―― Türkische Eisenbahnen. 225 Zinsen von Effekten frs. 80 240.97, Couponzinsen frs. 125.99, Gewinn an Wechseln frs. 47 894.42, Nettoeinnahmen der Linien Haidar-Pacha-Angora und Eskichéhir-Konia frs. 2 619 820.95, Garantie d. Regierung f. d. Linie Haidar-Pacha-Angora frs. 4 035 012.74, do. Eskichéhir-Konia frs. 1 784 123.82. Sa. frs. 9 182 031.18. Compagnie du Chemin de Fer Ottoman Jonction Salonique- Constantinople in Constantinopel. Gegründet: Am 23. März 1893. Zweck: Bau und Betrieb einer durch kaiserlichen Firman vom 8. Okt. 1892 koncessionierten Eisenbahn, welche von Salonik ausgehend und sich an die bereits existierende Linie der türkischen Eisenbahnen in Dedeagatsch anschliessend, die Verbindung mit Con- stantinopel herstellt, die Länge der Bahn beträgt rund 500 km. Koncession: 99 Jahre vom 8. Okt. 1892 ab gerechnet. Garantie-Vertrag: Die türkische Re- gierung garantiert der Gesellschaft eine jährliche Bruttoeinnahme von frs. 15 500 für jeden in Betrieb befindlichen Kilometer. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf von 30 Jahren der Koncession hat die Regierung jederzeit das Recht, die Bahn gegen Entrichtung einer auf die noch übrige Dauer der Koncession jährlich zahlbaren Summe zu erwerben, welche 50 % der durchschnittlichen Jahres- bruttoeinnahme der der Erwerbung unmittelbar vorausgehenden 5 Jahre, mindestens jedoch frs. 10 000 per Kilometer betragen muss. Der durch Taxe festzustellende Wert der Betriebsmittel, Materialien u. Vorräte wird der Gesellschaft von der Regierung ver- gütet werden. Kapital: frs. 15 000 000 in Aktien à frs. 500; Aktien in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 50 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Reservefonds, 4 % Dividende auf die Aktien, vom Rest 15 % als Tantieme an den Verwaltungsrat, 85 % als Dividende. Dividenden 1895–96: 0, 0 %. 3 % Obligationen: frs. 160 000 000 in Stücken à frs. 500. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Tilgung: Durch Verlosung am 15. Sept. per 15. Okt. nach einem Tilgungsplane von 1897 an inner- halb 95 Jahren, von 1900 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann. Zahlung der halbjährlichen Coupons mit frs. 7.50, des verlosten Stückes mit frs. 500 zum kurzen Kurse der Pariser Wechsel. Aufgelegt in Frankfurt a. M. am 25. April 1893 frs. 50 000 000 zu frs. 282.50 zum Kurse der Vistawechsel auf Paris. Kurs Ende 1893–97: 62.15, 65.55, 52, 48, 56.80 %. Notiert in Frankfurt a. M. Verwaltungsrat: Präsident Léon Berger, Constantinopel; Vicepräsidenten F. Auboyneau, V. Caillard. Bilanz am 31. Dez. 1896: Aktiva: Bahnbaukosten frs. 87 951 619.37, verschiedene Anlagen frs. 1 287 586.45, Sitz in Constantinopel frs. 12 469.50, Kassa frs. 2483.76, Garantie der türkischen Regierung frs. 6 533 004.29. Sa. frs. 95 787 163.37. Passiva: Aktienkapital frs. 15 000 000, Obligationen frs. 74 787.500, Kreditoren frs. 3 967 828.06, Betriebsverwaltung frs. 829.528.75, Bauverwaltung frs. 646 135.06, Gewinn frs. 556 171.50. Sa. frs. 95 787 163.37. Gewinn- u. Verlust-Konto: Garantierte Bruttoeinnahme frs. 7 551 445.55, Ertrag frs. 1 018 441.26, daher Zuschuss aus der Garantie frs. 6 533 004.29. Macedonische Eisenbahn-Gesellschaft in Constantinopel. (Société du chemin de fer Ottoman Salonique-Monastir.) Gegründet: Am 5. Febr. 1891. Zweck: Bau u. Betrieb der der Deutschen Bank in Berlin durch kaiserl. Firman vom 15./27. Okt. 1890 koncessionierten Bahnlinie Salonik-Monastir. Die technische Handhabung des Betriebsdienstes wird für Rechnung der Gesellschaft durch die Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen geleistet. Die Ausdehnung der Bahn beträgt ca. 219 km. Koncession: 99 Jahre vom 27. Okt. 1890. Vertrag mit der türkischen Regierung. Die Regierung garantiert der Gesellschaft eine jährliche Bruttoeinnahme von fr. 14 300 für jeden im Betrieb befindlichen Bahnkilometer. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Koncessionserteilung hat die türkische Regierung jederzeit das Recht, gegen Zahlung einer jährlichen Summe, welche 50 % der durchschnittlichen Jahresbruttoeinnahme der vorhergehenden 5 Jahre, mindestens aber frs. 10 000 per Kilometer beträgt, die Bahn zu erwerben. Der durch Taxe festzustellende Wert der Betriebsmittel, Materialien und Vorräte wird der Gesellschaft erstattet. Staatspapiere etc. XV