Königreich Ungarn. 171 in 4 % Ungarische Staatsrente von 1892 konvertiert wurden, beschloss das Administrations- Comptoir am 6. Febr. 1893 1) die Konversion der 5 % Prioritäten in 4 % Ungarische Staats- rente von 1892, 2) die Herabsetzung des Zinsfusses der Lose von 4 % auf 2½ %; doch wurde für jedes noch in Umlauf befindliche Los als Ersatz für die Zinsherabsetzung ein Anrechts- schein ausgegeben. Von diesen Anrechtsscheinen soll alle 5 Jahre eine noch näher zu be- stimmende Anzahl, in Höhe der jeweilig herangebildeten Überschüsse, zur Rückzahlung mit 300 Kr. Ungarische Staatsrente von 1892 oder deren Wert in bar durchs Los bestimmt werden, die bis 1952 noch nicht verlosten werden mit 370 Kr. 4 % Ungar. Staatsrente bezahlt. 2½ % Raab-Grazer Lose. Thlr. 12 000 000 in 12 000 Serien à 10 Losen à 100 Thlr., davon noch unverlost in Umlauf Ende 1898: Thlr. 10 993 000. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Verlosung der Serien am 2. Jan. u. 1. Juli, der Prämien am 1. April u. 1. Okt. per 1. Juli resp. 2. Jan., letzte Ziehung am 1. Okt. 1952. Hauptgewinne: fl. 75 000 u. 67 500, Nieten stets fl. 150. Voraussichtlicher Ziehungsplan für Anrechtsscheine: 1. Dez. 1898 und 1903 je 200 Stück; 1908: 400; 1913: 500; 1918: 800; 1923 und 1928: je 1000; 1933 und 1938: je 1200; 1943: 2000; 1948: 5000; 1952: 99 890; zusammen 113 390 Stück. Plan der Lose bis 1952: April-Ziehung: 1 à fl. ö. W. 67 500, 1 à 9000, 1 à 2700, 2 à 1800, 5 à 450; Oktober-Ziehung: 1 à fl. 75 000, 1 à 6000, 1 à 1875, 4 à 375, 3 à 225; ausserdem noch eine Anzahl Lose, welche mit fl. 150 zurückgezahlt werden. Die Zahl der auszulosenden Lose ist 1899: 300 u. 300; 1900: 310 u. 310; 1901: 320 u. 330 etc.; im Jahre: 1952: 2400 u. 2420. Zahlst.: In Deutschland keine, in Wien: OÖsterreichische Credit-Anstalt. Zahlung der Coup. und gezogenen Lose ohne jeden Abzug in Noten. Kurs Ende 1890–98: In Berlin: 105, 104, 103.50, 102.10, 97, 98.50, 96.50, 95.60, 95.60 %. – In Frankfurt a. M. a) inkl. Anrechtsschein: 105, 104, 104, 86.90, 94.95, 93.80, 94.80, 92, 92.20 %; b) exkl. Anrechtsscheine Ende 1893–98: –, 82.50, 82.30, 82.50, 81, – %. –— Ausserdem notiert in Leipzig. Usance: Die Notiz versteht sich in Berlin u. Leipzig seit 1. Juli 1893, in Frankfurt a. M. seit 2. Jan. 1899 fl. 150 per Stück, wobei fl. 100 = M. 170, vorher Thl. per Stück. In Berlin u. Leipzig nur eine Notiz für Stücke exkl. Anrechts- scheine, in Frankfurt a. M.: 2 Notizen. Kurs der Anrechtsscheine Ende 1894–98: In Berlin: M. 36.75, 33.80, 35.10, 34, 32.60 per Stück. – In Frankfurt a. M.: M. 37, 33.50, –, 33.50, 33.50 per Stück. – Ausserdem notiert in Leipzig. Temes-Bega-Thal-Wasserregulierungs-Gesellschaft in Temesvar. Zweck: Die Ges. ist eine unter Aufsicht der Ungar. Regierung stehende Ver- einigung der Grundbesitzer und Interessenten des Temes-Begaer Thales, deren Zweck die einheitliche Regulierung der mit dem Temes-Begaer Thale im Zusammenhange stehenden kleineren und grösseren Flüsse, Adern und Kanäle und dadurch die Sicherung des Thales gegen Überschwemmungen ist. Zu den Kosten der Regulierung haben sämtliche Interessenten auf Grund der Kostenrepartition, welche die Generalversammlung festsetzt, und die mit der Aufsicht betraute Behörde bestätigt, beizutragen. 