Russische Eisenbahnen. 207 Kurs Ende 1890–97: 101.50, 99.25, 100.70, 109, 110.50, 108.50, 107.20, 108.75 %. Aufgelegt in Berlin am 5. Oktober 1888 zu 92 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 % Couponsteuer, der gezogenen Aktien in Deutschland in Mark. 4½ % garant. Obligationen: R. 16 566 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1896 R. 15 282 000 in Stücken à R. 125, 625 =– M. 408, 2040. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli neuen Stils. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. n. St. per 1. Juli mit jährlich 0.56 % und Zinsenzuwachs von 1886 ab innerhalb 50 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin am 15. u. 16. Nov. 1881 zu 86.75 %. Kurs Ende 1890–97: 99.40, 97, 99.90, 103.50, 104.30, 103.40, 104, 104.25 %. Notiert in Berlin, Dresden, Frank- furt a. M., Hamburg. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert dem Obligationskapital jährlich 4½ % Zinsen und 0.56 % Amortisation auf die Dauer von 50 Jahren. Geschäftsjahr: Das Kalenderjahr alten Stils. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre; die eine spätestens am 1. Juni, die andere spätestens im Okt. Die Generalversammlungen sind nur dann beschlussfähig, wenn ausser den Direktions-Mitgliedern oder ihren Stell- vertretern mindestens 30 Aktionäre oder deren stimmberechtigte Stellvertreter an- wesend sind, und wenn diese Aktionäre bei ordentl. Generalversammlungen mindestens ein Fünftel des ganzen Aktienkapitals repräsentieren. Bei Beschlussunfähigkeit wird eine 2 Wochen darauf stattzufindende Generalversammlung anberaumt, die unter allen Umständen beschlussfähig ist. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., mehr als e des ganzen Aktienkapitals darf kein Aktionär vertreten. Aktionäre, welche weniger als 30 Aktien besitzen, können ihre Aktien ver- einigen und erlangt auf diese Weise der Repräsentant der vereinigten Aktien eine der Gesamtzahl der zusammengebrachten Aktien entsprechende Stimmenzahl. Die Aktien müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Von der Reineinnahme in den ersten 10 Jahren vom Tage der Betriebs- eröffnung 5 % später 2 % an den Reservefonds, bis derselbe 15 % des Anlagekapitals er- reicht hat; sodann die zur Bezahlung der Zinsen und Amortisation der Aktien und Obligationen erforderlichen Summen; der nach diesen Abzügen von der Reineinnahme verbleibende Rest bildet den Reingewinn, welcher entweder in seinem ganzen Betrage zur Abzahlung der von der Regierung erhaltenen Überschüsse über die Garantiesumme in die Staatskasse fliesst, oder zur Hälfte zur Bezahlung der der Regierung für die Garantie des Aktien- u. Obligationskapitals zustehenden Forderung unter Zuschlag von 5 % Zinsen pro Jahr verwendet wird, und zur anderen Hälfte nach Bezahlung aller Schulden an die Regierung mit Zuschlag von 5 % Zinsen volles Eigentum der Gesell- schaft bilden wird. Wenn dieser das volle Eigentum der Gesellschaft bildende Rein- gewinn mehr als 1 % ausser den für das Aktienkapital garantierten 5 %, also zusammen mehr als 6 % des ganzen Aktienkapitals ausmachen wird, so wird die Hälfte des Über- schusses über 6 % zur Zahlung der Regierungsschuld nebst Zinsen verwandt, und hören diese Abzüge zu Gunsten der Regierung erst nach vollständiger Tilgung der Forderung derselben auf. 38 Finanzielles Ergebnis 1896: Einnahmen R. 5 370 440, Ausgaben R, 3 392 308, Überschuss R. 1 978 132, davon an den Reservefonds R. 39 562, also reiner Überschuss R. 1 938 570. Dividenden 1890–96: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5 %. Coup.-Verj.: In 10 Jahren. Verj. der ausgelosten Aktien resp. Obligationen in 30 Jahren. Moskau-Jaroslaw-Archangel-Eisenbahn-Gesellschaft Moskau. Gründung: Die Gesellschaft wurde am 7. Juni 1868 a. St. als Moskau-Jaroslaw Eisenbahn- Gesellschaft koncessioniert und nahm im Jahre 1894 den jetzigen Namen an. Die Ge- sellschaft hat folgende Strecken im Betrieb: Moskau-Jaroslaw 263 Werst, Mitischi-Schel- kowo 16 Werst, Jaroslaw-Kostroma 87 Werst, Jaroslaw-Wologda 192 Werst, Wologda- Kubina 88 Werst, Alexandrow-Kirjach-Juriew-Polski 100 Werst, Nowki-Schuia-Iwanow- Kineschma 171 Werst, Iwanowo-Teikowo 32 Werst, Ermolino-Sereda 19 Werst; ferner im Bau folgende Strecken: Kubina-Archangelsk ungefähr 513 Werst, Jaroslaw-Rybinsk 75 Werst, Nerechta-Sereda 45 Werst. Koncessionsdauer: Bis zum 29. Mai 1943. Rückkaufsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1907 ab die Bahn unter folgenden Bedingungen zu erwerben: Als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahre genommen, die aber nicht geringer sein darf als einerseits der Reingewinn des letzten Jahres, andererseits der Kapitalbetrag,