Fürstentum Bulgarien. 107 Staatspapiere bevorzugt. Die Bank betreibt Bankgeschäfte aller Art, sie gewährt Darlehen 1) gegen hypothekarische Verpfändung von Grundeigentum für die Dauer von 30 Jahren höchstens; 2) für mindestens 1 Monat und höchstens 6 Monate auf Waren, Wertpapiere, Oblig. und Konnossemente, Gold- und Silberbarren und Münzen, sowie Pretiosen. Falls die Mittel der Bank zur Befriedigung aller Bedürfnisse nicht genügen, darf die Regierung bis zu der ihr angemessen erscheinenden Höhe, mit Genehmigung der Nationalversammlung, der Bank die Ausgabe von Oblig. gestatten. Die hypothekarischen Darlehen werden nur gegen erste Hypothek gewährt, und darf der Betrag des Darlehens die Hälfte des Verkaufswertes des verpfändeten Grundstückes nicht übersteigen. Auf Grund der Gesetze vom 30. Juni alt. St.) 1886 und vom 15. Dez. (alt. St.) 1891 ist die Bank ermächtigt, für die im Art. 32 ihrer Statuten vorgesehenen Zwecke ein Anlehen bis zum Betrage von frs. 30 000 000 auf- zunehmen und gegen dieses Anlehen Oblig. auszugeben. Durch das in Ausführung besagter Gesetze vom 22. April (alt. St.) 1893 erlassene Reglement ist der Betrag der auf Grund von bereits gewährten Hypoth.-Darlehen auszugebenden Pfandbr. auf M. 24 000 000 = frs. 29760 000, eingeteilt in 3 Serien von je M. 8 000 000 = frs. 9 920 000 festgesetzt worden. Die Pfandbr. sind in erster Reihe sichergestellt durch die aus den Hypoth.-Darlehen resultierenden Forderungen, auf Grund deren die Pfandbr. ausgegeben sind. Die Inhaber der Pfandbr. haben ein bevorzugtes Sonderrecht auf diese Forderungen und die Eingänge auf dieselben sind vorzugsweise für die Verzinsung und Tilg. der Pfandbr. verhaftet. Die hypothekarischen Forderungen und deren Erträgnisse können erst dann von anderen Gläubigern der Bul- garischen Nationalbank in Anspruch genommen werden, nachdem die Inhaber der Pfandbr. wegen Kapital und Zs. vollständig befriedigt worden sind. Um diese Garantie wirksam zu machen, werden die von den Darlehensempfängern ausgestellten Solawechsel, ebenso wie die darauf bezüglichen Hypothekenurkunden getrennt von den übrigen Aktiven der Bul- garischen Nationalbank aufbewahrt und verwaltet. Zu diesem Zwecke sind alle Dokumente in einem Tresor mit Doppelverschluss gelegt und befindet sich der eine Schlüssel im Ver- wahr der Bank und der andere im Verwahr eines Kommissars, welcher durch die bulgarische Regierung mit Zustimmung der Deutschen Bank und der Dresdner Bank in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Pfandbriefinhaber zu ernennen ist. Der Kommissar hat darüber zu wachen, dass jeder ausgegebene Pfandbr. durch eine Hypoth.-Forderung von mindestens gleichem Betrage sichergestellt und das bezügliche Hypoth.-Dokument deponiert ist. Er wird auf jedem Pfandbr. bescheinigen, dass derselbe durch eine hypothekarische Forderung von mindestens gleichem Betrage garantiert ist. Der Betrag der in Umlauf befindlichen Pfandbr. darf niemals den Betrag der gewährten Hypoth.-Darlehen überschreiten. Ausserdem haftet für die Pfandbr. das gesamte Vermögen der Bulgarischen Nationalbank. Das Reinerträgnis der Bank betrug seit ihrer Errichtung: Jahr Eingez. Kapital Reingewinn Jahr Eingez. Kapital Reingewinn 1885 frs. 6000000.– 652 000.— 1892 frs. 9 120 349.75 1 031 687.59 1886 „ 6 200 060.– 650 000.— 1893 „ 10 32935 1 177 307.91 1887 „ 8 000 000.—– 780 000.– 1894 „ 9 120 350.—– 1 266 685.—– 1888 „ 8 690 904.94 674 000.— 1895 „ 9 120 350.—– 1 491 877.– 1889 „ 9 120 349.75 1 046 690.48 1896 „ 9 120 350.– 1 669 958.– 1890 „ 9 120 349.75 1 000 100.57 1897 „ 9 120 350.—– 1 255 707.– 1891 „ 9 120 349.75 1 333 126.91 1898 9 120 350.– 1 276 608.89 77 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, I. Serie M. 7 250 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 1. Mai, 1. Nov. Tilg.: Jährl. 1 % und Zs.-Zuwachs durch Ausl. am 1. Nov. per 1. Mai des folg. Jahres; vom I. Mai 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Deutsche Bank in Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, München; Dresdner Bank in Berlin, Dresden, Hamburg; Jacob Landau in Breslau. Aufgelegt in Berlin am 21. Juni 1894 zu 96.75 %. Kurs Ende 1894–98: 95.40, 86, 93, 91.90, 96.40 %. Notiert in Berlin. 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, II. Serie. M. 8 000 000. Stücke, Zs., Tilg. und Zahlst. wie bei Serie I. Eingeführt in Berlin im Febr. 1895 zu 94.75 % Kurs: Wie Serie I. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Nicht eingez. Kapital 879 650, Kassa 9 183 114, Effekten 25 784 141, Pfanddarlehen 1 856 731, Hypoth.-Darlehen 30 995 990, Darlehen an landwirtsch. Kassen 1 484 116, Kommunaldarlehen 14 603 331, lauf. Kredite 36 403 729, Depots 11 849 590, Garantien 10 160 968, Kursdifferenzen 2 232 000, Grundstücke u. Mobilien 993 515, Diverse 552 888. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 3 333 333, umlaufende Noten 3 156 135, Oblig. 18 708 217, Inkassoeffekten 1 236 787, Buchschulden 24 376 794, Depots 70 837 614, Hinter- legungen 11 849 590, Reescomptierungen 1 531 686, Spec.-R.-F. 700 000, Reingewinn 1 276 608. Sa. frs. 147 006 767. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Zs. 6 682 209, Kommissionen u. Kursdifferenz 434 781, Agio 255 286, Diverse 36 844. – Ausgaben: Generalunkosten 682 356, Zs. 4 901 228, Abschreib. 33 428, Kursdifferenz auf Oblig. 80 000, Ausgaben für den Druck von Banknoten 12 000, Spec.- R.-F. 200 000, Diverse 223 499, Reingewinn 1 276 608. Sa. frs. 7 409 122. Verwendung des Reingewinns: 3 % Tantieme an die Angestellten 38 298, 10 % zum R.-F. 127 660, 87 % an den Staat 1 110 650.