4 % steuer- und abzugsfreie Anleihe. Kr. 33 800 000 in Stücken à Kr. 200, 2000, 10 000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen am 1. April und 1. Okt. per 1. Okt. resp. 1. April von 1898 ab innerhalb 50 Jahren, Verstärkung und Total- kündigung vor 1. April 1907 ausgeschlossen. Sicherheit: Zur Verzinsung und planmässigen Tilgung der Anleihe wird bis zu deren vollständiger Rückzahlung eine Annuität von Kr. 1 573 545.12 in halbjährlichen Raten von je Kr. 786 772.56 verwendet, zu deren Deckung das Kgl. Ungar. Staatsärar halbjährlich den Betrag von mindestens Kr. 385 000, die Gesell- schaft aber den Rest beiträgt. Für die pünktliche Zahlung des von der Gesellschaft zu leistenden Annuitätenteiles haften ihre Mitglieder mit ihrem ganzen zur Temes-Bega-Thal- Wasserregulierungs-Gesellschaft gehörigen Besitze von 429 779 Joch mit einem Kataster- reinertrage von Kr. 3 609 814 gleichwie für die direkten Steuern, ausserdem garantiert die Ungar. Regierung die pünktliche Zahlung der Zs. und der verlosten Oblig. Den gesetzlich Vorgeschriebenen R.-F. in der Höhe des von der Ges. zu leistenden Annuitätenbeitrages hat dieselbe bereits bei der Ungar. Staats-Central-Kasse erlegt, und es liegt ihr die fortdauernde Erhaltung dieses Fonds auf der angegebenen Höhe ob, welcher zu gunsten der Oblig.-Besitzer als Pfand bestellt ist. Der Ungar. Staat verpflichtet sich auch seinerseits, diesen R.-F. stets in jener Höhe zu erhalten, bezw. vor allen jeweiligen Annuitäts-Terminen derart zu er- gänzen, dass daraus zuzüglich der vom Ungar. Staatsärar halbj. zufliessenden Quote die pünktliche Zahlung der fälligen Coup. und verlosten Schuldverschreib. den Inhabern dieser Schuldverschreib. und Coup. unter allen Umständen gesichert ist. Uberdies haftet der Ungar. Staat dafür, dass dieser Fonds nur zur Einlösung der fälligen Coup. und ausgelosten Oblig. dieser Anleihe und zu keinem anderen Zwecke verwendet werden wird. Die von dem Ungar. Staatsärar übernommenen Verpflichtungen werden durch die Mitfertigung der Schuld- verschreib. seitens des Ungar. Ministerialkommissars bei der Ges. ausdrücklich bestätigt, welcher zur Abgabe dieser Erklärung im Namen der Regierung durch den Ges.-Art. XXI von 1897 ermächtigt ist. Die Schuldverschreib. sind in Gemässheit des § 9 Ges.-Art. XXI von 1897 für kautionsfähig und zur Anlage von Pupillengeldern geeignet erklärt. Zu gunsten der Inhaber der emittierten Schuldverschreib. stellt die Ges- eine Hauptschuldverschreib. aus, nmnit welcher sie sich als Schuldnerin des ganzen Kapitalbetrages von Kr. 33 800 000 und der Zs. dieser Anleihe bekennt, und welche als gemeinschaftliche Urkunde der Inhaber der