Grossherzogtum Luxemburg. – Republik Mexiko. 127 werden. Zahlstellen: Berlin und Hamburg: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank, Deutsche Vereinsbank. Aufgelegt in Berlin: £ 1 300 000 am 18. Dez. 1889 zu 77.50 %. Kurs Ende 1889–98: In Berlin: 79.50, 70.25, 65.25, 52, 56.60, 83.80, 87.50, 93, 97.90 %. – In Frankfurt a. M.: 79.50, 70, 65.70, 52.60, 56.10, 82, 85.70, 91.30, 96 %. – Ausserdem gehandelt in Hamburg. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen das Stück mit M. 408 resp. 2040, 10 200 gehandelt. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890. £ 6 000 000 = M. 122 400 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. April 1893 ab durch Ankauf oder Verlosung mit jährlich / %% und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Konversion der Anleihe bevorstehend. Als Specialsicherheit überweist die mexikanische Regierung 16½ % (früher 12 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik „Contribuciones sobre importaciones Y exportaciones“ (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speciellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Ver.- zollung vorgenommen werden sollte. Diese Überweisungen aus den Zolleinnahmen sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation notwendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Wird diese Höhe wider Erwarten nicht erreicht, so ist die mexikanische Regierung verpflichtet, die Quote der erwähnten Abgaben entsprechend zu erhöhen. Die festgesetzte Garantie, welche eine unantastbare Sicherheit zu Gunsten der Inhaber der Schuldverschreibungen darstellt, darf in keiner Weise verändert werden. Die Nationalbank von Mexiko ist beauftragt, den Ertrag der für diese Anleihe überwiesenen Sicherheiten in derselben Weise, wie dies für die Mexikanische 6 % äussere Anleihe von 1888 geschieht, einzuziehen und nach Berlin an S. Bleichröder zu überweisen. Die 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890 ist in Bezug auf Kapital und Zinsen von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner wie immer gearteten Steuer oder Abgabe seitens der mexikanischen Regierung belegt werden. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Aufgelegt in Berlin am 9. Sept. 1890 zu 93.25 %. Kurs Ende 1890–98: In Berlin: 91.60, 83.10, 76.25, 64.80, 70.40, 90.40, 96.25, 07 80, 101.19 / = In Frankfurt a. M.: 91.40, 82.50, 76.50, 65, 69.70, 87.90, 94.50, 95.30, 99.20 %. —– In Leipzig Ende 1896–98: 96.50, 97.75, 101.50 %. – Ausserdem notiert in Breslau u. Hamburg. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen das Stück mit M. 408 resp. 2040, 10 200 gehandelt. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1893. % 3 000 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 1. März, 1. Juni, 1. Sept., 1. Dez. Tilgung: Durch Ankauf oder Ver- losung vierteljährlich mit % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Konversion bevorstehend. Als Sicherheit der Anleihe dienen weitere 12 % der Ein- und Ausfuhrzölle. Kapital und Zinsen der Anleihe ist für immer steuerfrei und zahlbar in Berlin zum festen Umrechnungskurse von £ 1 = M. 20.40. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Die Anleihe wird in Berlin u. Frankfurt a. M. im freien Verkehr gehandelt seit Febr. 1895. Kurs Ende 1895–98: 87.20, 93.90, –, – %. Notiert in Berlin und Frank- furt a. M. (nicht amtlich). 5 % Mexikanische amortisable innere Anleihe von 1894. $ 40 000 000, hiervon $§ 20 000 000 Serie I in Stücken à . 100, 500, 1000, 5000, $ 20 000 000 Serie II in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosung im März und Sept. per 1. April resp. 1. Okt., von 1896 ab mit halbjährig % und Zinsen- zuwachs, von 1900 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. Zahlung der Zinsen und des Kapitals ohne jeden Abzug an Steuern in Mexikanischer Valuta (Silber). Die Anleihe wird im freien Verkehr in Frankfurt a. M. gehandelt, wobei 1 $ = 4 M. Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1898: 38.35 % (kl. 38.45). Verj. der Zs. in 10 J., des Kapitals in 30 J. n. F. 5 % Mexikanische amortisable innere Anleile Serie III von 1898. $ 20 000 000, davon begeben bis 20. Okt. 1898 § 8 112 400 in Stücken à $ 100, 500, 1000 = £― 20, 100, 200. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosung im März u. Sept. per 1. April resp. 1. Okt. mit halbjährig ¼ % und Zinsenzuwachs, von 1900 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank. Zahlung der Zinsen und des Kapitals ohne jeden Abzug an Steuern in Mexikanischer Valuta (Silber- dollars), jedoch nur innerhalb der ersten 15 Tage der Monate April u. Oktober, in denen sie fällig werden, so dass die Zinsscheine, die später zur Einlösung präsentiert werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Aufgelegt am 9. Jan. 1899 in Frankfurt a. M. § 8 112 400 zu 38.25 %, ferner $§ 1 143 700, eingeführt im Febr. 1899. Beim Handel an der Börse $ 1 = M. 4. Verjährung: Nach dem Gesetz vom 1. Juni 1898 verjähren die verlosten Obligationen in 20 Jahren, die Zinsscheine in 5 9 ahren vom Tage der eingetretenen Fälligkeit ab, sofern durch specielle Emissionsgesetze nicht andere Fristen bestimmt werden. Es verjähren aber ale vor dem I. Juli 1893 fällig gewordenen Zinsen mit dem 30. Dezember 1899, die im Etatsjahre 1893/94 fällig gewordenen mit dem 30. Juni 1900, die aus dem Etatsjahre 1894/95 mit dem 30. Dez. 1900, die aus dem Etatsjahre 1895/96 mit dem 30. Juni 1901, die nach dem 30. Juni 1896 fällig gewordenen Zinsen in der vorgeschriebenen 5 jährigen Frist.