2 Ausländische Eisenbahnen. Im Februar 1898 kündigte der Bund der Nordostbahn an, dass er von seinem Rück. kaufsrecht für folgende Linien Gebrauch macht: Winterthur-Etzweilen, Etzweilen-Con- stanz, Winterthur-Schaffhausen, Boetzbergbahn, Coblenz-Stein, Winterthur-Buelach-Eg- lisau-Weiach-Coblenz, Zürich-Richtersweil, Richtersweil-Ziegelbrücke-Naefls, Aargauische Südbahn. Auf Ankündigung des Rückkaufes gegenüber den anderen Linien der Nord- ostbahn werde für einmal verzichtet. Hiernach wird die Nordostbahn in ihrer jetzigen Gestalt als Privatbahn bis Ende Februar 1903 bestehen bleiben, der grössere Teil ihres Gesamtnetzes muss Ende 1903, ein kleinerer Teil erst 1905 vom Bunde eingelöst sein, auch nach 1905 bleibt die dann auf ½ ihres jetzigen Netzes reduzierte Privatbahn bestehen. Nach der Koncession hat der Bund den 25fachen Wert des Reinertrages, den die Bahn in den der Aufkündigung vorausgegangenen 10 Jahren durchschnittlich abgeworfen hat, zu zahlen; der Rückkaufswert wird jedoch durch das neue Rechnungs- gesetz wesentlich beeinflusst, siehe Rechnungsgesetz. Kapital: frs. 80 000 000 in Aktien à frs. 500, darunter noch 1033 Prioritätsaktien, welche der Verwaltungsrat successive freihändig zu erwerben und eventuell auf Ende 1898 zurückzuzahlen und durch Stammaktien zu ersetzen ermächtigt ist. Die Rückzahlung der Prioritätsaktien erfolgt mit frs. 565 pro Stück. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im letzten Drittel des Juni. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und seit wenigstens 6 Monaten im Aktienbuche auf den betreffenden Namen eingetragen sind; weiteres siehe unter Stimmrecht-Gesetz. Jede Aktie = 1 St. Masxi- mum ½ der vertretenen St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn mindestens frs. 1 000 000 an den Erneuerungsfonds bis derselbe frs. 8 000 000 beträgt und mindestens frs. 100 000 an den Versicherungs- fonds, bis derselbe frs. 1 000 000 beträgt, Rest zur Verfügung der Gen.-Vers. Dividenden 1890–97: 6, 5, 5, 5¾%, 6, 6 ¾, 6, 5 %. Zahlstellen der Dividenden: Berlin: Disconto-Gesellschaft, Deutsche Bank, Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels- Gesellschaft, Robert Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie, Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Effekten- und Wechselbank, M. A. von Roth- schild & Söhne, Commerz- u. Disconto-Bank, Joh. Goll & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Frege & Co.; München: Bayer. Vereinsbank. Beim Handel frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1890–97: Aktien: 139.75, 107.60, 103.10, 104, 131.20, 122, 134.90, 106.90. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg. 4 % Obligationen von 1887: frs. 87 000 000 in Stücken à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung nach einem Tilgungsplan von 1897–1954, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, Deutsche Bank, Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels-Gesellschaft, Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel u. Industrie, Filiale der Deutschen Bank, Filiale der Commerz- und Disconto-Bank, Deutsche Effekten- und Wechsel-Bank, M. A. von Rothschild & Söhne, Joh. Goll & Söhne; Leipzig: Frege & Co., Allgem. Deutsche Credit-Anstalt; München: Bayer. Vereinsbank. Zahlung der Zinsen zum jeweiligen Tageskurse auf die Schweiz. Kurs Ende 1890–97: 101.80, 102, 103.80, 103.70, 102.70, 102.50, 100.60, 101 %. Notiert in Frankfurt a. M. Die 4 % Obligationen von 1885 im Betrage von frs. 15 000 000 und von 1886 im Betrage von frs. 20 000 000 sind per 1. Febr. resp. 1. April 1897 zur Rückzahlung gekündigt, zugleich ist die Konversion in eine 3½ % Anleihe angeboten. Diese 3½ % Anleihe wird in Stücken à frs. 500, 1000 ausgestellt. Zinsen: 28. Febr., 31. Aug. Tilgung: Unkündbar bis zum 28. Febr. 1912, von dieser Zeit ab jederzeit mit 6 Monaten Frist kündbar. Längstens am 28. Febr. 1927 soll die ganze Anleihe zurückbezahlt sein. Vereinigte Schweizerbahnen, St. Gallen. Gegründet: Im Jahre 1857; revidiertes Statut vom 23. Jan. resp. 27. Mai 1896. Zweck: Bau und Betrieb der Eisenbahnen von Winterthur über St. Gallen nach Rorschach, von Rorschach nach Chur, von Sargans nach Rapperswil und Wallisellen, von Wesen nach Glarus, sowie von allfällig noch zu erwerbenden Verlängerungen, Anschluss- und Zweigbahnen, und ebenso die Beteiligung bei andern Eisenbahnunternehmungen und die Pachtung oder die Übernahme des Betriebes derselben. Die Bahnlänge betrug Ende 1896: 279 km. Koncession: Dauer der längsten Koncession bis 1958. Rückkaufsrecht: Der Bund hat den koncessionsgemässen Rückkauf per 1. Mai 1903 vor dem 1. Mai 1898 angekündigt. Nach der Koncession hat er den 25fachen Wert des Reinertrages, den die Bahn in den Jahren 1888–1897 durchschnittlich abgeworfen hat, zu zahlen; der Rückkaufspreis wird jedoch durch das neue Rechnungsgesetz wesentlich beeinflusst, siehe Rechnungsgesetz.