―― Landschaftliche Pfandbriefe. 31 bepfandbriefungsfähig sind, in den Regierungsbezirken Stettin, Cöslin und Stralsund, für jetzt jedoch mit Ausschluss der Kreise Dramburg und Schivelbein, einen dauernden und besonders garantierten Realkredit zu gewähren. Das Institut steht unter der Aufsicht des königl Kommissarius der Pommerschen Landschaft und unter der Oberaufsicht des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar. Zur all- mählichen Tilg. der Pfandbriefschuld zahlt der Schuldner alljährlich eine Amortisationsrate von ½ %. Hat dieses Guthaben 20 % der Schuld erreicht, kann es zur Löschung der Schuld in gleicher Höhe verwandt oder bei nachgewiesener fortdauernder Sicherheit des Grund- stückes abgehoben werden. Der Gesamtbetrag der auszugebenden Pfandbriefe darf den Gesamtbetrag der der Landschaft zustehenden hypothekarischen Kapitalforderungen nicht übersteigen. Für die Pfandbr. haften: a) sämtliche Forderungsrechte der Letzteren gegen ihre eigenen Schuldner, b) alles sonstige Vermögen des Verbandes, c) der Sicherheitsfonds, d) die Amortisationsfonds. Die Pfandbr. gehören zu denjenigen Papieren, in denen nach § 39 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 Mündelgelder angelegt werden dürfen. Zahlst.: Stettin: General-Landschaftsdirektion; Berlin: F. W. Krause &$ Co. zu jeder Zeit, ferner bei den Departementskassen in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp vom 1. bis einschl. 8. Juli und vom 2. bis einschl. 9. Jan. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 5 532 500. Kurs Ende 1890–98: 92.20, 97.30, 97, 101.40, 100.90, 99.60, 100.10, 100, 99.40 %. Notiert in Berlin. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 1 736 300. Kurs Ende 1896–98: 94.75, 92.60, 90.50 %. Notiert in Berlin. 4½ % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 155 400, werden nicht notiert. Posener Landschaft in Posen. Errichtet: Im Jahre 1857, letztes Statut genehmigt durch Allerh. E. vom 4. Aug. 1896. Zweck: Die Posener Landschaft ist ein Verein von Grundbesitzern der Provinz Posen, welcher den Zweck hat, den Realkredit seiner Mitglieder zu vermitteln; dieselbe hat die Rechte einer juristischen Person. Die Beleihung geschieht bis ½ % des Taxwertes, doch kann sie lt. Allerh. E. vom 1. Juni 1895 bezw. 4. Aug. 1896 bei Gütern im Taxwerte von mind. M. 30 000, jedoch mit Ausschluss der nach dem 60 fachen Grundsteuerreinertrage zu beleihenden Güter des 3 % Systems, bis auf des Taxwertes mit 3½ % Pfandbr. Buchst. C bezw. 3 % Pfandbr. Buchst. B. erhöht werden. Die Posener Pfandbr. bilden, nachdem das System der Haupt-Ges., welchem die zwischen 1857 und 1867 ausgegebenen Pfandbr. Serie IL–V, 4 %, angehört haben, mit dem 1. Juli 1898 erloschen ist: 1) das Ende 1895 geschlossene erste System der Jahres-Ges., Serie VI–X, 4 %, alle nach dem Erlass vom 5. Nov. 1886 emittierten Pfandbr. umfassend; 2) das zweite System der Jahres-Ges., Serie XI–XVI, ohne Buchst.; 3) das dritte System der Jahres-Ges. Reihe XI-–XVI mit Buchst. C, die beiden letzten Systeme 3½ %; 4) nach dem Allerh. E. vom 4. Aug. 1896; die vom Jahre 1897 ab bestehenden 3 % Pfandbr.-Systeme und zwar: a) das erste System der 3 % Pfandbr., Reihe I=VII mit Buchst. A; b) das zweite System der 3 % Pfandbr. Reihe VIIL–XIV mit Buchst. B. 4 % Posener Pfandbriefe (die noch in Umlauf befindlich gewesenen Pfandbr. der Haupt-Ges., Serie I, II, III u. V, sind pr. 1. Juli 1898 eingezogen), Serie VIL=X. In Umlauf Ende 1898: M. 31 449 700, in Stücken à M. 3000, 1500, 600, 300, 200. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Ausl. im Juni und Dez. br. 2. Jan. resp. 1. Juli. Totalkündigung bezügl. der seit 1888 ausgegebenen Pfandbr. zulässig. Zahlst. für Pfandbr. und Coup. bisher: Posen: Landschaftskasse; für Coup. allein ausserdem noch: Posen: Posener landschaftl. Bank: Berlin: Disconto-Gesellschaft; Breslau: Oppenheim & Schweitzer; Bromberg: M. Stadthagen; Dresden: Credit-Anstalt für Industrie und Handel; Glogau: Kommandite des Schles. Bankvereins: Liegnitz: Kommandite des Schles. Bankvereins; Görlitz: Kommunalständ. Bank für die Preuss. Oberlausitz; Stettin: Wm. Schlutow; Hannover: A. Spiegelberg. Als weitere Zahlst. für Pfandbr. sind die Posener landschaftliche Bank und andere von letzterer in Vor- schlag zu bringende Bankgeschäfte in Aussicht genommen. Kurs Ende 1890–98: 101, 100.80, 101.70, 101.75, 103.30, 101.25, 101.90, 102.80, 102.30 %. Notiert in Berlin, Breslau. 3½ % Posener Pfandbriefe ohne Buchst., Serie XI–XVI. In Umlauf Ende 1898: M. 204 705 500 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 300, 200. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg. u. Zahlst.: Wie bei 4 % Pfandbr. zur Tilg. ¼ % und, sobald der R.-F.-Anteil die Höhe von 10 % erreicht hat, noch weitere %. Totalkündigung bezügl. der seit 1888 ausgegebenen Pfandbr. zulässig. Kurs Ende 1890–98: 96.40, 94.80, 96.60, 96.80, 101.30, 100.30, 100.20, 100.40, 99.60 %. Notiert in Berlin, Breslau. 3½ % Posener Pfandbriefe Buchst. C, Reihe XI–XVI. In Umlauf Ende 1898: M. 14 799 500 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 300, 200. Zs.: 2. Jan., 1. Juk. Tilg. %, sobald der R.-F.-Anteil die Höhe von 10 % erreicht hat, noch weitere ½ %, durch Ausl. im Juni resp. Dez. Totalkündigung bezüglich der seit 1888 ausgegebenen Pfandbr. 8 zulässig. Zahlst.: Wie bei 4 % Pfandbr., verloste Stücke auch Berlin: Disconto-Gesellschaft.