Amerikanische Eisenbahnen. 31 * dem Reorganisationsplane dieser Komitees wurde die neue Gesellschaft „Union Pacific Railroad Company“ gebildet. Während aber die alte Gesellschaft eine Gesamtstrecke von über 5800 Meilen besass, hat die neue Gesellschaft vorläufig nur eigene Strecken 1854,29 Meilen, ferner kontrollierte Zweiglinien 141,54 Meilen, ausserdem noch 861,14 Meilen Zweiglinien, welche zur Zeit noch bis zur Abwickelung des schwebenden Zwangsverkaufsverfahrens durch Kuratoren betrieben werden. Zweck: Betrieb von Eisenbahnen. Die Gesellschaft hat die Vollmacht, Eisenbahnen in Utah und in anderen Staaten, einschliesslich Wyoming, Colorado, Nebraska, Iowa, Kansas und Missouri, ganz oder teilweise durch Bau, Kauf, Pacht, Fusion oder Erstehung von Aktien solcher Bahnen zu erwerben. hr Freibrief (Charter) ermächtigt sie insbesondere, die Bahnen, das Eigentum, die Gerechtsame und Landüberlassungen, welche früher der Union Pacific Railway Co. gehörten, zu erwerben. Kapital: Stammaktien $ 61 000 000, Vorzugsaktien § 75 000 000. Die Vorzugsaktien haben vor den Stammaktien einen Anspruch auf 4 % Vorzugsdividende, ohne N achzahlungsverpflichtung. Dividende: Die erste Dividende auf die Vorzugsaktien wurde am 31. Okt. 1898 gezahlt: 1½ %. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Aufsichtsrat: Vors. Winslow S. Pierce; Oliver Ames, Horace G. Burt, George Q. Cannon, T. Jefferson Coolidge, Jr., John W. Doane, Louis Fitzgerald, George J. Gould, E. H. Harriman, Marvin Hughitt, Henry B. Hyde, Otto H. Kahn, Roswell Miller, Jacob H. Schiff, James Stillman. Geschäftsführender Ausschuss (Executive Committee): Vors. E. H. Harriman, Exofficio Winslow S. Pierce, Marvin Hughitt, Otto H. Kahn, James Stillman. Direktion: Horace G. Burt. Sekretär: Alex Millar. Ländereien: Die Gesellschaft besitzt direkt oder durch Besitz von Land repräsentierenden Wertpapieren über 6 500 000 Acres Land, belegen in Nebraska, Wyoming, Colorado, Utah und Kansas im Schätzungswerte von $ 8 9097 500 und Landnoten oder Kontrakte, die sich auf $ 5 884 493.91 belaufen. Bonds-Schuld am 30. Juni 1898: $ 95 000 000. 4 % First Mortgage Railroad and Land Grant Gold Bonds. Im Höchstbetrage von $ 100 000 000, hiervon bisher begeben $ 95 000 000, wovon $§ 5 000 000 als freie Aktiva in Händen der Gesellschaft verbleiben; der Rest der autorisierten Emiss. von $§ 100 000 000, d. i. $ 5 000 000 Bonds, sind reserviert zur Verwendung für N eubauten, Verbesserungen etc. und zwar zum Belaufe von nicht mehr als $ 1 500 000 Bonds per annum. Stücke à $ 500, 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli, erster Zinsschein per 1. Juli 1898. Sicherheit: Als Sicherheit dient eine I. Hypothek auf die Stammlinie von 1854,29 Meilen, nebst den diesbezüglichen Gerechtsamen der Eisenbahn-Gesellschaft, und alle Privilegien, Grundeigentum, Stationen, Telegraphenlinien, rollendes Material etc., die zu diesen Eisenbahnlinien gehören, ein- schliesslich der Ohama-Brücke und der Bahnhofsanlagen, ebenso direkt oder durch Hinterlegung von Sicherheiten, auf die Ländereien und Landkontrakte im Schätzungs- werte von zusammen $ 14 881 993.91. Als Treuhänder fungiert die Mercantile Trust Company in New York. Sollte die Gesellschaft bei Fälligkeit der Coupons oder des Kapitals der Bonds zahlungsunfähig sein oder sollte dieselbe irgend welche von ihr übernommene, in der Mortgage festgesetzte Verpflichtungen nicht erfüllen und in Nicht- erfüllung letzterer Verpflichtungen für sechs Monate nach einer ihr schriftlich vom Treuhänder oder von Inhabern von wenigstens 5 % der durch die Mortgage gesicherten Bonds gegebenen Verwarnung beharren, so kann der Treuhänder den Betrieb der Bahn selbst übernehmen oder mag das Recht der Bondsbesitzer im Gerichtswege durch Subhastationsverfahren oder sonstwie erzwingen, in welchem Falle ihm das Recht zu- steht, die Ernennung eines Kurators (Receivers) zu verlangen. Sollte die Gesellschaft während sechs Monaten mit Zahlung der Zinsen im Rückstande bleiben oder die Rück- zahlung des Kapitals bei Fälligkeit verabsäumen oder nach Ablauf von sechs Monaten nach durch den Treuhänder oder von Inhabern von mindestens 5 % der durch die Mort- gage gesicherten Bonds, wie vorerwähnt erhaltener schriftlicher Verwarnung verabsäumt haben, die von ihr gemäss den Bedingungen der Mortgage übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % des ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen. irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund