164 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. sollten durch Rückkauf getilgt und dafür jährlich 300 000 Pesetas verwendet werden. Auch nach 1881 kam die Stadt nur in geringem Masse ihren Verpflichtungen nach; Zinsen und Prämien wurden sehr unregelmässig gezahlt, Ziehungen oft ausgesetzt, deshalb bildete sich im Jahre 1892 in Paris, Frankfurt a. M., Amsterdam und Brüssel ein Schutzkomitee, um das Interesse der Besitzer der Lose wahrzunchmen; das Arrangement, welches vom Komitee der Stadt Madrid vorgeschlagen wurde, wurde aber seitens der Stadt abgelehnt. Endlich kam im Februar 1898 folgendes Arrangement zustande: Unter dem Namen „Obligaciones Municipales Resultas“ wird eine neue 4 % Anleihe geschaffen, welche gegen die Rückstände aus früheren Jahren bis 1896 inkl. ausgegeben werden soll; hierbei erhalten die mit Pesetas 100 gezogenen Lose 3 % Verzugszinsen, während auf die mit Prämien gezogenen Lose sowie auf die Carpetas für überfällige Coupons keine Verzugszinsen gewährt werden; der Umtausch in die neue Anleihe geschieht al pari. Die im Jahre 1897 und später ge- zogenen Treffer werden voll bezahlt; der am 2. Jan. 1898 fällig gewesene Coupon ist prompt bezahlt worden. Der per 2. Jan. 1899 fällige Coupon wurde unter Steuerabzug von 7.92 % bezahlt. Zahlstellen: In Deutschland keine; Madrid: Stadtkasse. Kurs Ende 1884–98: In Berlin: 39.50, 50, 39, 39.25, 38, 46.25, 44.25, 36, 37, 24, 36, 33.75, 27.40, 34.25, 31.50 M. ber Stück. – Kurs Ende 1888–98: In Frankfurt a. M.: 48, 57.70, 55.50., 45.40, 45.40, 30.50, 44.90, 39, 35.30, 42.50, 40 %. Usance: Nur mit rotem Stempel versehene Stücke sind lieferbar. 4 % Madrider Stadt-Anleihe von 1898 (Obligaciones Municipales Resultas). Pesetas 23 600 000 in Stücken à Pesetas 500. Zinsen: Vierteljährlich 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilgung: Von 1898 ab durch jährliche Verlosung im Dezember mit jährlich 2 % und Zinsen- zuwachs innerhalb 28 Jahren, Verstärkung zulässig. Zahlung der Zinsen unter Abzug von 7.92 % Steuern in Paris bei der spanischen Finanz-Kommission zum Wechselkurse auf Madrid. Die Anleihe wird seit 5. Sept. 1898 an der Madrider Börse gehandelt. Sultanat Türkei. 1 % konvertierte Türkische Schuld. Serie A, B, C und D. Gesamt-Emiss. im Höchst- betrag von £ 92 225 827 = frs. 2 305 645 675, eingeteilt in 4 611 289 Bonds à £ 20 = frs. 500 und 4 kleinere Supplements-Bonds. Begeben u. eingetragen £ T. 100 502 515 = £ 91 365 921. In Umlauf 1898: £ T. 86 134 335. Lt. Irade vom 28. Mouharrem 1299 (8./20. Dez. 1881) wurden die älteren türkischen Anleihen – mit Ausnahme der auf den Egyptischen Tribut fundierten von 1854, 1855, 1871 und 1877 (5 % Anleihe von 1877 wurde 1891 durch eine neue 4 %, 5 % Anleihe von 1854 und 4 % Anleihe von 1871 wurden 1894 durch eine neue 3½ % An- leihe ersetzt) –— in ihrem Nominalbetrag auf denjenigen Betrag und 10 % Zuschlag für rück. ständige Zinsen herabgesetzt, den die Regierung thatsächlich dafür erhalten Batte. Die Schuld bestand z. Z. aus £ 190 997 980, sie wurde dementsprechend auf £ 106 437 234 herab- gesetzt, wovon £ 92 225 827 der Konversion gegen neue Schuldtitel der konvertierten Schuld unterworfen waren; die Titres der auf £ 14 211 407 (eingetragen £ T. 15 632 548) herab- gesetzten Anleihe für die Rumelische Eisenbahn (Türkenlose) waren von der Konversion ausgenommen. Die ursprünglich begebenen Titres mussten zur Registrierung bezw. Reduktions- Abstempelung eingereicht werden. Die Besitzer der registrierten Stücke erhielten an Stelle der alten Obligationen den durch erwähnten Trade festgesetzten reduzierten Betrag in registrierten Titres, welche gegen konvertierte Titres umgetauscht werden können; die Be- sitzer der mit dem Reduktionsstempel versehenen Titres hatten sich zur Konversion ver- pflichtet. Die weder registrierten noch abgestempelten Stücke sind seit 1./13. Mai 1888 ver- jährt. Für den Dienst der herabgesetzten Schuld sind verschiedene Einkünfte verpfändet und einem Europäischen Administrationsrat mit dem Sitz in Konstantinopel unterstellt. Dieser wurde gebildet aus je einem Mitgliede des Syndikats der Foreign Bondholders in London, der Handelskammer in Rom, der Syndikate finanzieller Institute in Paris, Wien und Berlin, aus einem Mitgliede türkischer Nationalität und einem Mitgliede der Direktion der Banque Ottomane. Dem Administrationsrat (Conseil d'Administration de la Dette bublique Ottomane) steht die Verwaltung, Einhebung und direkte Einkassierung aller für den Dienst der auswärtigen Schuld abgetretenen Einkünfte durch von ihm bestellte Organe zu, und hat er dieselben nach Abzug der Verwaltungs- und Erhebungskosten zur Zahlung der Zinsen und zur Tilgung sowohl der herabgesetzten Schuld als auch der privilegierten 5 % Anleihe von 1882 zu verwenden. Letztere wurde 1890 in eine 4 % privilegierte Anleihe umgewandelt. Für den Dienst der früheren 5 % privilegierten Anleihe waren vorab jähr- lich £ T. 590 000 = £ 536 363 zu Verwenden; durch die Konvertierung wurde der privi- legierte Schuldbetrag um £ 1 986 000 erhöht und die Tilgungsdauer von restlich 16 Jahren auf 44 Jahre hinausgeschoben, dagegen aber sind für den Dienst der neuen Anleihe nur T. 430 500 = £― 392 000 erforderlich. Es werden demnach von der früher erforderlichen Annuität jährlich £ T. 159 500 = £ 145 000 frei, welche zur Verstärkung der Tilgung der Gruppen-Türken dienen sollen, und zwar £ 10 000 für die Gruppe A und je £ 45 000 für die Gruppen B, C und D; von den £ 45 000 = £ T. 49 500 der Serie D entfallen $ T. 12 091 auf die Türkenlose. Die Nettoeinnahmen des Administrationsrates beliefen sich 1897/98 auf £ T. 2 104 530.44 (2 069 215.74). Verwendung: Für 4 % Prior.-Anleihe 430 500, 1 % Ser. A–