292 Ausländische Eisenbahnen. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag Lire 178 942.82, Anteil für die Be- nutzung des rollenden und Betriebsmaterials der Gesellschaft Lire 7 820 000, Gesamt- bruttoertrag des Hauptnetzes Lire 79 698 012.91, desgl. für Sekundärnetz Lire 6 775 526.70, Erstattung von Kosten Lire 2 558 993.31, Ertrag der ausschliesslich für Rechnung der Ges. betriebenen Linien, eingeschlossen die kilometrische Subvention für die Linien Roma- Viterbo und Varese-Porto-Ceresio Lire 1 700 011.21, Ertrag aus dem für die Bedürfnisse des Baues emittierten Aktienkapital Lire 2 688 401.68, verschiedene Erträge Lire 3 615 188.75. Sa. Lire 105 035 077.38. – Ausgaben: Amortisationsquote der Gründungskosten aus früheren Jahren u. pro 1897/98 Lire 109 041.06, Betriebskosten Lire 93 736 059.30, Ein- kommensteuer auf den Gewinn Lire 1 493 150.09, Vortrag Lire 178942.82, Nettogewinn Lire 9 517 884.11. Sa. Lire 105 035 077.38. Verwendung des Reingewinns inkl. Vortrag Lire 9 696 826.93: an den Reservefonds Lire 475 894.21, 5 % Dividende Lire 9 000 000, an den ausserordentlichen Reservefonds Lire 4198.99, Tantieme an Verwaltungsrat Lire 3779.09, Vortrag auf 1898/99 Lire 212 954.64. Italienische Gesellschaft der Sardinischen Secundärbahnen (Società Italiana per le Strade Ferrate secondarie della Sardegna), Rom. Gegründet: Am 22. Sept. 1886. Statut vom 22. Sept. 1886, genehmigt durch das kgl. Dekret vom 7. Okt. 1886. Zweck: Die Gesellschaft übernahm durch Vertrag vom 28. Juli 1886, genehmigt durch kgl. Dekret vom 1. Aug. 1886, die der Banca di Torino, den Fratelli Marsaglia, Fratelli Ceriana und dem Ingenieur Alfred Cottrau übertragene Koncession zum Bau und zur Verwaltung von Sekundäreisenbahnen auf der Insel Sardinien im Umfang von etwa 600 km. Koncession: Die Dauer derselben erstreckt sich bis zum 20. Juni 1976, in welcher Zeit das Aktien- und Obligationenkapital zu tilgen ist. Vertrag mit dem Staate: Die Gesellschaft ist verpflichtet, 592 km Lokalbahnen auf der Insel Sardinien herzustellen und erhält nach Art. VII der Koncession eine jährliche Subvention für die koncessionierten Linien während der ganzen Dauer der Koncession im Betrage von Lire 9950 per Kilometer. Nach Art. VIII hat die italienische Regierung das Recht, 30 Jahre nach dem Datum des kgl. Dekrets vom 1. Aug. 1886 die Bahn nach vorausgegangener einjähriger Kündigung zu erwerben. Sowohl nach Ablauf der Kon- cession als auch im Falle des Rückerwerbs hat die Gesellschaft keinerlei besondern Anspruch auf das rollende und das Betriebsmaterial, das also ohne Entgelt in das Eigentum des Staates übergeht. Als Preis beim Rückerwerb ist eine Annuität zu ge- währen, die gleich ist dem dritten Teile des Nettoeinkommens der Bahn in den drei ertragvollsten Jahren von den fünf Jahren, welche der Kündigung unmittelbar voraus- gegangen sind. Die besagte Rente kann nach Wahl der Gesellschaft in ein Kapital auf Basis von 5 % umgewandelt werden, zahlbar unmittelbar bei Rückkauf. Kapital: Lire 15 000 000, davon noch ungetilgt Ende 1897: Lire 13 286 250 in Stücken à Lire 250. Tilgung: Die Höhe der jährlichen Amortisation der Aktien bestimmt die G.-V. Die ausserordentliche G.-V. vom 28. Nov. 1896 beschloss, dass die noch umlaufenden Aktien lt. Plan entweder durch Ankauf oder Verl. bis 1975 getilgt werden sollen; im Jahre 1896 wurden 55 Aktien zu Lire 276, im Jahre 1897: 57 Aktien zu Lire 270, 1898: 60 Aktien zu Lire 277 angekauft; für das Jahr 1899 sollen 64 Aktien zum Kurs nicht über Lire 295 angekauft werden. Jeder Besitzer einer gezogenen Aktie empfängt mit Ablauf des Sem., in welchem die Ziehung stattgefunden hat, die Rückzahlung des ein- gezahlten Kapitals mit den bezüglichen Div. bis zu diesem Tage und im Tausch gegen die gezogene Aktie einen Genussschein. Diese Genussscheine geben das Recht der Teilnahme an dem Reingewinn nach Berücksichtigung der Amortisation und der Zahlung von 5 % Div. auf die noch nicht zurückgezahlten Aktien. Von den bisher ausgegebenen Genussscheinen wurden zufolge G.-V.-B. vom 14. März 1895 512 Stück für Lire 19 968 zurückgekauft. Die gezogenen Aktien verjähren 10 J. n. F. Obligationen: 4 % steuerfreie garant. Obligationen I. Serie: Lire 16 300 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung am 1. April per 1. Juli laut Tilgungsplan von 1889 bis 1976. Zahlstellen: Berlin: Breest & Gelpcke, F. W. Krause & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. – Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tages- kurse für kurze italienische Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. vom 14. März 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inhabern der durch die Ges. emittierten Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe (Verzinsung und Amortisation) sind jährlich Lire 771 788 erforderlich, welche die Generalversammlung durch seitens der Regierung anerkannte Annuität von netto Lire 772 945 sicherzustellen beschloss. Die