Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 239 Oesterreichisch-ungarische Bank in Wien Hauptanstalten in Wien und Budapest, mit 56 Filialen und 145 Nebenstellen. Gegründet: 1816 unter der Firma: „Priv. österr. Nationalbank'. Am 1. Juli 1878 um- gewandelt in „ÖOsterr. ungar. Bank“. Zweck: Die Bank ist berechtigt: Wechsel, Effekten und Coupons zu eskomptieren und weiter zu begeben, Darlehen gegen Handpfand zu erteilen, Depositen zur Verwahrung bezw. zur Verwaltung zu übernehmen, Gelder gegen Verbriefung, dann Gelder, Wechsel und Effekten mit kurzer Verfallzeit in laufende Rechnung (Girogeschäft) zu übernehmen, Anweisungen auf ihre eigene Kassen auszustellen, kommissionsweise Geschäfte zu be- sorgen, für Effekten, welche bei der Bank belehnbar sind, und für deren Coupons Aus- zahlung zu leisten, Gold und Silber, gemünzt und ungemünzt, dann Wechsel auf aus- wärtige Plätze anzuschaffen und zu verkaufen, Hypothekardarlehen in Pfandbriefen zu gewähren, eigene Pfandbriefe der Bank anzukaufen und zu veräussern. Die Bank ist während der Dauer ihres Privilegiums im ganzen Umfange der Monarchie ausschliesslich berechtigt, Anweisungen auf sich selbst, die unverzinslich sind, anzufertigen und auszugeben. Diese Anweisungen (Banknoten) dürfen nicht weniger als 10 fl. nominieren, welche auf Verlangen in gesetzlicher Münze 5. W. ein- gelöst werden. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Noten muss mindestens zu zwei Fünfteln durch den Barvorrat in Silber oder Gold, gemünzt oder in Barren, der Rest des Noten- umlaufes, zuzüglich der sofort zur Rückzahlung fälligen, gegen Verbriefung oder in laufender Rechnung übernommenen fremden Gelder, bankenmässig gedeckt sein. Wenn der Betrag der umlaufenden Banknoten den Barvorrat um mehr als 200 Mill. fl. über- steigt, hat die Bank von dem Überschusse eine Steuer von jährlich 5 % an die beiden Staatsverwaltungen und zwar 70 % an die ö6sterreichische, 30 % an die ungarische Staatsverwaltung zu entrichten. Die Banknoten haben innerhalb Osterreich-Ungarns Zwangskurs. Laut Gesetz vom 9. Juli 1894 erlegen das österreichische Finanzministerium fl. 112 000 000 und das ungarische fl. 48 000 000 bei der Bank in Zwanzig-Kronenstücken gegen den gleichen Betrag in Silbercourantgeld oder Banknoten zwecks Einlösung von Staatsnoten. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe bis zum Betrage von fl. 150 000 000 auszugeben, doch darf die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbriefe die Gesamtsumme der jeweilig bestehenden Hypothekarforderungen niemals überschreiten. Banknoten- umlauf Ende 1897: fl. 699 907 100. Kapital: fl. 90 000,000 in 150 000 Aktien à fl. 600, welche auf Namen lauten. Pfandbriefe der Österreichisch- ungarischen Bank: Gesamtumlauf der 4 % Ende 1897 = fl. 134 163 200, wovon fl. 34 533 700 40½ jährige und fl. 99 629 500 50jährige in Stücken zu fl. 100, 1000 und 5000 5. W. Noten. Die 4 % Pfandbriefe mit 50jähriger Tilgungsfrist wurden in Berlin mit einem Teilbetrage von fl. 3 000 000 am 6. Nov. 1886 von der Ber- liner Handelsgesellschaft zum Kurse von fl. 81.25 für je fl. 100 nom. aufgelegt. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im Juni und Dez. per 1. Okt. bezw. 1. April zu pari. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft, eigene Kassen in Osterreich- Ungarn. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200 gerechnet. Kurs Ende 1890–97: 89, 87, 84.80, –, 95, 96.10, –, – %. Notiert in Berlin. Coup.-Verj.: Nach 3 Jahren, verloste Stücke nach 30 Jahren. Sicherheit: Für die pünktliche Verzinsung und Bezahlung des Kapitals der Pfandbriefe haften vorzugsweise die Hypothekarforderungen und ausserdem das sonstige bewegliche und unbewegliche Vermögen der Bank. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spätestens im Februar, an welcher nur öster- reichische und ungarische Staatsangehörige teilnehmen können. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St. 3 Gewinn-Verteilung: Vorweg 5 % Dividende, vom Rest 10 % zur Reserve, vom ÜUberschuss wird die Dividende auf 7 % ergänzt. Von dem ÜUberrest 50 % als Superdividende, 50 % an die beiden Staatsverwaltungen. Dividenden 1890–97: 7.883, 7.78, 7.07, 7.38, 7.15, 7.367, 7.233, 6.433 %, alljährlich im Juli werden 2½ % Abschlagsdividende, der Rest im Febr. gezahlt. Coup.-Verj.: Nach 3 J. Kurs Ende 1890–97: fl. 884, 870, 828, 816, 850, 852, 795, 793 pro Stück, wobei fl. 1 = M. 2. Notiert in Frankfurt a. M., München; in München pro Stück in Mark. General-Rat: Gouverneur: Exc. Wirkl. Geh. Rat Dr. Julius Kautz, Vicegouverneure: Vincenz Ritter v. Miller zu Aichholz, Paul Madarassy v. Gojzest et Mezö-Madaras und zwölf Generalräte. Direktion: In Wien: Vors. Vincenz Ritter v. Miller zu Aichholz, Direktor: Leopold v. Lieben, Ad. Wiesenburg, Wilh. Langer, Rudolf Mayer, Eduard Ritter v. Kanitz, Bernhard Hell- mann, Wilhelm Boschan, Otto Wolfrum; in Budapest: Vors. Paul Madarassy v. Gojzest et Mezö-Madaras, Direktor: Sigmund Gold, Paul Kollerich de OÖ-Becse, Mathias Pfeiffer de Ikva, Andreas Mechwart, Alexander Deutsch, Adolf Weisz, Carl G. Fischl.