Schweizerische Eisenbahnen. 219 schild & Söhne, Filiale der Bank für Handel u. Industrie, Deutsche Effekten u. Wechsel- bank; Köln: Sal. Oppenheim jun. & Co., A. Schaaffhausen'scher Bankverein. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen zum jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Die Anleihe diente zur Konversion der 4 % Obligationen, restliche frs. 17 566 000 aufgelegt in Berlin am 28. Jan. 1895 zu 102.50 %. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1894–97: 102.50, 102.30, 101.60, 101.30 %. Notiert in Berlin, Frank- furt a. M. u. Leipzig. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Obligationen in 10 Jahren n. F. Gewinn u. Verlust 1897: Einnahmen: Betriebseinnahmen frs. 17 084 247, Einnahmen aus Pacht, Mieten etc. frs. 738 968, Betriebsausgaben frs. 10 530 007 daher Überschuss frs. 7 293 208, hierzu: Vortrag aus 1896 frs. 591 519, Zinsen der Kapitalien frs 117 242, Zinsen des Baukapitals neuer Linien frs. 193 218, Zuschüsse aus der Specialreserve frs. 656 393 = Sa. frs. 8 851 580. Ausgaben: Vergütungen etc. frs. 19 225, Zinsen der Anleihen frs. 3 904 868, Kapitalamortisation frs. 349 845, Einlagen in die Specialreserve frs. 656 393, Dividenden frs. 2 900 000, Vortrag auf 1898 frs. 1 021 249 = Sa. frs. 8 851 580. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Baukonto: Bahnanlagen u. Ausrüstungen frs. 250 012 045.27, Umbau des Bahnhofs Luzern, Bau von Zweigbahnen frs. 21 364 368.33, zu amortisierende Verwendungen: Kursverluste auf Aktien u. andere Verwendungen frs. 17 840 573.08, Kassa, Wechsel u. Bankguthaben frs. 1 432 616.19, Effekten frs. 2 012 430, entbehrliche Liegenschaften frs. 616 906.12, Material- u. Reservestückvorräte frs. 3 595 419.93, Debitoren frs. 654 057.07. Sa. frs. 297 528 415.99. Passiva: Aktienkapital frs. 50 000 000, konsoli- dierte Anleihen frs. 114 040 000, Subventionen frs. 119 000 000, schwebende Schulden frs. 2 452 265.18, Erneuerungsfonds frs. 5 000 000, Reservefonds frs. 2 000 000, Baufonds frs. 1 114 902.25, Reingewinn frs. 3 921 248.56. Sa. frs. 297 528 415.99. Jura-Simplon-Bahn (Vereinigte Gesellschaft der Eisenbahnen Jura-Bern-Luzern und der Westschweizerischen und der Simplon-Bahn). Gegründet: Am 27. Dez. 1889 fand die Errichtung der neuen ver. Gesellschaft statt. Statuten: Vom 11. u. 12. Okt. 1889, revidiert am 5. März 1890 u. 12. Dez. 1895. Zweck: Die Gesellschaft entstand aus der Vereinigung der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Eisenbahnen der Westschweiz und des Simplon, sie bezweckt den Betrieb des Eisen- bahnnetzes dieser Gesellschaften, sowie einiger Nebenlinien. Im Betrieb waren Ende 1896 1173 km, davon 986 km für eigene, 187 km für fremde Rechnung. Koncessionsdauer: Vom 1. Januar 1890 bis zum Jahre 1957. Rückkaufsrecht: Ein Rückkauf der Gesamtheit der Linien der Jura-Simplon-Bahn durch den Bund kann frühestens auf den 1. Mai 1903 und von da ab jederzeit, nach voraus- gegangener 3 jähriger Ankündigung, erfolgen. Beschliesst jedoch der Bund, den Bau der Linie von Brieg bis an die italienische Grenze (Simplondurchstich) selbst durch- zuführen, so kann er auch vor dem 1. Mai 1903 auf einjährige Kündigung, die indessen frühestens am 1. Mai 1892 erfolgen kann, den Rückkauf verlangen. Im Falle des Rück- kaufs wird der Kaufpreis stets nach dem durchschnittlichen auf der Gesamtheit der Linien erzielten Reinertrage der letzten zehn dem Kündigungsjahre vorausgegangenen Kalenderjahre bestimmt, und zwar: nach dem 25 fachen Reinertrage, wenn der Rück- kauf gemäss vorstehender Bestimmungen infolge des Bundesbeschlusses, die Simplon- linie zu bauen, erfolgt oder wenn er innerhalb der Jahre 1903–1918 stattfindet; nach dem 22½ fachen Betrage, wenn er innerhalb der Jahre 1918–1933, nach dem 20 fachen Betrage, wenn er innerhalb der Jahre 1933–1948 und nach dem 17½ fachen Betrage, wenn er von 1948 bis zum Erlöschen der Koncession erfolgt. In allen diesen Fällen darf jedoch der Kaufpreis nicht weniger betragen, als die nachgewiesenen Anlagekosten der bestehenden Einrichtungen, jedoch unter Abzug des Betrages des Reserve- und Erneuerungsfonds. In der Botschaft des Bundesrats vom 25. März 1897 werden als Honcessionsmässige Rechnungsperiode die Jahre 1890–1899 bezeichnet. Simplon-Durchstich: In der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27. Mai 1898 wurde beschlossen, den Tunnelbau durch die Firma Brandt, Brandau & Cie. für den Pauschalbetrag von frs. 54½ Millionen ausführen zu lassen; der Tunnel soll 5½ Jahre nach Beginn der mechanischen Bohrung zur Betriebseröffnung vollendet sein. An Subventionen erhält die Gesellschaft von Gemeinden, Kantonen und Staaten rund frs. 20½ Millionen. Um diese letztgenannte Summe wird das Gesellschaftskapital durch Beschluss der Generalversammlung erhöht, sodass es nunmehr frs. 121,62 Mill. beträgt. Für frs. 20½ Mill. werden 102 500 gewöhnliche Namen-Aktien ,der Simplonsubvention im Wert von frs. 200 ausgegeben und zwar erhalten die Subvenienten je einen einzigen unübertragbaren Titel für ihre betr. Subventionen. Durch Schaffung dieser „Simplon- subventionsaktien“ soll der Gesellschaft das Recht nicht benommen sein, jederzeit ihr Gesellschaftskapital durch weitere Ausgabe gewöhnlicher oder anderweitiger Subven-