166 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 4¼ % Anleihe von 1871 etc. Der nicht konvertierte Teil der genannten beiden Anleihen wurde per 16. Juli 1894 gekündigt. Stücke à 20, 100, 500 und 1000. Zinsen: 15. April und 15. OÖkt., zahlbar in London in £, in Paris und Konstantinopel zum täglichen Wechsel. kurse. Kapital und Zinsen frei von allen türkischen Steuern. Verlosung in London Juli (erstmalig 1895) per 15. Okt. Tilgung al pari aus einem anwachsenden Tilgungsfonds inner. halb 61 Jahren, kann ab 15. April 1905 verstärkt werden. Verjährung: Coupons 6, Bonds 15 Jahre nach Fälligkeit. Sicherheit: Lt. dem 2. Jan. 1894 im. „Journal Officiel“ veröffent- lichten Abkommen hat der Khedive die Verpflichtung übernommen, der Bank von England eine Jahressumme von £ 329 249.6.1 für den Dienst dieser Anleihe so lange zu zahlen, bis die ganze Summe getilgt ist. Die Annuität ist nach Verfügung des Sultans durch den egyptischen Tribut sichergestellt. Aufgelegt zum Umtausch in London, Paris und Konstanti: nopel vom 5.–14. Juni 1894; für je £ 100 der 5 % Anleihe von 1854 und der 4¼ % Anleihe von 1871 wurden £ 100 3½ % Bonds mit Zinsen ab 15. Juli 1894 und in bar £ 6, sowie für Zinsenvergütung bis 15. Juli £ 1.6.4 bezw. = 1.2.4 gewährt, aufgelegt gegen bar 7. Juni 1894 zu 94 %. Notiert in Frankfurt a. M. seit 21. Juni 1894. Zahlstellen: London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres; Konstantinopel: Banque Imperiale Ottomane. Kurs Ende 1894–98: 100.60, 95.50. 95.60, 98, 101 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 5 % privilegierte Türkische Zoll-Obligationen von 1886. £ T. 6 500 000 – £ 5 909 080 = frs. 147 227 000 lt. Irade vom 14. Mai 1302 (1886) zur Tilgung schwebender Schulden, in Stücken in französischer, türkischer und englischer Sprache à frs. 500, 2500, 12 500, 25 000, eder £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 13. Jan., 13. Juli, zahlbar in London in =, in Paris in frs., in der Türkei in £ T. Tilgung: Durch Rückkäufe ab Juli 1886. Diese Rück- käufe werden von der Banque Imperiale Ottomane jährlich in zweckdienlich erachteten Zeit- bunkten ausgeführt und sind hierfür 1 % des Nominalbetrages und Zinsenzuwachs zu ver- wenden. Sicherheit: Die Regierung überweist der Banque Impeériale Ottomane eine jährliche Annuität von £ T. 390 000 = £― 354 545, welche den Einkünften der Allgemeinen Verwaltung aus den indirekten Steuern (Zöllen) zu entnehmen ist. Diese letztere hat den Filialen der Banque in den 5 Vilayets Smyrna, Syrien-(Beirut), Saloniky, Adrianopel und Broussa die Einkünfte der Direktionen der indirekten Steuern (Zölle) der genannten Vilayets abzüglich Verwaltungs- und Erhebungsspesen und um zur Verfügung der Allgemeinen Verwaltung gehalten zu werden, zu bezahlen. Die Zahlung der Annvuität erfolgt ab 1./13. Juli 1886 in 6 gleichen Raten von 2 zu 2 Monaten. Sollte zur festgestellten Verfallzeit der Betrag eines Termins nicht gänzlich entrichtet sein, dann ist die Banque ermächtigt, das Fehlende dem Ertrag der bei ihren Filialen einbezahlten Zölle der 5 Vilayets zu entnehmen. Zur Be- schleunigung der Tilgung bestimmt die Regierung noch den ihr nach Artikel 7 des Lasten- heftes zukommenden Anteil aus den Erträgnissen des Tabakmonopols. Verjährung: Coupons 6 Jahre nach Fälligkeit. Aufgelegt in Frankfurt a. M. $ 1 000 000 am 18. Sept. 1888 zu 64½ %. Eingeführt in Berlin am 19. Febr. 1889 zu 7 1⅝ %. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Gebr. Bethl. mann; Berlin: Adelssen, Bürgers & Co., Deutsche Bank – zum kurzen Pariser Wechsel- kurse; London, Paris und Konstantinopel: Banque Impeériale Ottomane. Kurs Ende 1889–98: In Berlin; 78.75, 92, 87.90, 92, 98.60, 101.40, –, –, –, – %. – In Frankfurt a. M.: 78.50, 92, 7 00 88, 92.25, 99.35, 101.45, 90.75, 92, 96.50, 98.50 % (kl. Stek. 99.50 %). 5 % fundierte Türkische Staats-Anleihe von 1888. (Administrations-Anleihe.) M. 30 000 000 lt. Irade vom 15. Mouharrem 1306 (9./21. Sept. 1888) ausgestattet mit einer Annuität von M. 2 100 000 und fundiert auf specielle Sicherheiten unter Verwaltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“. Diese Anleihe steht in keinerlei Beziehung zu der durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 autorisierten Schuld. Stücke in französischer und türkischer Sprache à M. 400, auch grössere in durch 400 teilbaren Beträgen. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. n. St., erster Coupon war fällig am 1. Mai 1889. Kapital und Zinsen sind für immer von allen türkischen Steuern befreit; die Deutsche Bank ist unwiderruflich für die ganze Dauer der Anleihe mit dem Zinsen- und Tilgungsdienst betraut; Zahlungen erfolgen kosten- froi in Mark. Verlosung: 1. April, 1. Okt. (erstmals am 1. April 1889) per 1. Mai bezw. 1 Nov. Tilgung: Ab 1. Nov. 1888 innerhalb 25½ Jahren. Sicherheit: Folgende von der Regierung der oben erwähnten Administration zur Verwaltung und Einziehung übertragene Einkünfte: 1) Fischereiabgaben, 2) J agdscheine, 3) Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Erlaubnisscheine für Ver- kauf von Tumbeki, 5) Seidenzehnten. Diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Ab- gaben noch nicht durch das Dekret vom 8./20. Dez. 1881 der „Administration“ überwiesen worden sind. 6) Anteil der Regierung an den lt. Dekret vom 14. Juli n. St. 1888 aus neuen Stempelsteuern fliessenden Einnahmen. (Diese 6 Gefälle ergeben jährlich ungefähr £ T. 108 000 === M. 1 960 000.) 7) Bevorrechtigte V erpfändung des Kornzehnten im Sandjak von Smyrna in Höhe von £ T. 30 000. Die Regierung wird an die Ordre der Administration Bonds der Pächter genannter Zehnten aushändigen. Falls die Einkünfte ad 1–6 nicht £ T. 108 000 jährlich erbringen sollten, wird der genannte Betrag von £ T. 30 000 um den Fehlbetrag aus dem Kornzehnten des Sandjaks Smyrna ergänzt, dessen Gesamtbetrag sich auf £ T. 150 000 jährlich beziffert. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Annuitätendienst dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Umständen aufeiner Minimalhöhe von $£ T. 138 000 erhalten werden. Die Regierung erklärte dass sie während der ganzen Dauer der Anleihe