218 Ausländische Eisenbahnen. Reinertrag „ Ende 1895 Liqui- Pro Stück über Entschä- dations- in % 3 % Zinsen digung Anleihen Aktien Betreffnis Francs 67 „ „ 49 120 000 6 500 100 Jura-Simplon*) 2 325 159 288 150 000 186 260 000 52 000 000 81 520 000 120.19 61.10 Nordostbahn 1 961 606 244 430 000 162 530 000 80 000 000 54 150 000 338.42 67.68 . 2 538 707 177 360 000 113 940 000 50 000 000 54 310 000 543.10 108.62 er. Schweizer- „„ „ 17 500 000 500 100 bahnen-) 1 251 651 81 860 000 44 400 000 22 500 000 31 700 000 315.64 63.13 Gotthardbahn 2 162 170 172 370 000 114 690 000 50 000 000 62 060 000 620.62 124.12 Bei Jura-Simplon u. Vereinigte Schweizerbahnen stehen unter Aktien in der ersten Zeile die Prioritäts- in der zweiten Stammaktien. Hierbei ist aber noch zu berücksichtigen, dass bis zum Jahre 1903 resp. 1909 die Dividenden den Aktionären gehören, dass ferner der Bund nur die Bahnlinien samt dem Betriebsmaterial, Gebäulichkeiten, Materialien etc. übernimmt, während die Nebengeschäfte, Effekten und Guthaben den Aktionären verbleiben. Zunächst hat der Bund von seinem Kündigungsrecht gegenüber der Schweiz. Centralbahn, Schweizer. Nordostbahn, Vereinigte Schweizerbahnen Gebrauch gemacht. Gotthardbahn-Gesellschaft in Luzern. Gegründet: Im Jahre 1871. Letztes Statut vom 2. Dez. 1895. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Luzern-Bellinzona-Chiasso; Bellinzona- Pino-Luino und Zweigbahnen. Gesamtlänge 275,1 km. Koncessionsdauer: 99 Jahre nach Eröffnung des Gotthardtunnels. Rückkaufsrecht: Der Bund ist berechtigt, mit Ablauf des 30., 45., 60., 75., 90. u. 99. Jahres vom 1. Mai 1879 ab gerechnet die Bahn nebst Material, Gebäuden und Vorräten anzu- kaufen, falls er die Gesellschaft jeweils 5 Jahre vorher hiervon benachrichtigt. Der nächste Termin, an welchem der Rückkauf stattfinden kann, ist daher der 1. Mai 1909. Die Kündigung muss vor dem 1. Mai 1904 erfolgt sein. Nach der Koncession hat der Bund den 25 fachen Wert des Reinertrages, den die Bahn in den Jahren 1894–1903 abgeworfen hat, zu zahlen. Der Rückkaufspreis wird aber durch das neue Rechnungs- gesetz wesentlich beeinflusst, siehe Rechnungsgesetz. Kapital: frs. 50 000 000 in 100 000 Aktien (davon Ende 1897 27 834 Aktien auf Namen und 72 166 Aktien auf Inhaber) à frs. 500. Über Namens-Aktien siehe Gesetz über Stimm- recht. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Subventionen: frs. 119 000 000, hiervon entfallen auf Italien frs. 58 000 000, auf die Schweiz frs. 31 000 000 und auf Deutschland frs. 30 000 000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Generalversammlung auf den betreffenden Namen im Aktienbuch eingetragen sind. 1–6 Aktien = 1 St., 7–15 Aktien = 2 St., 16–30 Aktien = 3 St., 31–50 Aktien = 4 St., je 25 Aktien mehr = 1 St. mehr, Maximum = 200 St. Siehe auch Gesetz über Stimmrecht. Gewinn-Verteilung: Zunächst dem Erneuerungsfonds frs. 500 pro km eigener Bahn und 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Eisenbahntransport; vom verbleibenden Rest 5 % zum Reservefonds, bis derselbe frs. 2 000 000 beträgt, Rest zur Verfügung der General- versammlung. Ist der zur Verfügung der Generalversammlung stehende Betrag grösser, als zur Zahlung von 7 % Dividende pötig ist, so kommt die Hälfte des Überschusses den subventionierenden Staaten zu. Übersteigt die Dividende 8 %, so soll eine. Herab- setzung der Transporttaxen und zwar zunächst der Zuschlagstaxen eintreten. Dividenden 1890–97: 6¼, 6, 6½, 7, 7¾, 7¾, 6¼, 5 %. Zahlstellen: Berlin: Disconto- Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Filiale der Bank für Handel u. Industrie; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffhausen'scher Bankverein. Zahlung der Dividende in M. zum festen Wertverhältnis frs. 100 = M. 80. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1890–97: 160.40, 137.50, 153.25, 151.70, 184.30, 162.25, 167.90, 151.75 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und Leipzig. „. 3½ % Obligationen von 1895: frs. 125 000 000, davon begeben bis Ende 1897 frs. 115 000 000, hiervon amortisiert frs. 960 000 in Stücken à frs. 500, 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: durch Verlosung im Juni per 30. Sept. von 1895 ab innerhalb 79 Jahren, von 1901 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesell- schaft, S. Bleichröder, Bank für Handel u. Industrie; Frankfurt a. M.: M. A. von Roth-