260 Ausländische Industrie-Gesellschaften. ungar. Anleihe, übernommen am 16. Juli 1874 fl. 2 388 800, 4 % Gold-Anleihe vom 1. Mai 1882 fl. 4 345 000, 4 % Gold-Anleihe vom 20. Mai 1886 fl. 9 200 000, Schiffsassekuranz- fonds fl. 756 986.47, Gebäudeassekuranzfonds fl. 92 051.18, Eisenbahnreservefonds fl. 453 800, Eisenbahntilgungsfonds fl. 528 046, Dividenden- u. Zinsenrückstände fl. 32 334.10, Oblig.- Einlösungsrückstände fl. 126 215, Kreditoren fl. 2 911 700.47, Staatsverwaltungskonto fl. 1 322 650.29, Reingewinn fl. 868 938.58. Sa. fl. 49 664 498.09. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Tilgungsquoten für Kursverluste fl. 6100, Zinsen der Anleihen fl. 820 158.10, Abschreibung von der Forderung an den Pensionsfonds fl. 150 000, Bezüge der Administration fl. 20 000, Gewinn fl. 868 939.58. Sa. fl. 1 865 197.68. Kredit: Vortrag a. 1896 fl. 165 648.39, Überschuss aus a) dem Schiffahrtsdienste fl. 86 454.86, b) der Mohäcs-Fünfkirchener Eisenbahn fl. 433 461.54, c) der Fünfkirchener Kohlenwerke fl. 560 526.74, Zinsen fl. 119 106.15, Beiträge der Staatsverwaltung: a) an Subvention fl. 250 000, b) an unverzinslichem Zuschuss fl. 250 000. Sa. 1 865 197.68. Gesellschaft für electrische Beleuchtung zu St. Petersburg. Gegründet: Am 4./16. Juli 1886. Zweck: Die Einrichtung und Exploitation elektrischer Anlagen jeder Art. Die Ges. darf die für ihren Zweck erforderlichen unbeweglichen Vermögensobjekte ankaufen, auf diesen Fabriken und Anlagen zur Herstellung von Maschinen, Apparaten und sonstigen für elektrische Beleuchtung und Elektrotechnik überhaupt notwendigen Gegenständen errichten oder die Centralstationen für den Betrieb der Elektricitätswerke unterbringen. Der Ges. wird gestattet, Eigentum zu erwerben oder in Pacht zu nehmen, sich der Benutzung von Immobilien zu bedienen. Die Ges. hat auf Grund der ihr erteilten Befugnisse Centralstationen für elektrische Beleuchtung in St. Petersburg und in Moskau errichtet und in eigenen Betrieb genommen. In Moskau ist auf Ansuchen der Ges. ihr am 23. Sept./5. Okt. 1895 eine definitive Koncession von der Stadt erteilt worden. Die Dauer dieser Koncession beträgt 50 Jahre mit der Massgabe, dass die Stadt am 1. Juli 1920 und von da alle 5 Jahre die Anlagen nach einjähriger Aufkündigung übernehmen kann. Als Kaufpreis wird entweder der Ges. der durchschnittliche Reinertrag der letzten drei Jahre für den Rest der 50 Kon- cessionsjahre als Rente weiter gezahlt, wobei aber die jährlichen Zahlungen nicht weniger als 5 % des Buchwertes betragen dürfen, oder es kann diese Rente mit 5 % kapitalisiert und auf einmal bezahlt werden, wobei aber die gezahlte Summe nicht geringer sein darf, als der Buchwert zur Zeit des Ankauftermins. Macht die Stadt von ihrem Ankaufsrecht keinen Gebrauch, so geht beim Ablauf der Koncession die gesamte Anlage in Moskau nebst allem Zubehör, wie Grundstücke, Baulichkeiten, Maschinen, Kabel und sonstige Einrichtungen kostenlos in das Eigentum der Stadt über. Die Koncession ist keine ausschliessliche, und kann nur mit Einwilligung der Stadt- verwaltung an Dritte übertragen werden. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen muss innerhalb vier Jahren auf mindestens 30 000 gleichzeitig brennende Lampen à 16 N.-K. gebracht sein, widrigenfalls der Koncessionsvertrag ausser Kraft tritt und die gestellte Kaution von 50 000 Rubel Cr. der Stadtverwaltung anheimfällt. Für die Erweiterung der in St. Petersburg bestehenden Elektricitätswerke der Ges. ist eine ähnliche Neu-Koncession wie für Moskau nachgesucht worden. Der Betrieb erfolgt zur Zeit nach den für elektrische Anlagen dortselbst allgemein gültigen Be- dingungen ohne specielle Koncession. Die bestehenden Werke der Gesellschaft sind in ihren ersten Anfängen in St. Peters- burg im Jahre 1887/88, in Moskau im Jahre 1888 errichtet, und zwar nach dem Gleich- strom-Zweileiter-System. Um der stets wachsenden Nachfrage in beiden Städten gerecht zu werden, hat die Gesellschaft beschlossen, zunächst in Moskau eine dem neuen tech- nischen Anforderungen vollständig entsprechende Centralstation nach dem Drehstrom- System zu erbauen und nach Fertigstellung der Neubauten die bisherigen Anlagen ausser Betrieb zu setzen. Die Leistungsfähigkeit der Neuanlage für Moskau ist über die koncessionsmässig verlangten 30 000 Lampen hinaus zunächst auf je 40 000 gleichzeitig brennende Lampen hinsichtlich der maschinellen Anlage und 60 000 gleichzeitig brennende Lampen hin- sichtlich des Kabelnetzes angenommen. Die Projektbearbeitung ist durch die Firma Siemens & Halske erfolgt. In Moskau ist unmittelbar an der Moskwa ein Grundstück gekauft, das Raum genug bietet, um die Centrale an dieser Stelle angemessen erweitern zu können. Das von der Firma Siemens & Halske eingereichte Projekt ist durch die Ges. geprüft und genehmigt und demgemäss mit dem Bau der Moskauer Station begonnen worden. Die Herstellungs- kosten der neuen Centralstation sind für den ersten Ausbau auf 60 000 installierte Lampen mit rund Rubel Cr. 3 000 000 veranschlagt, und hat die Firma Siemens & Halske die Lieferung des gesamten elektrischen Teils übernommen. Diese Firma, unter deren