Landschaftliche Pfandbriefe. 45 3½ % Württembergische Kreditverein-Obligationen, unkündbar bis 1902. In Umlauf Ende 1898: M. 12 667 600 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan. und 1. Juli, sowie I. April und 1. Okt. Tilgung: Vom 1. April 1902 ab durch Auslosung innerhalb 50 Jahren. Eingeführt in Frankfurt a. M. im Dez. 1896. Kurs Ende 1896–98: 101, 101, 99.30 %. – Notiert in Frankfurt a. M., Stuttgart. Am 31. Dez. 1898: Aktiva: 58 607 495. – Passiva: 55 181 294. Überschuss 3 426 200. 0 0 Bayerische Landwirthschaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München. Gegründet: Am 27. Nov. 1896; ins Genossenschaftsregister eingetragen am 9. Dez. 1896. Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypoth. Sicherstellung gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbr. auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Einsicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorst. und A.-R. beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbr. durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis geliefert wurde über der Bank zustehende. unkündbare Hypoth.-Ausstände in mindestens gleicher Höhe des Gesamtbetrages der aus- gegebenen, unkündbaren Pfandbr. Die Belehnung gegen hypoth. Sicherheit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grundstücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kal. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gev vährung barer Zusatz- darlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.- Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Ver- zinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehens- nehmer überlassen. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. und Schuldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1898 M. 572 700, die Zahl der eingetragenen Genossen 3325 mit 5855 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 5 855 000 darstellen. ad 2) Der Vorschuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen ist. Durch Gesetz vom 24. Jan. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000000 zu 3 0% verzinslich gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898 erhoben wurden. Ferner leistet der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 80 000 für die XXIV. Finanz- beriode. Durch Erl. des Ministers des Innern und des Finanzministers vom 5. Mai 1897 wurde den Gemeinden und Stiftungen, ferner durch Erl. vom 6. Mai 1897 den Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie den sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen die Anlage von Kapitalien in Pfandbr. der Bayer. Landwirtschaftsbank gestattet. Durch Erl. des Justizministers vom 11. Mai 1897 wurde die Anlage von Mündelgeldern in Pfandbr. der Bank im rechtsrheinischen Bayern und in der Pfalz gestattet. Den Pfandbr. der Bank, welche zur Anlage von Gemeinde- und Stiftungsgeldern verwendet und zur Vinkulierung an die Bank eingesendet werden, wurde durch Erl. vom 3. Mai 1897 Porto- freiheit gewährt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Div. 1897–98: 4, 4 %. 3½ % Pfandbriefe, Serie I, im Gesamtbetrage von M. 5 000 000, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. oder ausserordentl. Kündigung binnen längstens 58 J. Sicherheit: Für die Verzinsung und Zurückzahlung der Pfandbr. haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen, insbesondere mit den aus dem Pfandbr.-F. er- worbenen Hypoth. Als weitere Sicherheit für die Verbindlichkeiten der Bank dienen die Haftsummen der Genossen und die eingezahlten Geschäftsanteile. Die Gesamtsumme der aus- gegebenen Pfandbr. darf niemals mehr betragen, als die Gesamtsumme der aus dem Pfandbr.- F. erworbenen Hypoth. abzüglich der jeweiligen Mittel des Amortisationsfonds. Zahlst:: München: Kasse der Bayer. Landwirtschaftsbank, ferner Kgl. Hauptbank in Nürnberg und Kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Ludwigs- hafen a. Rh., München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing, Würzburg. Eingeführt in München am 2. Juni 1897 zu 100.20 %. Kurs Ende 1897–98: 99.10, 97.70 %. Notiert in München. 3½ % Pfandbriefe, Serie II, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000. Stücke, Zs., Tilg., Sicherheit etc.: Wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchener Börse im Jan. 1898. Kurs mit Serie I zusammen notiert. 3 3½ % Pfandbriefe, Serie III, im Gesamtbetrage von M. 20 000 000. Stücke, Zs., Tilg., Sicherheit und Kursnotiz: Wie Serie I. Zahlst.: Kasse der Bayer. Landwirtschaftsbank in München, ferner Kgl. Hauptbank in Nürnberg, Kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augs- burg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Ludwigshafen a. Rh., München, Passau, Regensburg,