Schweizerische Eisenbahnen. 10 1= — Schweizerische Centralbahn-Gesellschaft in Basel. Gegründet: Am 29. Dez. 1852. Letztes rev. Statut v. 4. Dez. 1895. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf den Strecken Basel-Sissach-Olten-Luzern, ferner Aarau-Olten-Herzogenbuchsee- Burgdorf-Bern-Thun-Scherzlingen; Herzogen- buchsee-Neu Solothurn, ferner die sogenannte Gäubahn von Olten nach Lyss; ausser- dem ist die Gesellschaft noch an einer Anzahl von Strecken zum Teil mit der Nord- ostbahn beteiligt, wie Aargauische Südbahn, Bötzbergbahn, Wohlen-Bremgarten. Im Betrieb waren Ende 1896: Eigenes Netz 328 km, Aarg. Südbahn 58 km, Wohlen-Brem- garten 8 km. Koncessionsdauer: 99 Jahre vom 1. Mai 1858 an. Rückkaufsrecht: Der Bund ist berechtigt, mit Ablauf des 30., 45., 60., 75., 90. u. 99. Jahres vom 1. Mai 1858 ab gerechnet, die Bahn samt dem Material, Gebäuden und Vorräten anzukaufen, falls er die Gesellschaft hiervon 5 Jahre vorher benachrichtigt. Der Bund hat den koncessionsgemässen Rückkauf per 1. Mai 1903 vor dem 1. Mai 1898 angekündigt. Nach der Koncession hat er den 25fachen Wert des Reinertrages, den die Bahn in den Jahren 1888–1897 durchschnittlich abgeworfen hat, zu zahlen; der Rückkaufspreis wird aber durch das neue Rechnungsgesetz wesentlich beeinflusst, siehe Rechnungsgesetz. Kapital: frs. 50 000.000 in Aktien à frs. 500, hiervon 36 329 Aktien auf Namen, 63 671 Aktien auf Inhaber. Über Namens-Aktien siehe Gesetz über Stimmrecht. Im Falle der Er- höhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Generalversammlung im Aktienbuche ein- getragen sind. Je 1 Aktie = 1 Stimme, jedoch darf niemand mehr als der ver- fretenen Stimmen auf sich vereinigen, siehe hierzu auch Gesetz über Stimmrecht. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn 5–10 % an den Reservefonds, bis derselbe 8 % des Aktienkapitals beträgt, Rest zur Verfügung der Generalversammlung. Dividenden 1890–97: 6/, 4¾, 4, 5, 5½, 6½. 7, 8 %. Zahlstellen für die Aktien: Berlin: Disconto-Gesellschaft, Deutsche Bank, Berliner Handels- gesellschaft; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Deutsche Effekten- und Wechselbank; Stuttgart: Dörtenbach & Co. Zahlung der Dividende in Deutschland zum kurzen Wechselkurs auf die Schweiz. Kurs Ende 1890–97: Aktien: 163.50, 127.50, 114.10, 116.25, 134.50, 130, 142.40, 140.50 0%. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg. Obligationen 4 % Anleihe von 1880: frs. 20 000 000 davon noch in Umlauf Ende 1897: frs. 19 110 000 in Stücken à frs. 1000. Zinsen: 30. April und 31. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im Okt. per 30. April des folgenden Jahres, nach einem Tilgungsplan von 1883–1957, Verstärkung nicht vorbehalten. Zahlstellen: Wie für die Dividende. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke in Deutschland zum kurzen Wechselkurs auf die Schweiz, mindestens aber frs. 100 = M. 80. Verjährung der Coupons in 5 Jahren. Kurs Ende 1890–97: 102, 101.60, 103.50, 102.20, 101.80, 106, 106.50, – %. Notiert in Berlin. Kurs Ende 1897 in Frankfurt a. M.: 106 %. Bilanz: Siehe Nachträge Seite 289. Gewinn u. Verlust pro 1897: Betriebseinnahmen frs. 19 061 650, Betriebsausgaben frs. 11 438 280, Überschuss frs. 7 623 280, hierzu Vortrag frs. 360 417, Anteil am Betriebe der Bötz- bergbahn frs. 756 271, do. der Aargauischen Südbahn frs. 347 695, Zinsen etc. frs. 357 980, Zuschuss des Erneuerungsfonds frs. 1 736 072, aus dem Tilgungsfonds frs. 11 404, aus der Rücklage frs. 6622 – Sa. frs. 11 205.812. Hiervon gehen ab: Betriebsverlust bei Wohlen-Bremgarten frs. 11 800, Zinsen etc. frs. 60 353, Anleihezinsen frs. 4 279 856, Kapitaltilgung frs. 700 303, Rücklage frs. 211 622, Erneuerungsbestand frs. 1 350 000, Betriebsverlust Winterthur-Aarau frs. 32 000, Hilfskasse frs. 180 000, Gratifikationen frs. 45 751, Beitrag für Unfälle frs. 6622; es verbleibt dann ein Reingewinn von frs. 4 320 228, hiervon frs. 4 000 000 als 8 % Dividende der Aktien, Rest von frs. 320 228 als Vortrag pro 1898. Schweizerische Nordostbahn, Zürich. Gegründet: Am 12. Sept. 1853; letztes Statut vom 27. Jan. 1896, vom Bundesrat mit einigen Vorbehalten am 12. März 1896 genehmigt. Die Generalversammlung vom 22. Mai 1896 beschloss gegen diese Vorbehalte des Bundesrates civilrechtlich vorzugehen. Zweck: Betrieb ihrer gegenwärtigen Transportanstalten (Eisenbahnen und Dampfschiffe). Die Gesellschaft ist befugt, ihr gegenwärtiges Bahnnetz durch den Bau oder durch den Ankauf weiterer Linien oder auch auf irgend einem anderen Wege auszudehnen; Bahnen im Eigentume Dritter ganz oder bloss teilweise in Pacht zu nehmen etc. Die Länge der von der Gesellschaft betriebenen Linien betrug Ende 1896: 769,913 km.