Landschaftliche Pfandbriefe. 35 tümlichen Fonds, bei den Pfandbr. II. Serie aus dem Sicherheitsfonds. Die Landschaft bleibt weiter ermächtigt, die 3½ % Pfandbr. im Umtausch gegen 3 % anzukaufen, eventuell unter Zuzahlung einer Prämie, deren Höhe die Generaldirektion nach Lage der Geldmarktverhält- nisse zu bestimmen hat. Ferner darf sie das Guthaben der beteiligten Pfandbriefschuldner am Tilgungsfonds heranziehen, ebenso die schon erwähnten Vorschüsse, und sie kann auch für gekündigte und bar einzulösende 3½ % Pfandbr. neue 3 % zur Beschaffung der Ein- lösungsvaluta veräussern. Für den Zuschuss bis zu 5 %, den die Landschaft auf Disagio gewähren kann, haben die beteiligten Güter Hypoth. zu bestellen; die Rückzahlung der ihnen vorgeschossenen Beträge nebst Zs. geschieht in der Weise, dass zunächst der von ihnen, neben dem Darlehenszins, jährl. zu entrichtende Beitrag von ½ % zur Ausgleichung verwendet wird, ferner ein Zuschlag von ½ % der Pfandbriefschuld. Das durch die Kon- vertierung gewonnene ½ % Zs. ist von jedem der beteiligten Güter bis zur vollständigen Ausgleichung seines Kontos zur Deckung der Kosten und Vorschüsse zu erheben, soweit sein Guthaben am Tilgungsfonds nicht ausreicht. Einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Coup. von gekündigten Pfandbr. bedarf es nicht. Zweck: Die Westpreussische Landschaft umfasst sämtliche ehemals adeligen Güter der früheren Erbprovinz Westpreussen, wie solche zur Zeit der Gründung der Landschaft im Jahre 1787 bestanden hat, namentlich die ehemaligen landrätlichen Kreise Dirschau, Star- gardt, Bromberg, Inowrazlaw, Konitz, Kammin, Dt. Krone, Culm, Michelau, Marienburg, sowie die früher zu Ostpreussen gehörig gewesenen ehemaligen Hauptämter Marienwerder und Riesenburg. Sie hat den Zweck, den Kredit ihrer Mitglieder durch Beleihung der Güter durch Pfandbr. zu fördern. Die Beleihung erfolgt bis zur ersten Hälfte des Taxwertes, oder bis zum 18 fachen Betrage des Grundsteuer-Reinertrages, ausserdem durch Pfandbr. II. Serie auf das sechste Zehntel des Taxwertes, und in Höhe des Betrages zwischen dem 18fachen und 22 fachen Grundsteuer-Reinertrages. Für Pfandbr. I. Serie Haften die betr. Hypoth., die landschaftlichen Fonds mit Ausnahme der Sicherheitsfonds und die sämtlichen, dem Ver- bande der Westpreussischen Landschaft angehörenden Güter; für Pfandbr. II. Serie die betr. Hypoth. und der Sicherheitsfonds. In den Pfandbr. dürfen Mündelgelder angelegt werden. Kündigung bezw. Ausl. zum Nennwerte kann mit sechsmonatiger Frist zum Zwecke der Ablösung einer Pfandbriefschuld auf Antrag des Schuldners erfolgen. Zahlst.: Marienwerder, Danzig, Bromberg, Schneidemühl: bei den Landschaftskassen; Berlin: Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. 3½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 23 783 395 in Stücken à M. 60–3000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–98: 96.30, 95, 96.80, 97, 101.80, 100.90, 100.30, 100.30, 100 %. Notiert in Berlin. 3½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie IB. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 82 157 700 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–98: 96.30, 95, 96.80, 97, 101.80, 100.90, 100.25, 100.30, 99.80 %. Notiert in Berlin. 3½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 16 277 500 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–98: 96.30, 95, 96.80, 97.25, 101.80, 100.60, 100.25, 100.40, 99.80 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 14 379 200 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–98: 96.50, 94.50, 93.20, 90.90 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Weihnachten 1898: M. 2 087 900 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–98: 96.50, 94.50, 92.75, 90.90 %. Notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 4 J. n. F. Neue Westpreussische Landschaft in Marienwerder. Statut genehmigt durch Allerh. E. vom 3. Mai 1861, mit Nachträgen genehmigt durch Allerh. E. vom 6. März 1875 betr. Em. von Pfandbr. II. Serie, vom 13. Dez. 1882 betr. Kon- vertierung der 4½ % Pfandbr. II. Serie, vom 24. Mai 1886 betr. Konvertierung der 4 % Pfandbr. II. Serie, vom 4. Aug. 1896 betr. Kündigung der 3½ % Pfandbr. II. Serie in 3 %. Diese Kündigung ist bis jetzt nicht erfolgt. Zweck: Die Neue Westpreussische Landschaft ist ein Kredit-Institut für die Besitzer der von dem Verbande der W estpreussischen Landschaft ausgeschlossenen Grundstücke in den Regierungsbezirken Marienwerder und Danzig. Dieselbe geniesst alle Rechte einer Kor- poration. Sie hat das Recht, zur Beleihung der Grundstücke ihrer Mitglieder Pfandbr. herauszugeben. Die Beleihung erfolgt bis zu des Taxwertes, bei Gütern ohne Taxwert bis zur Höhe des 22fachen Betrages des Grundsteuer-Reinertrages. Tilg. nach den statut. Bestimmungen. Zahlst. bei sämtlichen Westpreussischen Landschaftskassen und in Berlin: Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co. 3½ % Neue Westpreussische Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf am 20. Mai 1898: M. 104 250 060 in Stücken à M. 60–5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Die Konvertierung der 3½ % in 3 % am 31. Jan. 1896 beschlossen und durch Allerh. E. vom 4. Aug. 1896 genehmigt, III*