44 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. soll an den Prämien des Jahres 1899 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Versicherten wird die Dividende gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Ver. sicherung die Erhebung der Dividende sich vorbehalten haben. 3) Der Serlen 1 und 2 der % Pfandbr. eine Dividende von 5 Pfennige auf M. 100 Kapital auf 31. Dez. 1898 gutzuschreiben. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Grundbesitz 335 000, Hypoth. 62 068 169, Darlehen (in lauf. Rechnung u. Lombard) 1 972 424, Darlehen auf Policen 1 033 301, Wertpapiere 2 089 600, Wechsel 1 745 243, Guthaben bei Bankhäusern 733 965, Prämienreserve der Rückve rsicherungen 58 401, rückständige Zs. auf Hypoth. 106 467, unverfallene Zinsraten per 31. Dez. 1897 817 129, Aussenstände bei Agenten 188 178, gestundete Prämien 607 097, Kassa 297 881, Inventar (Mo- bilien) 14 000, Mindersterblichkeit der Mitglieder der Rottenburger Witwenkasse u. der Ludwigs- Louisen-Stiftung 3339. Sa. M. 72 070 201. – Passiva: Allg. u. Spec.-R. (Sicherheitsfonds der verschiedenen Ver sicherungszweige) 5 001 277, Schadenreserve 882 447, Prämienüberträge der Lebensversicherung 939619, Prämienreserve 43 720071, Div. d. Lebensversicherung u. d. Renten. u. „% . (behufs Verteilung gutgeschrieben) 625 915, Depositengelder in lauf. Rechnung 2 930 154, Depositengelder mit Kündigungsfristen 7 018 286, Pfandbr. inkl. Zinsraten 10 083 566, Dividendenfonds der Pfandbr.-Inh. 7984 vorausbez. Prämien 3025, Pensionsfonds der Anstaltsbeamten 300 237, Überschuss 557 616. Sa. M. 72 070 201. R %% Ministerialrat v. Maginot. Gesellschaftsausschuss: Direktor v. Schleicher, Präsident; Komm.-Rat A. Moser, Vize- präsident; Kaufmann Karl Barth; Oberfinanzrat v. Currlin; Geh. Komm.-Rat C. Dörtenbach; Ministerialrat Geyer; Kaufmann Edmund Keller; Privatier Theod. Klunzinger; Hofrat Kuhn; Regierungsdirektor v. Nestle; Präsident v. Wintterlin; Kaufmann Heinrich Binder jr.; Ober- baurat Kohler; Kaufmann Gustayv Müller. Verwaltungsrat: G. Pfaff, Direktor; Rechtsanwalt Scheurlen, Rechtsrat; J. Huber, stellv. Direktor; „ Adolf Pelargus; Kaufmann Otto Mayer; Kaufmann Karl Kapff. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: Im Jahre 1826. Der Württembergische Kredit-Verein durch Kgl. Ent- schliessung vom 10. Mai 1827 unter den Schutz der Gesetze gestellt und seitens der Staats- regierung als juristische Person anerkannt, ist eine Verbindung von Grundeigentümern zur Kapitalaufnahme auf Rechnung der Vereinsmitglieder mit der Bestimmung, die aufgenom- menen Kapitalien zu Anlehen an seine Mitglieder zu verwenden und mittels der von diesen zu bezahlenden Renten zu tilgen. Auf Grund der von den Vereinsmitgliedern aus- gestellten hypothekarischen Verschreibungen werden den Gläubigern mit Zinsabschnitten (Coupons) versehene, von dem Kgl. Regierungskommissar beglaubigte Schuldverschreibungen des Vereins auf den Inhaber in Summen von M. 200, 300, 500, 1000, 2000 ausgestellt. Die Schuldverschreibungen können ohne Zurückgabe der Zinsabschnitte (Coupons) an den Verein auf den Namen eingetragen werden, unter Zurückgabe der Zinsabschnitte ausnahmsweise im Fall ihrer Verwendung zu Dienst- und anderen Kautionen, oder wenn dies der Ausschuss aus besonderen Gründen gestattet. Die Zinsen werden im Falle der Zurückgabe der Zins- abschnitte an den Verein gegen Quittung bei der Vereinskasse in Stuttgart erhoben; Zahlungstermin: 1. Jan., 1. Juli oder 1. April, 1. Okt. Die Sicherheit der Vereinsschuld wird durch Hypotheken bestellt. Die gegen diese Hypotheken verpfändeten Realitäten müssen den doppelten Wert der bewilligten Anlehenssumme haben und das Anädert- halbfache der ordentlichen Jahresrente nachhaltig ertragen. Die Tilgung der Vereinsschuld geschieht durch allmähliche Einlösung der ausgegebenen Schuldverschreibungen aus den von den Vereinsmitgliedern bezahlten Renten und Renten-Ablösungssummen nach Mass- gabe des durch den Mehrbetrag der Renten über die Zinsen und Verwaltungskosten sich ergebenden Überschusses. Die vor dem 1. Mai 1896 ausgegebenen Schuldverschreibungen (Lit. K=–) sind seitens der Gläubiger gegen Vormerkung halbjährlic h aufkündbar und werden nach der Zeitordnung der Aufkündigung aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt. Übersteigen die Summen der im Laufe eines Jahres von den Gläubigern geschehenen Auf- kündigungen die Summe der verfügbaren Mittel, so werden die weiteren Aufkündigungen der nächstfolgenden Heimzahlungsperiode überwiesen, so dass bei jeder Aufkündigung der Zahlungstermin voraus bestimmt werden kann; übersteigen die verfügbaren Mittel die Summen der in einem Jahre aufgekündigten Schuldver schr eibungen, so wer den die weiter abzulösenden Sc huldverschreibungen durch das Los bestimmt; die nach dem 1. Mai 1896 ausgegebenen Schuldverschreibungen (Lit. A–E) sind seitens der Gläubiger unaufkündbar. Zahlst.: Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Mitteldeutsche Creditbank; München: Bayerische Vereinsbank; Leipzig: Frege & Co.; Dresden: Bassenge & Co.; Hannover: Filiale der Dresdner Bank; Stuttgart: Vereinskasse. 3½ % Württembergische Kreditverein-Obligationen. Die Serien K in Umlauf am 31. Dez. 1898: M. 41 100 300 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zinsen: I. Jan., 1. Tilgung: Durch Auslosung innerhalb 50 Jahren, „„. zulässig. Kurs Ende 1890–98 9590, 94.60, 97.490, 9725, 100.25, 101.50, 100.45, 99.50, 98.6 50 %. —–Notiert in Frankfurt a. M., Stuttgart.