Ausländische Eisenbahnen. ―― 10 Ö― tionsaktien zu vermehren. Diese Subventionsaktien für den Simplon participieren am Jahresgewinn erst nach Eröffnung des Betriebs des Tunnels. Im Liquidationsfalle werden die Simplonsubventionsaktien nach den gewöhnlichen Aktien zurückbezahlt. Sie stehen also im dritten Rang. Ferner erhält die Gesellschaft nicht die Summe der frs. 16,26 Mill. schweizerische Subventionen in Gold, vielmehr gehen davon frs. 4,25 Mill. ab für die Ablösung der einzelnen Kantonen zustehenden Heimfallsrechte. Die Gewinn- verteilung wird künftig so geschehen, dass aus dem Reinertrag vorweg die Prioritäts- aktien 4½ % mit je frs. 22½ bekommen, sodann die Stammaktien 4 % mit je frs. 8. aus weiterem Überschuss die Genussscheine ein Viertel, beginnend mit dem Jahre nach Eröffnung des Tunnelbetriebes; die übrigen drei Viertel werden unter die Prioritäts-, die Stamm- und die Subventionsaktien pro rata verteilt. Im Falle der Liquidation wird der nach Zahlung der Schulden verbleibende Betrag zuerst für Pariheimzahlung der Prioritätsaktien verwendet, sodann für die der Stammaktien endlich für die der Subventionsaktien. Wenn dann noch ein Rest verbleibt, soll er unter die Prioritäts- aktien, die Stammaktien und die Subventionsaktien pro rata ihrer Nominalbeträge ver- teilt werden. Sobald der Bundesrat die Bewilligung zum Baubeginn erteilt hat, soll mit den Arbeiten begonnen werden. Kapital: frs. 49 120 000 Stammaktien à frs. 200 u. frs. 52 000 000 Prioritätsaktien à frs. 500. Die Prioritätsaktien haben ein Vorrecht auf 4½ % Dividende und sind bei einer Liqui- dation vor den Stammaktien mit ihrem Nominalbetrage einzulösen. Die Gesellschaft kann jederzeit die Prioritätsaktien mit 6 monatiger Frist zu frs. 650 einlösen. Ferner sind noch 170 000 Stück Genussscheine vorhanden, dieselben haben einen Anspruch auf den Reingewinn, aber kein Stimmrecht. Die Gesellschaft hat jederzeit das Recht, die Genussscheine mit 6 Monate Kündigungsfrist zurückzuzahlen. In diesem Falle hat sie für die Genussscheine den 25 fachen durchschnittlichen Jahresertrag der der Kün- digung vorhergegangenen 5 Jahre, mindestens aber frs. 50 pro Stück zu zahlen. Bei einer Liquidation entfällt auf die Genussscheine erst nach Einlösung der Stammaktien zu pari ein Betrag. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im 1. Halbjahr. Stimmrecht: Jede Stammaktie und Prioritätsaktie = 1 St., Maximum ½ der vertretenen St., weiteres siehe unter Gesetz für das Stimmrecht. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4½ % Vorzugsdividende auf die Prioritätsaktien, sodann 4 % Dividende auf die Stammaktien, vom etwaigen Reste an die Stammaktien und Prioritätsaktien und ¼ an die Genussscheine. Dividenden 1890–97: Prior.-Aktien: 4½, 2 ¾, 1½, 4, 4½, 4½, 4½, 4½; Stammaktien: 0, 0, 0, 0, 4, 4, 4, 4 %, Genussscheine bisher nichts. Zahlstellen für die Dividende: Berlin, Darmstadt u. Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Dividende in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1890–97: Stammaktien 101.75, 55.60, 48.50, 52.40, 85, 87.60, 97.75, 85.50; Prior.-Aktien 1893–97: 100.25, 112.50, 113, –, – %. Genussscheine 1890–97: 21.80, 11.60, 10.50, 6.50, 16.50, 16.50, 18.75, 9.40 M. pro Stück. Notiert in Berlin und Frankfurt a. M. 3½ % garant. Obligationen von 1889 der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Eisenbahn: frs. 29 000 000 in Stücken à frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: Vom 30. Sept. 1906 ab Kündigung mit 6 Monaten Frist sowohl seitens der Schuldnerin, als der Inhaber der Obligationen zulässig. Zahlstelle: Berlin, Darmstadt u. Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Coupons in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. – Kurs Ende 1890–97; 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40, 100.60 %, notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Obligationen von 1894 der Jura-Simplon-Bahn: frs. 140 000 000, davon begeben bis Ende 1896 frs. 130 012 000 in Stücken à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. Jan. 1904 ab jederzeit mit 3 Monaten Fist zulässig. Die Tilgung muss spätestens Ende 1957 geschehen sein. Zahlstellen: Berlin, Darmstadt und Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Coupons in Deutschland zum ungefähren Wechselkurse auf die Schweiz, mindestens aber mit M. 80 für frs. 100. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. – Kurs Ende 1894–97: 101.60, 102, 102, 101 %. Notiert in Frankfurt a. M. Verj. der Coup. 5 J. n. F. Direktion: Präsident Ernst Ruchonnet, Bern; Vicepräsident E. Colomb, Direktor J. Dumur, Lausanne; J. Stockmar, Bern. Verwaltungsrat: Präsident E. Hentsch, Genf; Vicepräsident E. Francillon, St. Imier, ausser- dem 4 Delegierte des Bundes, 24 Delegierte der Cantone und 34 Delegierte der Aktionäre. Bilanz: Siehe Nachträge Seite 289.