332 Ausländische Eisenbahnen. Zweck: 1) Bau und Betrieb der von Raab bis Oedenburg und von Oedenburg gegen Eben- furt bis an die ung.-österr. Landesgrenze führenden Lokomotiv-Eisenbahn. 2) Bau und Betrieb aller jener Eisenbahnen, welche künftighin seitens der Gesellschaft auf Grund von Koncessionen oder Verträgen erworben, gepachtet oder eingelöst werden. 3) Jede selbständige Transportunternehmung und jedes Speditionsgeschäft zu Wasser und zu Lande, welche in Verbindung mit den Bahnen oder Industrieunternehmungen der Ge- sellschaft, unbeachtet des Privilegiums und der Koncession anderer eingerichtet werden können. 4) Benutzung, Betrieb, Verpachtung und Verkauf jener Grundstücke, Waldungen, Bergwerke, Metall-, Maschinen- und sonstiger Fabriken, welche durch die Gesellschaft unter welchem Titel immer eigentumsrechtlich erworben oder in Pacht genommen werden. Die Neusiedlersee-Lokaleisenbahn (Sitz Budapest) steht im Betriebe d. Raab-Oedenburg- Ebenfurter Eisenbahn. Der Bau des zweiten Geleises kann von der Regierung gefordert werden, wenn das Anlagekapital sich mit 8 % verzinst. Steuerfreiheit bis 22. Ökt. 1909. Geschichtliches: Die Strecke von Raab nach Oedenburg ist seit 3. Jan. 1876 und die von Oedenburg nach Neufeld seit 28. Okt. 1879 im Betriebe. Im Jahre 1891 wurde die Strecke Neufeld-Landesgrenze, welche die Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn bis dahin gepachtet hatte, von der Wien-Pottendorf Wr.-Neustadter Bahn käuflich erworben. Die Baulänge der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn beträgt 115,382 km, hierzu kommt noch die Länge der Raaber Verbindungsbahn = 0,745 km, die der Oedenburger Verbindungsbahn = 0,952 km, die der Flügellinie am Raabufer = 1,612 km. Durch Vertrag vom 21. März 1897 übernahm die Gesellschaft von der Budapester Bankverein- Aktiengesellschaft als Koncessionärin der Neusiedler Seebahn den Betrieb dieser Bahn. Zu diesem Zwecke erwarb sie sämtliche 5 % Prioritätsaktien der Neusiedler Seebahn im Nominalbetrage von fl. 3 054 100 von der Budapester Bankverein-Aktiengesellschaft, welche eine Ertragsgarantie übernahm. Diese besteht darin, dass die Prioritätsaktien der Neusiedler Seebahn an Amortisationsquote und Dividende 3 Jahre hindurch vom Tage der Inbetriebsetzung der ganzen Strecke mindestens so viel tragen werden, als in dieser dreijährigen Frist zur Einlösung der ausgelosten Prioritätsobligationen und zur Zahlung der 3 % Zinsen der dem Bankverein als Gegenwert der Prioritätsaktien der Neusiedler Seebahn-Aktiengesellschaft eigentümlich übergebenen fl. 2 814 200 Prioritäts- obligationen III. Serie erforderlich sein wird. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom 15. Okt. 1902 ab die Bahn gegen eine bis zum Ablauf der Koncession zu zahlende Annuität einzulösen, welche gleichkommt dem Durchschnittsertrage der fünf besten unter den sieben letzten Betriebsjahren; die zu zahlende Jahresrente muss aber mindestens zur 5 % Verzinsung u. zur Amortisation des Aktienkapitals in Silber, sowie zur 3 % Verzinsung u. Tilgung d. Obligationen Hinreichen. Kapital: fl. 7 505 600 in Aktien à fl. 200. Die Tilgung der Aktien erfolgt nach vollständiger 3 % 3 % 3 % Amortisation der Prioritäten durch Verlosung. Die Besitzer der verlosten Aktien er- halten ausser dem Nominalwerte ihrer Aktien Genussscheine, welche auf den Überschuss des Reingewinns eines jeden Jahres nach Abzug von 5 % Verzinsung des noch nicht getilgten Aktienkapitals gleiche Rechte mit den Aktien haben. Gold-Obligationen von 1883. fl. 8 605 000, davon noch in Umlauf Ende 1898: fl. 8 126 800 in Stücken à fl. 200. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch Verl. im März per 1. Okt. von 1884 ab bis 1939. Zahlst.: Berlin: Mitteldeutsche Creditbank; Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach, von Erlanger & Söhne; Leipzig: Becker & Co. Commanditgesellschaft auf Aktien; Stuttgart: Württembergische Hofbank, Doertenbach & Co. Zahlung der Coup. u. verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Gold. Aufgelegt am 6. u. 7. Nov. 1883 zu 61½ %. Kurs Ende 1883–98: In Berlin: 62.50, 66.40, 67.60, 69.70, 64.50, 68.10, 69.60, 71, 68.20, 68.30, 69, 76.75, 84, 84.75, 85.40, 79.70 %. – In Frankfurt a. M.: 62 v, 66 ¾, 67 %6, 69.45, 64.80, 68.45, 69.60, 71.30, 68.35, 69, 69.50, 76.90, 84, 84.75, 85.60, 80 %. – Auch notiert in Leipzig. Gold-Obligationen von 1891. fl. 1 000 000 in Stücken à fl. 200 = M. 400. Zs.: 1. April, 1. ÖOkt. Tilg.: Durch Verl. im März per 1. Okt. von 1906 bis 1939. Zahlst.: Wie An- leihe von 1883. Zahlung der Coup. u. verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Gold. Aufgelegt am 27. April 1892 zu 66½ % in Frankfurt a. M. Kurs Ende 1892–98: 67.10, 66, 70.50, 79, 81.10, 82.80, 78 %. Notiert in Frankfurt a. M. Gold-Obligationen von 1897. fl. 3 500 000 = M. 7 000 000 in Stücken à fl. 200 = M. 400. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im März per 1. Okt. nach einem festgesetzten Tilgungsplan von 1898 ab bis 1969. Sicherheit: Als besondere Sicher- stellung für die Verzinsung und Rückzahlung dieses Prioritätsanlehens III. Emission dienen fl. 3 054 100 Prioritätsaktien der Neusiedler Seebahn-Aktiengesellschaft, die zu einer 5 % Vorzugsdividende mit Nachzahlungsverpflichtung berechtigen. Diese Prioritäts- aktien dürfen ohne Einwilligung des ungar. Handelsministers nicht veräussert werden, und deren Dividende u. Tilgungsquote müssen laut Statuten in erster Reihe zur Tilgung und Verzinsung der Prioritätsanleihe III. Emission verwendet werden. Falls das ungar. Ministerium den gänzlichen oder teilweisen Verkauf der Prioritätsaktien bewilligen würde, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die aus diesem Verkauf einfliessenden Summen zur Tilgung entweder durch Rückkauf oder ausserordentliche Verlosung der noch in Umlauf befindlichen Prioritätsobligationen III. Emission zu verwenden. Ausserdem