212 Ausländische Eisenbahnen. zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., Robert Warschauer & Co., S. Bleich- röder, Disconto- Gesellschaft, Berl. Handels-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: M. A. von Roth- schild & Söhne. Zahlung der Zinsen und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festgesetzten Wertverhältnis R. 125 = M. 404. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des Staates. Aufgelegt in Berlin am 14. Sept. 1894 zu 98 %. Kurs Ende 1894–97: 101, 100.75, 102.40, 102.90 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. 4 % steuerfreie Prioritäts- Anleihe von 1897: R. 23 762 200 = M. 77 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Durch aba Verlosungen im Febr. und Aug. per 1. Mai resp. 1. Nov. mit halbjährlich 0.3277 7 % und Zinsenzuwachs von 1898 ab innerhalb 49½ Jahren, Verstärkung, Gesamtkündigung und Konversion bis zum 1. Jan. 1908 ausgeschlossen. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., Rob. War- schauer & Co., S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft, Berl. Handels-Gesellschaft; Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Zinsen und verlosten Obliga- tionen steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die absolute Garantie der russ. Regierung. „ in Berlin und Frankfurt a. M. am 30. Juni 1897 zu 100.50 %. Kurs Ende 1897: 101.60 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. 4 % steuerfreie Prioritäts-Anleihe von 1898: R. 39 832 545 = M. 86 050 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom Jahre 1899 ab durch halbjährliche Verlosungen im Jan. und Juli per 1. April resp. 1. Okt. mit halbjährlich 0.34324 % und Zinsenzuwachs innerhalb 48½ Jahren, bis 1. Jan. 1909 Verstärkung und Totalkündigung ausgeschlossen. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft, Berl. Handels-Gesellschaft, Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Zinsen und verlosten Obligationen steuer- frei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die absolute Garantie der russ. Regierung. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 26. Mai 1898 Zzu 100.75 %. Verjährung der Zinsschelne in 10 Jahren, der verlosten Obligationen in 30 Jahren nach Fälligkeit. Gesellschaft der Russischen Südostbahnen in St. Petersburg. Gegründet: Die Ges. wurde am 25. Sept./7. Okt. 1870 als Griasi-Zaritzin Bahn koncessioniert und nahm im Jahre 1893 bei der Fusionierung mit der Kozlow-Woronesch-Rostow Bahn den Namen Süd-Ost Eisenbahn-Gesellschaft an. Bahngebiet: Griasi-Zaritzin 703,73 Werst, Kozlow-Woronesch-Rostow 813,89 Werst, Charkow- Balaschow 841,72 Werst, Jeletz- -Walujskaja 309 Werst, Kortojakskaja 7 Werst, Wolschkaja- Soljanaja 2,38 Werst, Zweigbahn Grafskaja-Anna 83.13 Werst; ferner die nachstehenden Staatsbahnen, die sie vom Staate pachtweise übernommen hat: Orel-Griasi 290,07 Werst, Donetzer Linien im ganzen 329,56 Werst, nämlich: Swerewo-Debaltzewo- Lissitschansk, Debaltzewo-Chatsepetowka und Debaltzewo-Lugansk. Ausserdem hat die Ges. im Bau die Strecken Lugansk-Millerowo 105,34 Werst, Popassnaja-Nikitowka 49 Werst, sowie die Krestninsker Zweiglinie 25 Werst. Koncessionsdauer: Vom 1. Jan. 1893 bis 20. Juni 1953. Rückkaufsrecht des Staates: Die Regierung hat vom 1. Jan. 1906 ab das Recht, die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, hiervon werden in Abzug gebracht die event. Verpflichtungen der Ges. an den Staat, die entstanden sind ent- weder aus der Garantie des Staates für die Zinsen und Amortisation der Obligationen der Griäsi-Zarizyn, Kozlow-Woronesch-Rostow und der Russ. Südostbahn selbst oder durch ungenügende Pachtzahlungen für die Staatsbahnen. Die sodann als Reineinnahme verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Kon- cessionsdauer der Ges. kapitalisiert und der durch eine solche Kapitalisierung erhaltene Betrag der Ges. entweder in bar oder in 5 % Staatspapieren mit solcher Amortisation gezahlt, wie sie die Regierung bestimmen wird. Wenn der Rückkauf vor dem 1. Jan. 1916 erfolgt, kann die Abfindungssumme nicht kleiner sein, als der Nominalbetrag des noch nicht amortisierten Aktienkapitals, zum Wechselkurs zur Zeit des Rückkaufs gerechnet. Kapital: R. 21 950 700 in Aktien à R. 125, 625, 1250. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahr, die erste spätestens am 1. Juni, die zweite spätestens im OÖOkt. Zur Beschlussfähigkeit der Gen.-Vers. müssen mindestens 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ¼ aller Aktien besitzen. Die Aktien müssen 14 Tage vor der Gen.-Vers. deponiert werden. Stimmrecht: 25 Aktien = 1 St., 50 Aktien = 2 St., weitere 50 Aktien je 1 Stimme mehr, Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: 1) zur Deckung der Zinsen und Amortisation der OÖbligationen; 2) zur Entrichtung 138 Pachtpreises an die Regierung für die Linien Orel-Griäsi; 3) zur Bildung eines Reservefonds durch Abschreibung von 1½ % vom Reingewinn; 4) zur Bildung eines Amortisationsfonds für die Aktien nach einem von dem Finanzminister zu be-