. Nov. neuen Stils per 1. Jan. des folgenden Jahres zum Nennbetrag und gegen Ausreichung eines Genussscheines. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert vom ganzen Aktienkapital eine Reineinnahme von 5 % jährlich und von 0.48 % zur Amortisation desselben während der 50 jährigen Koncessionsdauer.