286 Nachträge. 4 % Pfandbriefe zu pari rückzahlbar in Umlauf Ende 1897: M. 14 220 800 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zinsen: 2. Januar, 1. Juli. Tilgung: In 56 Jahren durch Verlosung oder Rückkauf. Zahlstellen: Wie oben. Kurs Ende 1890–97: 98.50, 99, 100.80, 101.30, 103.50, 102.50, 101.10, 90.25 %. Notiert in Berlin, Stettin. 3½ % Pfandbriefe zu pari rückzahlbar in Umlauf Ende 1897: M. 5 818.100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zinsen: 2. Januar, 1. Juli. Tilgung: Von 1905 ab durch Verlosung oder Rückkauf innerhalb 56 Jahren. Zahlstellen: Wie oben. Kurs Ende 1895–97: 101.40, 100.25, 90 %. Notiert in Berlin, Stettin. Vorstand: Bürgermeister a. D. Eupel, Kaufmann Berger, Oberamtmann Manger. Aufsichtsrat: Vors. Baumeister Th. Wohlfarth, stellv. Vors. Rechtsanwalt J. Langowski, Kaufmann Johs. Trendelenburg, Stettin; Rittmeister a. D. u. Rittergutsbes. F. Fischer, Roppuch; Kaufmann H. J. Herm. Schulz, Grabow a. O.; Gutsbes. Paul Frost, Paulshof; Rittergutsbes. A. Caesar, Murkwitz. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Kassa M. 86 137.85, Effekten- u. Barbestand des Reserve- fonds M. 540 700.71, Effektenbestand M. 22 571, Wechsel M. 20 475.36, Hypotheken- forderungen M. 40 417 194.60, Immobilien M. 2 256 600, Geschäftsgrundstück M. 134 000, Debitoren, Bankguthaben und Kautionen M. 513 256.68, Zinsforderungen M. 324 024.45, Forderungen für abverkaufte Gutsparzellen M. 444 917.95, Verlust pro 1897 M. 3 868 730.44. Sa. M. 48 628 609.04. Passiva: Amortisationsguthaben der Hypothekenschuldner M. 579 898.73, Kreditoren M. 81 051.91, Depositen und Spareinlagen M. 153 948.45, Hypothekenschulden auf Immobilien M. 1 075 000, Pfandbriefumlauf M. 43 274 800, verloste, noch einzulösende Pfandbriefe M. 59 575, fällige, noch nicht präsentierte Pfandbrief-Coupons M. 890 370.17, alte Dividenden M. 10 136.50, Beamten-Pensionsfonds M. 467.65, Beamten-Unterstützungsfonds M. 3360.63, Verlustreserve für Ausfälle an Hypothekenforderungen M. 2 500 000. Sa. M. 48 628 609.04. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwaltungskosten M. 108 149.28, diverse Zinseinnahmen, abzüglich gezahlter Zinsen M. 162.36, Pfandbrief-Vertriebskosten M. 14 212.17, Kurs- verlust an Effekten M. 6450.75, Pfandbriefzinsen M. 1 806 591.77, Verluste und Ab- schreibungen M. 4 795 933.30. Sa. M. 6 731 499.63. Kredit: Reservefonds M. 540 700.71, Specialreserve M. 28 974.27, Geschäftsguthaben der Genossen M. 528 466.50, Provisionen und Entschädigungen etc. M. 16 313.23, Hypothekenzinsen M. 1 748 314.48, Verlustsaldo M. 3 868 730.44. Sa. M. 6 731 499.63. ― 0 0 0 0 — Ehstländischer adeliger Güter-Credit-Verein in Reval. (Früher Ehstländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grund- stücken im Gouvernement Ehstland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbriefen zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouverne- ment Ehstland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilgung des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mit- glied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuchmässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und participieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Verpfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein be- sonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf % des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbriefen werden in Hannover gehandelt 3½ % konvertierte Ehstländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %. im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 30. Nov. 1897: R. 2 164 668 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zinsen: 10. April, 10. Okt. Tilgung: Durch Verlosung am 15./27. Sept. ber März des folgenden Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hamburg: Nord-