272 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem – mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta =— ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der kaiserlich-türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patentsteuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regie- rung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempel- steuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nimmt am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Koncession ist auf 30 Jahre festgesetzt. Die Gesellschaft schloss 1892 ein Übereinkommen mit der Société du Tombac, wo- nach sie auf die Dauer von 2 Jahren das der letzteren zugestandene Privileg auf Ein- fuhr fremden Tabaks gegen eine Entschädigung p. a. von L. T. 10 000 ausübt. 1893 übertrug die Gesellschaft auf die Dauer ihrer Koncession den gesamten Export in ge- schnittenem Tabak und Cigaretten nach Europa der „Turkish-Regie-Export- Company, limited in London und Constantinopelé, wofür letztere eine Kaution von £ 10 000 stellte, und unter Kontrolle der Regie-Gesellschaft steht. Sie bezieht den benötigten Tabak von der Regie-Gesellschaft und garantiert derselben eine Abgabe von L. T. 4000 pro erstes Jahr, 5000 für das zweite, 7000 für das dritte, je 8000 für das vierte und fünfte, 10 000 für jedes der folgenden Jahre. Ausserdem gewährt sie der Regie-Gesell- schaft noch 14 % aus dem Reingewinn. Kapital: L. T. 1 760 000 = £ 1 600 000 == frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. T. 8.8 = £ 8 = frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25fache Stücke. Geschäftsjahr: Vom 13.–12. März a. St. Gen.-Vers.: April-Okt. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St. Grenze einschl. Vertretung 20 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg 8 % Zinsen vom Kapital, vom Rest bis L. T. 2 000 000 5 % an die Gründeranteile, von weiteren L. T. 1 000 000 3 %, von noch weiteren Beträgen 2 % ebenfalls an Gründeranteile. Der Überrest wird nach Art. 7 des Cahier des Charges procentualiter an die Regierung, an die Dette Publique Ottomane und an die Gesellschaft verteilt. Gestattet der Gewinn eines Jahres eine 8 % Verzinsung nicht, so erhalten die Aktien Ersatz aus Erträgnissen späterer Jahre. Obige vorweg entnommenen 8 % Zinsen zuzüglich des letzt verteilbaren Gewinns bilden den Reingewinn der Gesellschaft. Er wird verteilt: 6 % als erste Divigende, vom Rest mindestens 5 %, zur Reserve, vom Ubrigen 5 % an Verwaltungsrat, Überrest zur Verf. der Gen.-Vers. Dividenden 1890/91–1896/97: 8½, % . Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder: Wien: Österr. Creditanstalt; Constantinopel, Paris und London: Banque Impériale Ottomane. Kurs Ende 1891–97: 168.75, 187, 189, 227.75, –, –, – %. Notiert in Berlin und Frank- furt a. M., in Frankfurt a. M. Ende 1897: 160 %. Emissionskurs (April 1884) in Berlin 116 %. Direktion: C. Farneti, Generaldirektor. Verwaltungsrat: Im Auslande: Präs. Ch. Mallet, F. Auboyneau, Th. Berger, Baron H. von Bleichröder, Ritter J. d'Ephrussi, Ritter G. von Mauthner; in Constantinopel: Vice-Präs. Sir Edgar Vincent. A. Barker, E. Eugénidi, L. La Fuente, R. Lindau. Bilanz am 28. Febr./12. März 1897: Aktiva: Liquide Werte L. T. 271 303.18.05, Vorschuss an Tabakbauer L. T. 160 599.61.70, Immobilien u. Mobilien L. T. 446 900.64.10, Rohtabak L. T. 710 620.52.74, Tabakfabrikate L. T. 131 606.86.22, Emballage L. T. 54 002.45.83, Debitoren L. T. 309 059.20.79½. Sa. L. T. 2 084 092.49.44/½. Passiva: Aktienkapital L. T. 1 760 000, Accepte L. T. 2276.71.35, Kautionen L. T. 1269.02, Reservefonds L. T. 29 227.11.64, Kreditoren L. T. 147 086.11.05 %, Gewinn L. T. 144 233.53.39% Öa L. T. 2 084 092.49.44¼. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Jährliche Pacht L. T. 750 000, Rohmaterialien und Fabrikationskosten L. T. 412 684.64.41, Gehälter L. T. 124 611.29.47, Überwachungsdienst L. T. 164 113.03.41, Provisionen für Verkauf L. T. 258 217.74.92, Transportkosten für Tabakfabrikate L. T. 16 703.23.50, Registrierung des Tabakanbaues L. T. 33 774.92.25, div. Ausgaben L. T. 164 915.80.71, Reingewinn L. T. 144 233.53.39½. Sa. L. T. 2 069 254.22.06½. Kredit: Verkauf von Tabakfabrikaten L. T. 1 875 166.18.35, Verkaufslicenzen L. T. 15 572.74.70, Zollgebühren für Ausfuhr L. T. 126 581.52.30, do. für Einfuhr L. T. 7263.72.50, Einkünfte von Bagdad L. T. 16 323.87.15, Zinsen L. T. 888.49.82, diverse Einnahmen L. T. 27 457.67.24½. Sa. L. T. 2 069 254.22.06.