126 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Grossherzogtum Luxemburg. 3½ % Anleihe von 1894. Frs. 12 000 000 = M. 9 600 000 lt. Ges. v. 25. Dez. 1893 zur Konversion der 4 % Anleihe von 1859, 1863 und 1882. In Umlauf Ende 1898: frs. 11 645 400. Stücke à frs. 100, 500, 1000 u. 2000. Zs.: 1. Mai u. 1. Nov. Verl.: Sept. (erstmalig 1894) per 1. Nov. Tilg. ab 1894 innerhalb 55 Jahren, Annuität frs. 493 145,786, kann ab 31. Dez. 1902 verstärkt werden. Verj.: Coup. in 5, verl. Oblig. in 10 J. n. F. Die Inhaber der 4 % Oblig. von 1859 u. 1863, welche Rückzahlung verlangten, hatten sich vom 24. Jan. bis 10. Febr. 1894 zu melden, andernfalls angenommen wurde, dass sie mit dem Pari-Umtausch einverstanden. Die 4 % Oblig. von 1882 konnten, falls bis zum 20. April 1893 angemeldet, gegen 3½ % Oblig. umgetauscht werden und erhielten eine Prämie von 5 % ausbezahlt. Zahlst.: Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne; Luxemburg: Internationale Bank; Brüssel: Banque de Bruvwelles. Kurs 1894–98: 103.50, 104.50, 104.60, 104.50, 100 %. Notiert in Frankfurt a. M. Republik Mexiko. 3 % konsolidierte innere Anleihe von 1885, in Umlauf am 30. Juni 1898 $ 50 320 200, in Stücken à $ 25, 50, 100, 500, 750, 1000, 1250, 2500, 5000 = =― 5, 10, 20, 100, 150, 200, 250, 500, 1000. Zinsen: 30. Juni u. 31. Dez. Zahlstellen nur in Mexiko, und zwar Zahlung in mexikanischen Silberdollars frei von jeder Steuer. Die Nationalbank von Mexiko über- nimmt den Dienst der Nationalen Schuld. Sie wird direkt vom maritimen Zollhause sobald als möglich die Summen empfangen, welche notwendig für den Dienst der Schuld sind. Die Bank muss vor Verfall der Coupons durch die bedeutendsten Blätter in Mexiko und London mitteilen, welche Summen sie in Händen habe. Bei der Umrechnung in Frank- furt a. M. $ 1 = M. 4. Kurs Ende 1891–98: 28.90, 24.50, 24.60, 19.20, 24.40, 25.80, 24.70, 24.90 %. Notiert in Frankfurt a. M., Hamburg. 6 % Mexikanische konsolidierte äussere Anleihe von 1888. £ 10 500 000 = M. 214 200 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: Durch Rückkauf oder Auslosung mit ½ % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Konversion der Anleihe bevorstehend. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel u. Industrie. Als Specialsicherheit für die Anleihe überweist die mexikanische Regierung 1) 23½ % (früher 20 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik „Contribuciones sobre importaciones y exportaciones“ bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speciellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Verzollung vorgenommen werden sollte; 2) das Gesamterträgnis, abzüglich der Verwaltungskosten, aller direkter Steuern, welche unter der Benennung von „Predial, Patente, Profesional (Grund- u. Gewerbesteuern) im Federal-Distrikt (Gebiet der Stadt Mexiko) erhoben werden. Diese überwiesenen Abgaben, Zölle und Steuern sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation not- wendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen, und wenn sie wider Erwarten letztere Summe nicht erreichen, in der Zollduote entsprechend erhöht werden. Die Nationalbank von Mexiko ist beauftragt, den Ertrag der für diese Anleihe speciell überwiesenen Sicher- heiten einzuziehen; die Zölle müssen in Certifikaten entrichtet werden, welche die National- bank verkauft, und deren Erlös monatlich nach Berlin an das Bankhaus S. Bleichröder über. wiesen wird. Die gesamte Anleihe ist von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner Steuer von der mexikanischen Regierung belegt werden. Auf- gelegt am 23. März 1888 zu 78.25 %. Kurs Ende 1890–98: In Berlin: 94.25, 84.90, 77.80, 65.80, 71.60, 90.40, 96.50, 97.80, 101.10 %. – In Frankfurt a. M.: 92, 85, 76.50, 65, 69.90, 87.90, 94.50, 95.30, 99.20 %. – In Leipzig: 93.75, 86, 78.50, 66, 72, 90.40, 96.50, 97.75, 101.50 %. — Ausserdem notiert in Breslau u. Hamburg. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen das Stück mit M. 408 resp. 2040, 10 200 gehandelt. 5 % Mexikanische Staats-Eisenbahn-Obligationen. (National-Staats-Eisenbahn von Tehuantepec) £ 2 700 000 = M. 55 080 000 in Stücken à £ 20, 100, 200 = M. 408, 2040, 10 200. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Vom 1. Juli 1899 ab durch halbjährliche Ver- losungen am 1. Juni und 1. Dez. per 1. Juli und 1. Jan. in 50 Jahren. Sobald die Bahn vollständig dem Verkehr übergeben ist, hat die Bundesregierung das Recht, die Tilgung zu verstärken, doch darf dieselbe nicht den doppelten Betrag der planmässig vorgesehenen Tilgung übersteigen. Konversion bevorstehend. Als specielle Sicherheit verpfändet die Regierung den Obligationeninhabern die N ational- Staats-Eisenbahn von Tehuantepec samt Zubehör, Telegraphenleitung und Hafendamm von Salina Cruz durch eine an erster Stelle eingetragene Hypothek; Pfandhalterin ist das Bank- haus Seligman Brothers in London. Die Verwaltung der Bahn ist verpflichtet, monatlich 50 % der Bruttoeinnahmen der Mexikanischen Finanzagentur in London oder der Dresdner Bank in Berlin und Seligman Brothers in London zwecks Verwendung für Zinsen und Amortisation zu überweisen. Weder das Obligationskapital, noch die Coupons, noch die Hypothek können von der Bundesregierung irgend einer Steuer oder Auflage unterworfen