Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 187 verschreibungen, Bewilligung von Darlehen gegen Hypotheken in Liegenschaften, Dar- lehen auf kürzere Zeit gegen Depositum von Pfandverschreibungen; ferner ist die Gesellschaft befugt, sonstige in den Realkredit einschlägige Geschäfte zu betreiben, wie Darlehen gegen Depositum in Wertpapieren, und Vermittelung von Anleihen für Ge- meinden und Hypothekenvereine, mit oder ohne Übernahme von Garantie für derartige Anleihen. Kapital: Kr. 5 000 000 in 10 000 Aktien à Kr. 500 mit Einzahlung von 40 %. Das Kapital war ursprünglich Kr. 1 000 000, wurde aber bereits am 2. August 1886 auf Kr. 2 000 000 und am 21. Februar 1898 auf Kr. 5 000 000 mit Einzahlung von 40 % erhöht. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1–5 Aktien = 1 St., 6–10 Aktien = 2 St., 11–20 Aktien = 3 St., 21–40 Aktien = 4 St., 41–60 Aktien = 5 St., 61–80 Aktien = 6 St., 81–100 Aktien = 7 St.; Maxi- mum inkl. Vertretung 7 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % Zinsen auf das eingezahlte Aktienkapital, sodann 10 % Tantieme an die Direktion und die Beamten der Bank, vom verbleibenden Betrage mindestens die Hälfte zum Reservefonds, der Rest als Superdividende. Dividenden 1893–98: 5, 6, 6, 6, 6, 7 %. 4 % Obligationen (Pfandbriefe) Serie I: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zinsen: 2. Januar, 1. Juli. Tilgung: Die Obligationen sind während eines Zeitraumes von 10 Jahren unkündbar und unverlosbar; nach Verlauf von 10 Jahren, von der Ausstellung an gerechnet, werden jährlich mindestens 2 % der Emission ausgelost, doch ist die Bank zur Ver- stärkung der Tilgung und Totalkündigung mit viermonatiger Frist berechtigt, auf alle Fälle müssen sämtliche Obligationen innerhalb 40 Jahren nach der Ausstellung getilgt sein. Sicherheit: Die Sicherstellung erfolgt laut Gesetz vom 6. August 1897 durch eine von der Bank auf jedem dagegen valedierenden Hypothekeninstrument zu vermerkende Er- klärung, dass dasselbe zur Sicherstellung der ausgegebenen Obligationen dienen soll. Sodann versieht das Königlich Norwegische Finanzdepartement jedes Hypotheken- instrument mit einem Prohibitivvermerk. Hierdurch wird gemäss dem Gesetze die Verpfändung der Hypotheken rechtsgültig bewirkt und jede Verfügung seitens der Bank über die Hypotheken ausgeschlossen, bis das Finanzdepartement, welches durch einen Bevollmächtigten die Aufbewahrung überwacht, die betreffenden Hypotheken wieder freigiebt, was nur dann geschehen darf, wenn die im Umlauf befindlichen Obligationen durch anderweitige Hypotheken von mindestens demselben Betrage wie die OÖbligationen gedeckt sind. Der Betrag der auszugebenden Obligationen darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten Aktienkapitals zuzüglich des Reservefonds nicht übersteigen. Die Wertermittelung der zu belehnenden Grundstücke nebst Gebäuden geschieht durch Schätzungen von gerichtlich ernannten und beeideten Taxatoren. Die Beleihung darf die Hälfte der Taxationssumme nicht übersteigen. Für die Sicherstellung von Kapital und Zinsen der Obligationen, sowie für die Befugnisse, welche den In- habern der Obligationen gegenüber der Bank eingeräumt sind, gelten die im Gesetz vom 6. August 1897 vorgesehenen Bestimmungen. Wenn die Zahlung von Kapital und (oder) Zinsen nicht ordnungsmässig erfolgt, werden den Pfandbriefbesitzern auf Ver- langen durch gerichtliche Verfügung die verpfändeten Hypothekendokumente aus- gehändigt, und können sie in dem Ertrage derselben Deckung suchen oder selbe zwangsweise gerichtlich verauktionieren lassen, unbeschadet ihrer Ansprüche an die Bank für den etwa nicht gedeckten Rest. Zahlstellen: Christiania: Christiania Hypothek- og Realcredit-Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Copenhagen: Den Danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank; Stock- holm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Hamburg in M. Aufgelegt am 18. u. 19. Juli 1898 in Hamburg zu 101 %. Kurs Ende 1898: 100.50 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 4 % Obligationen (Pfandbriefe) Serie II: Kr. 10 000 000 = M. 11 250 000 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg. u. Sicherheit: wie bei Serie I. Zahlstellen: Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, L. Behrens & Söhne, Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Christiania: Christiania Hypothek- u. Realkredit-Bank, Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- u. Wechselbank, Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. und verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Hamburg, Hannover, am 6. Juni 1899: Kr. 8 000 000 = M. 9 000 000 zu 96.50 %. Verjährung: Wie bei Serie I. Direktion: K. L. Bugge, Rich. Andvord, Ole Furu, Dr. A. S. Guldberg, Evald Rygh, sämt- lich in Christiania. Aufsichtsrat: Th. Frölich, Justus Hansen, H. A. Juell, Chr. Langaard, Anton M. Lund, Peter Larsen, Emil Schee, F. W. G. Sverdrup, Dr. H. H. Hvoslef, Fredr. Schiött, sämtlich in Christiania. ilanz ultimo Dez. 1898: Aktiva: Verpflichtungen der Aktionäre 3 000 000, Bankgebäude 200 000, Fonds u. Aktien 233 858, Hypoth. 923 471, Mobiliar 2000, Kassa 40 395, Guthaben