16 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 14 à fl. 50, 30 à fl. 20, 4750 à fl. 9. Zahlstellen: Mitteldeutsche Creditbank in Berlin, Frank- furt a. M. und Meiningen, ausserdem Herzogl. Staatsschulden-Tilgungskasse. Kurs Ende 1888–98: In Berlin: M. 26, 28.50, 27.20, 26.75, 28.60, 26.20, 25.20, 23.40, 22.60, 22.20, 23.75 pro Stück. – In Frankfurt a. M.: M. 25. 60, 28.60, 27.50, 26,50, 29.20, 26.80, 25.50, 23.40, 22.45, 22.05, 24.10 pro Stück. – Ausserdem notiert in Hamburg, Leipzig. Herzogliche Landes-Creditanstalt in Meiningen. Errichtet: Auf Grund des Gesetzes vom 25. Aug. 1849, neue Verordn. vom 6. Mai 1850, 16. April 1868, 18. März 1872, 27. März 1875, 22. März 1877, 5. Nov. 1883, 27. April 1885, 11. März 1896. Zweck: Die Landes-Creditanstalt ist ein Staatsinstitut mit einer selbständigen Kasse und Kassenverwaltung. Sie hat den Zweck, teils Gelegenheit zu geben zur Empor- bringung der Landwirtschaft und Gewerbe, vorzugsweise zur Ablösung grundherrlicher Lasten, zur Abhilfe in Not- und Unglücksfällen und zum Abtrag älterer Schulden etc., teils die Unterbringung disponibler Gelder zu erleichtern. Für die Sicherheit der ausgegebenen Obligationen haften zunächst die Aktiva der Landes-Creditanstalt, dann der Staat mit seinen gesamten Einkünften. 3½ % Meininger Herzogl. Landes-Creditanstalt-Obligationen. In Umlauf Ende 1898: M. 29 943 200 in Stücken à M. 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: Bei den Stücken von M. 50–300 ganzjährig am 2. Jan., bei den Stücken von M. 500–2000 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 1. Juli per 2. Jan. des folg. Jahres mit jährl. mindestens 1 % und Zinsen- zuwachs. Die Creditanstalt ist befugt, mit Genehmigung des Herzogl. Staatsministeriums ganze Klassen von Oblig. oder die in einem Jahre ausgegebenen Oblig. einer oder mehrerer Klassen, oder einzelne durchs Los bestimmte Oblig. aus den vom Vorstande gewählten Klassen durch öffentliche Bekanntmachung zu kündigen. Zahlst.: Meiningen: Kasse der Landes-Creditanstalt; Hannover: H. Oppenheimer. Kurs Ende 1894–98: 100.75, 101.75, 101, –, 99.25 %. Notiert in Hannover. Verj. der Zs. in 4 J., der verlosten Stücke in 20 J. n. F. Grossherzogtum Sachsen-Weimar. Landes-Kreditkasse des AGrossherzogtums Sachsen zu Weimar. Die nach dem Gesetz vom 17. Nov. 1869, 18. Febr. 1881 mit Nachträgen, letzter vom 16. Sept. 1897, für das Grossherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach errichtete Landes- Kreditkasse ist eine unter dem Grossherzogl. Staatsministerium, Departement des Innern, stehende Staatsanstalt, welche den Zweck hat, für Förderung des Realkredits Geld ver- zinslich auszuleihen, zugleich aber auch verzinslich aufzunehmen. Der Staat haftet für die Verbindlichkeiten der Landes-Kreditkasse, mithin auch für die ausgegebenen Schuld- verschreibungen nebst Zinsen. Die Anstalt gewährt Darlehen, und zwar auf Rententilgung, nur gegen Verpfändung im Grossherzogtum belegener Grundbesitzungen oder den Grund- stücken gleichgestellter Berechtigungen, sowie an inländische Gemeinden. Die zu bestellende Sicherheit soll nach gesetzlicher Vorschrift regelmässig der für Ausleihung vormundschaft- licher Gelder geordneten gleich sein. Zur Gewinnung der für die Ausleihungen erforder- lichen Mittel nimmt die Anstalt mittels Ausgabe von Schuldverschreibungen Kapitalien bis zum Höchstbetrage von M. 20 000 000 anlehensweise auf, welche von Seiten des Gläubigers unkündbar sind, dagegen der dem Vorstande der Grossherzoglichen Landes-Kreditkasse frei- stehenden Kündigung mit einer in den Schuldverschreibungen zu bezeichnenden mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen. Eine Auslosung der Schuldverschreibungen findet nicht statt, der Landes-Kreditkasse ist aber vorbehalten, ihre Schuldverschreibungen zum Tageskurse anzukaufen. Am 31. Dez. 1898 waren M. 16 246 456 an Kapitalien aus- geliehen und M. 15 813 600 Schuldverschreibungen ausgegeben. 3½ % Weimarische Schuldverschreibungen. M. 1 500 000 in Stücken à M. 1000, 3000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Bis 1. Jan. 1902 Kündigung seitens der Kasse aus- geschlossen, seitens der Gläubiger (Inhaber) unkündbar. Zahlstellen: Berlin: Disconto- Gesellschaft; Gotha: Privatbank zu Gotha; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Leipzig: Leipziger Bank; sodann bei der Grossherzogl. Landes- Kreditkasse und sämtlichen Grossherzogl. Rechnungsämtern. Eingeführt in Berlin am 2. Juli 1896 zu 103 %. Kurs Ende 1896— 98: 0 102, – %. Notfert in Berlin, Leipzig. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. F. 3½ % konvertierte Weimarische %.. (früher 3¼ %%im Jahre 1896 auf 3½ % herabgesetzt). In Umlauf Ende 1898: M. 14 313 600 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Unkündbar seitens der Gläubiger; der ist das Recht der Rückzahlung nach dreimonatiger Kündigung vorbehalten (§ 26 des Gesetzes). Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, „ e vorher genannten Stellen in Gotha, Hamburg, Hannover und Leipzig, sowie bei der Grossherzogl. Landes-Kreditkasse selbst und sämtlichen Grossher zogl. Rechnungsämtern. Eingeführt in Berlin am 17. Juni 1897 zu 103 %. Kurs Ende 1897–98 102, – %. Notiert in Berlin, Leipzig. *