Provinzial-Anleihen, landwirtschaftliche Pfandbriefe etc. 3 Aachener Bank für Handel und Gewerbe; Barmen: Barmer Bankverein; Bonn: Westdeutsche Bank vorm. Jonas Cahn, Goldschmidt & Co.; Koblenz: Leopold Seligmann, Coblenzer Bank; Elberfeld: von der Heydt-Kersten & Söhne; Essen: Essener Credit-Anstalt; Saarbrücken: G. F. Grohé-Henrich & Co., Gebr. Röchling; Trier: Reverchon & Co.; Berlin: Disconto- Gesellschaft, Deutsche Bank, A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Preuss. Pfandbrief-Bank., Delbrück Leo & Co.; Strassburg: Bank-Kommandite Kauffmann, Engelhorn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Weilburg: Hermann Herz; Frankfurt a. M.: Commerz- und Disconto- Bank, Filiale, Frankfurter Bank; Mainz: Filiale der Elsässischen Bankgesellschaft; M.-Gladbach: Barmer Bankverein; Mülheim a. Ruhr: Rheinische Bank vorm. Gustav Hanau. Eingeführt im November 1898. Verjährung der Zinsscheine in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Kurs Ende 1898: 101 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. und Köln. Allgemeine Renten-Anstalt in Stuttgart. Gründung: Auf Gegenseitigkeit der Mitglieder. Reorganisiert 1855. Revidiertes Statut vom 16. Juni 1888. Die Geschäfte, mittels welcher die Beteiligung als Mitglied der Ges. bewirkt wird, sind: 1) Kapital- und Rentenversicherung, 2) Lebens- und Überlebens- versicherung, 3) Kapitaleinlagen auf Pfandbriefe. Ausserdem betreibt die Anstalt folgende Geschäfte: Anlegung des eigenen Vermögens gegen gerichtliche Verpfändung von Realitäten, in Schuldscheinen deutscher Bundesstaaten u. s. w., Eröffnung von Kontokorrenten mit bedecktem Kredit, sowie Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Wechseln, Annahme von Sparkassengeldern und Depositen. Sie ist berechtigt, Kapital-Einlagescheine auf den Inhaber unter dem Namen „Pfandbrief der Allgemeinen Renten-Anstalt“ auszugeben. Dem Nominal- betrag dieser Pfandbriefe muss jederzeit ein mindestens gleicher Betrag unterpfändlich an- gelegter Gelder der Anstalt entsprechen. Die Inhaber der Pfandbriefe sind Mitglieder der Anstalt, und finden insbesondere die Bestimmungen über Gewinn und Verlust auf dieselben Anwendung. Ein Gewinn oder Verlust, welcher sich durch die wirkliche gegenüber der vorangenommenen Sterblichkeit, durch den Sicherheitszuschlag bei den Lebens- und Über- lebens-Versicherungen, sowie durch die einzelnen Mitgliedern gewährten Abfindungen ergiebt, kommt je der Gesamtheit derjenigen zu gute oder zur Last, welche bei der betreffenden Hauptversicherungsform als Mitglieder beteiligt sind. Jeder andere Gewinn gebührt der Gesamtheit aller Mitglieder, und jeder andere Verlust ist von dieser Gesamtheit zu tragen. Die Anstalt bildet eine juristische Persönlichkeit; für ihre Verbindlichkeiten haftet das gesamte Vermögen derselben, die einzelnen Mitglieder als solche stehen mit ihren Ansprüchen den Gläubigern nach, können aber von diesen nie persönlich in Anspruch genommen werden. Pfandbriefe: Umlauf Ende 1897 M. 10 083 566.37 inkl. Zinsraten und zwar: 4 % Pfandbriefe M. 6 022 035.45. Stücke à M. 200, 500, 600, 1000 und 2000. Zinsen verschieden. Kurs 1881–98: 100⅝, 100½, 10016, 101½, 10216, 103, 102, 103, 100.50, 100.20, 102, 103, 102.95, 103.75, 103.05, 100.15, 100.50, 101 %. Serien VIII–Xa in Frankfurt notiert. 3½ % Pfandbriefe M. 4 061 530.92. Versicherungsstand am 31. Dez. 1897: a) Rentenversicherung: 15 193 Versicherungen mit M. 2 100 607.45 jährlicher Rente und 3990 Versicherungen auf aufgeschobene Renten mit M. 1 284 606.79 Deckungskapital; b) Kapitalversicherung: 4746 Versicherungen mit M. 8 724 848.94 Kapital; c) Lebens- und Überlebensversicherung: 18 768 Versicherungen mit M. 61 717 070.64 Kapital und M. 13 198.58 versicherte Überlebens-Rente. Gewinn-Verteilung: Die aus dem Geschäftsbetrieb eines Kalenderjahres sich ergebende Dividende wird mit Ausschluss der erst in diesem Jahre Eingetretenen den übrigen am Ende desselben vorhandenen Mitgliedern auf den letzten Dezember des folgenden Jahres gut- geschrieben. Dieser Tag bildet für die einzelnen Mitglieder den rechtlichen Anfalltermin ihres Dividenden-Anteils. Diejenigen Mitglieder, deren Beteiligung vor diesem Termin auf irgend eine Weise erloschen ist, haben auf die noch nicht zugeschriebene Dividende keinen Anspruch. Für die Unterausteilung der Dividende auf die Mitglieder, welche den Anfall- termin erlebt haben, ist die auf diesen Termin verfallene Rente, die demselben nächst voran- gegangene Prämienzahlung bezw. das Deckungskapital am letzten Dezember des Jahres, dessen Ertrag zur Verteilung kommt, massgebend. Die fünfjährigen Dividendencoupons der Kapitaleinlagen auf den Inhaber (Pfandbriefe) sind am Zinstermine des betreffenden Jahres fällig. Zur Erhebung dieser Dividende werden je für 5 aufeinander folgende Jahre besondere Coupons in der Art ausgegeben, dass am Schlusse jeder 5jährigen Periode oder im Falle der früheren Auslosung bei Verfall die Dividende der abgelaufenen Jahre erhoben werden kann. Gewinn 1897: M. 554 276.85 (623 704.44). Verwendung: 1) Mit dem 31. Dez. 1898 ist den für dieses Jahr dividendenberechtigten Mitgliedern bei der Rentenversicherung auf eine volle Mark Rente 2 Pfennige Dividende auszubezahlen und den aufgeschobenen Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Deckungskapital 2 Pfennige als Dividende gut- zuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez, 1898 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vor- handenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der 1897 Eingetretenen, eine Dividende von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Dividende I *