Königreich Spanien. 163 eine Anderung oder Verminderung des bestellten Unterpfandes zur Folge haben könnte. Die Kosten der Verwaltung der Kasse und deren Auslagen sind von der Serbischen Regierung übernommen. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 16. Juni 1887 M. 6 000 000 zu 83.50 %. Kurs Ende 1887–98: In Berlin: 81.40, 84.75, 87.90, 95.25, 88.60, 83.50, –, 84.50, 85, 87, 95, 93.40 %. — In Frankfurt a. M.: 83.10, 83.70, 87.50, 94, 89, 82.30, 66, 84.40, 84.50, 87.20, 94, 93.50 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Königreich Spanien. 4 % Spanische auswärtige Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf Ende 1897: Pes. 1 958 603 000 in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zinsen: Vierteljährlich 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Nach dem Gesetz vom 17. Mai 1898 müssen die ausländischen Besitzer der Spanischen 4 % auswärtigen Rente in Gemässheit der Dekrete vom 20. u. 25. Juni 1898 ihre Titel vor dem Oktober-Termin 1898 den spanischen Finanz- Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betreffenden Register eingetragen werden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am I. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hat sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10. Juli 1898 abstempeln lassen können, wenn sie den Nachweis liefern, dass sie bereits vor dem 10. Juli 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Schluss des Umtausches am 17. Mai 1899. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Zahlst.: Berlin: Spanische Finanz- delegation; dieselbe nimmt wöchentlich am Dienstag und Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlt dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handef an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1882–98: In Frankfurt a. M.: 61.50, 56.50, 6016, 53 , 66.30, 66.50, 73.10, 73, 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46 %. – Eingeführt in Berlin am 29. Nov. 1886 zu 66 %. Kurs Ende 1886–98: In Berlin: 66.50, 66.90, –, –, –, –, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20 %. Ausserdem notiert in Dresden u. Hamburg. Kurs der nicht abgest. Stücke Ende 1898: In Berlin: – %; in Frankfurt a. M.: 45.20 %. Usance: Lieferbar sind die Stücke nur dann, wenn der untere Rand des Stückes vollständig an demselben haftet. Seit 30. Juni 1898 sind Lieferungen aus Kassa- und Zeitgeschäften nur in abgestempelten Stücken zu erfüllen. Madrid. 3 % Madrider Stadt-Anleihe von 1868. frs. 42 500 000 in 425 000 Losen à frs. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 141 741 Stück), davon noch unverlost in Umlauf Ende 1898: frs. 35 224 500. Zinsen: Ganzjährig am 2. Jan. Verlosungen: Am 2. Jan. u. I. Juli, Aus- zahlung 6 Monate später, die letzte Ziehung am 1. Juli 1938. In letzterer Zeit fanden je- doch die Ziehungen nicht pünktlich statt, oft erst Wochen nach dem festgesetzten Termin, die am 1. Juli 1896 fällige erst am 24. Nov. 1896, die am 1. Jan. 1897 fällige erst am 25. Jan. 1897, die am 1. Juli 1897 fällige erst am 17. Juli 1897, die am 1. Jan. 1898 fällige erst am 17. Jan. 1898 und die am 1.Juli 1898 fällige erst am 30. Juli 1898. Die letzte Ziehung pünktlich am 2. Jan. 1899. Hauptgewinne 1897––1913: frs. 40000 u. 20000: 1914–1923: frs. 70 000 u. 20000; 1924 bis 1933: frs. 100 000 u. 24 000; 1934–1936: frs. 100 000 u. 40000; 1937–1938: frs. 250000 u. 50 000, VRiete frs. 100; Plan 1897–1913: I. Ziehung: 1 Prämie a frs. 40 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 300, 22 à 200; 1 Ziehung: 1 à frs. 20 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 250, 22 à 150, ferner in jeder Ziehung eine grössere Anzahl zu frs. 100. Der Coupon per 2. Jan. 1872 wurde nicht bezahlt und bis 1880 jede Zahlung ausgesetzt. Im August 1880 kam dann ein Arrangement zustande, Vonach die Lose abgestempelt und die rückständigen Zinsen und die bis 1881 gezogenen Stücke 25 % in Barem und 75 % in zinslosen Carpetas eingelöst wurden. Die Carpetas XI*