――― Republik Chile. – Kaiserreich China. 109 der Höhe des gesamten Anleihebetrages hinterlegt. Kapital und Zinsen zahlbar in Ham- burg in Pfund Sterling. Aufgelegt in Hamburg im Febr. 1895 zu 96.50 %, wobei £ 1 M. 20.46 gerechnet wurde. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird beim Handel in Hamburg £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 21. Kurs Ende 1895–98: 100.10, 103.50, 101.50, 102 %. Notiert in Hamburg. 6 % Chinesische Anleihe von 1895. £ 1 000 000 in Stücken à £ 50, 100, 500. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Von 1901 ab durch 15jährliche gleichmässige Ziehungen im No- vember per 2. Jan. Verstärkung und Totalkündigung nicht vorbehalten. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschland, von der Heydt & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Genossen- schafts-Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Als Sicherheit der Anleihe dienen die Zoll- einkünfte der Vertragshäfen; als fernere Sicherheit werden beim Deutschen Generalkonsulat in Shanghai Sterling Zoll-Obligationen (Sterling Customs Bonds) in der Höhe des gesamten Anleihebetrages hinterlegt. Kapital und Zinsen zahlbar in Berlin und Hamburg zum kurzen Londoner Wechselkurse. Eingeführt in Berlin, Frankfurt a. M. u. Hamburg am 11. Juli 1895 zu 104.50 %. Kurs Ende 1895–98: In Berlin: 106.25, 108.80, 106.70, 105.60 %. – In Frank- furt a. M.: 108.70, 109.90, 109.30, 107.50 %. – Ausserdem notiert in Hamburg. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird beim Handel an den deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frankfurt a. M. £ 1 = M. 20, in Hamburg £ 1 = M. 21. 5 % Chinesische Gold-Anleihe von 1896. £ 16 000 000, davon noch in Umlauf am I. April 1899 $ 15 473 675 in Stücken à $£ 25, 50, 100, 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1897 ab nach einem Tilgungsplan innerhalb 36 Jahren; Verstärkung und Totalkündigung nicht zulässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsch-Asiatische Bank, Disconto-Gesellschaft, Deutsche Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Bank für Handel und Industrie, Dresdner Bank, National- bank für Deutschland, A. Schaaffhausen'scher Bankverein, S. Bleichröder, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co., Born & Busse; Frankfurt a. M.: Jacob S. H. Stern Ham- burg: Norddeutsche Bank, L. Behrens & Söhne; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; München: Bayer. Hypotheken- und Wechselbank. Als Sicherheit der Anleihe dienen die Zolleinkünfte aus den Vertragshäfen; als fernere Sicherheit werden bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und bei der Deutsch- Asiatischen Bank in China Zollobligationen in der Höhe des gesamten Anleihebetrags hinterlegt. Kapital und Zinsen zahlbar in Deutsch- land zum jeweiligen Tageskurse von kurz London. Aufgelegt am 31. März und 1. April 1896 der Teilbetrag von £ 10 000 000 zu 98.75 %, wobei £ 1 = M. 20.45 gerechnet wurde; der Rest von £ 6 000 000 am 15. Sept. 1896 zu 99 %, wobei £ 1 = M. 20.40 gerechnet wurde. Kurs Ende 1896–98: In Berlin: 98.50, 96.20, 98,70 %. – In Frankfurt a. M.: 100.45, 98.10, 100.50 %. – Ferner in Bremen, Hamburg, Köln und München. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frankfurt a. M. £ 1 = M. 20, in Hamburg = 1 = M. 21. 4½ % Chinesische Gold-Anleihe von 1898. £ 16 000 000 in Stücken à £ 25, 50, 100, 500, davon noch in Umlauf am 31. März 1899: £ 15 884 775. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Von 1899 ab durch Verlosung im Januar per 1. März nach einem Tilgungs- plane innerhalb 45 Jahren; Verstärkung oder Totalkündigung oder Konversion nicht zulässig. Zahlstellen: Wie bei Anleihe von 1896. Sicherheit: Diese Anleihe ist für Kapital und Zinsen sichergestellt: erstens durch Verpfändung der frei bleibenden Ein- künfte aus den Kaiserlichen Seezöllen der chinesischen Vertragshäfen, dergestalt, dass die noch nicht eingelösten, in dieser Weise sichergestellten älteren Anleihen der gegen- wärtigen im Range vorangehen; sodann durch Verpfändung der Likin-Zölle und-Steuern von bestimmten Häfen und Distrikten in dem Vangtsze-Thal und der anstossenden Provinz Chekiang zur ersten Stelle frei von allen Lasten, nämlich des Allgemeinen Likin des öst- lichen Chekiang-Distrikts, von Sunghu (Shanghai-Sungkiang-Distrikt), der Häfen von Soochow und Kiukiang; des Salz-Likin von Ichang, des Hupeh- und Anhui-Distrikts. Die Ver- waltung dieser Likin-Zölle und-Steuern ist fortan der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellt. Wenn zu irgend einer Zeit die gegebenen Sicherheiten infolge eines Sinkens des Wechselkurses oder aus einer anderen Ursache sich als ungenügend erweisen sollten, so wird die Kaiserlich Chinesische Regierung sofort weitere Einkünfte zur Sicherheit überweisen und deren Verwaltung der Oberaufsicht des General- inspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellen. Für den Fall, dass die Kaiser- lich Chinesische Regierung während des Bestehens dieser Anleihe über die Revision des Scezolltarifs in Verhandlung treten sollte, so ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarif- revision nicht durch die Thatsache der Sicherstellung der Anleihe durch die vorgenannten Likin-Zölle und -Steuern gehindert werde, und andrerseits, dass die auf diese Anleihe ver- pfündeten Likin-Zölle und-Steuern weder herabgesetzt noch abgeschafft werden dürfen, es sei denn durch ein Übereinkommen mit der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank und auch dann nur gegen Verpfändung der infolge einer solchen Tarifrevision erhöhten Einkünfte der Kaiserlich-Chinesischen Seezollverwaltung in gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Seezoll-Likin- Obligationen, welche von dem Tsungli Vamen und der Finanzbehörde ausgestellt und von dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Einzahlung des