Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 325 Eisenbahn-Gesellschaft'; hierzu Nachträge vom 31. Mai 1884, genehmigt durch die ungarische Regierung am 18. Aug. 1884 und durch die österreichische Regierung am 27. Okt. 1884; ferner vom 9. Juli 1891, genehmigt durch die österreichische Regierung am 21. Jan. 1892 und endlich vom 25. Mai 1892. Zweck: Vollendung und Betrieb der durch die Koncessionsurkunde vom 1. Jan. 1855 und durch spätere Koncessionsurkunden überlassenen Eisenbahnen; Bau, Vollendung und Betrieb aller anderen Eisenbahnen und Verbindungsstrassen, welche in Zukunft von der Gesellschaft durch Koncession erworben, gepachtet oder eingelöst werden; jeder Fahrdienst zu Wasser und zu Lande, welcher in Verbindung mit den der Gesellschaft gehörigen oder durch sie gepachteten Eisenbahnen eingerichtet wird, unbeschadet aller bereits erteilten Privilegien und Koncessionen; Benutzung und Betrieb aller Grund- stücke, Forsten, Berg- und Metallwerke, Maschinen- und anderen Fabriken, welche gegenwärtig oder künftig von der Gesellschaft durch Koncession erworben, gekauft oder gepachtet werden. Bahngebiet am 31. Dez. 1898: Alte Linien, Chotzen-Braunau und Sekundärbahnen: Boden- bach-Brünn u. Trübau-Olmütz 471,375 km, Marchegg-ungarische Grenze 2,304 km, Wien- Bruck-ungar. Grenze 41,170 km, Brünn-Segen-Gottes-Oslavan (samt Abzweigungen) 29,051 km, Chotzen- Braunau und Wenzelsberg-Starkotsch 107,495 km, Chotzen- Leitomischl 21,778 km, Preloué-Prachovic und Tasowitz-Kalk-Podol 21.000 km, Pofican-Sadska 5,953 km, Kralup-Welwarn 9,744 km, Lobositz-Libochovitz 13, 826 km. Sadska-Nimburg 7,716 km, Minkovic-Svolefoves 7,593 km, Peéek-Zasmuk-Beévar, Bosic- Kaufim u. Bosic-Svojsic 28,250 km, Rudelsdorf-Landskron 3,486 km, Brünn-Tischnowitz- Vorkloster u. Zwittawa-Uferbahn 29,350 km, Schwarzbach-Littau 2,531 km, Jensovic- Luzec 3,173 km, Segen-Gottes-Okfisko u. Studenetz-Gross-Meseritsch 73,559 km, Freude- nauer Flügelbahn 1,160 km, Enzersdorf-Poysdorf 9,198 km, Ottendorf-Reichsgrenze- Mittelsteine 10,713 km, Brünn (unterer Bahnhof)-Vlarapass-ungarische Grenze (samt Abzweigungen) 188,795 km, Schwechat-Mannersdorf (samt Verbindungs-Kurve in Götzen- dorf) 29,195 km, Bruck-Hainburg 21,206 km, Brandeis a/E.-Celakowic-Mochow 11,927 km. Zusammen 1151,548 km. Ergänzungsnetz: Wien-Stadlau-Stfelitz 143,660 km, Stadlau- Marchegg 35,606 km, Grussbach-Znaim 25,604 km, Schlachthaus-Bahn 2,526 km, Abzweigung- Süssenbrunn 6,147 km, Donau-Uferbahn 0,865 km, Schleppbahn zu den Szalläsen des Wiener Central-Viehmarktes 0,526 km. Zusammen 214,934 km. Im ganzen 1366,482 km. Ausserdem befindet sich im Betriebe der Ges. die der Zwolenowes- Smecnaer Eisenbahn-Ges. gehörende Secundärbahn Zwolenowes-Smecna mit 10 km Länge. Die Ges. erwarb Ende 1882 fl. 6 375 800 Aktien- und fl. 6 375 300 5 % Oblig. der Böhmischen Kommerzialbahnen, welche verschiedene kleine Linien in Böhmen be- treiben. Bilanzwert Ende 1898 Kr. 15 121 489. Diese Ges. hat die Verzinsung ihrer Oblig. 1883 bis 1889 nicht aufgebracht, von der fehlenden Aktienrente ganz abgesehen. Die betr. Schuld betrug Ende 1898 Kr. 1 259 560. Die Ges. besitzt auch die Aktien der Zwolenowes-Smecnaer Bahn, Ende 1898 in der Bilanz Kr. 2 228 400, und Domänen, Berg- u. Hüttenwerke mit Werksbahnen in Ungarn, Ende 1898 im Bilanzwerte von Kr. 64 230 319. Koncessionsdauer: Bis 31. Dez. 1965. Rückkaufsrecht: Die österreichische Regierung ist berechtigt, vom 14. Sept. 1902 ab jeder- zeit die auf österr. Gebiete liegenden Eisenbahnen der Gesellschaft einzulösen; rück- sichtlich der gesellschaftlichen Lokalbahnen jederzeit. Bei Brünn-Rossitz ist kein staat- liches Einlösungsrecht normiert. Als Basis für den Einlösungspreis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf die- selbe nicht geringer sein als der Reinertrag des letzten Jahres. Dieser Durchschnitts- betrag ist der Gesellschaft in halbjährlichen Raten bis zum Ablauf der Koncessions- dauer zu zahlen, etwaige Garantievorschüsse der Regierung sind in Abzug zu bringen. Die ungarische Regierung hat lt. Vertrag vom 7. Juni 1891, genehmigt durch Beschluss der Generalversammlung vom 9. Juli 1891, die auf ungarischem Gebiete liegenden Eisenbahnlinien der Gesellschaft samt allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör vom 1. Jan. 1891 an eingelöst. Als Einlösungspreis zahlt die Regierung jährlich fl. 10 665 000 unter Abzug von 10 % Steuer fl. 9 598 500 der Gesellschaft bis zum 31. Dez. 1965. Diese Zahlungen sind frei von allen jetzigen u. zukünftigen Steuern etc. Sollte in dem Monate vor der Fälligkeit einer halbjährlichen Rate der Durchschnitts-Geldkurs der fl. 8 Goldstücke in Wien den Kurs von fl. 9.36 Noten (= 117 0%) übersteigen, so erhöht sich die von der Regierung zu entrichtende Rate um die Kurssteigerung über 117 % auf fl. Gold 3 250 000 (Aufzahlung 1895 fl. 318 737.57). Die seit 1. Jan. 1891 für die Marchthalbahn und Lokalbahn Ipolysagh-Balassa-Gyarmath bezahlten Beträge und Auslagen für Investitionen inkl. Fahrmaterial werden der Gesellschaft ersetzt. Zur Beschaffung der hierzu nötigen Mittel gewährte die Gesellschaft dem Staate einen Vor- schuss von fl. 5 000 000. Dieser Vorschuss ist auf die beiden Linien pfandrechtlich ein- zutragen, er wird verzinst und getilgt durch eine vom Staate an die Gesellschaft ab 1891–1965 zu zahlende steuerfreie Annuität von fl. 250 000 in halbjährlichen Raten à fl. 125 000 je am 1. Jan. u. 1. Juli. Für die an den Staat übergebenen 11 406 Aktien und die eingelösten per 1. März 1892 gekündigten 5 % Prior.-Oblig. der Arad-Temesvar-