336 Ausländische Eisenbahnen. müsste. Auf Grund dieser Bestimmung hatte nun die Gesellschaft, da sie seit dem 1. Jan. 1880 die öst. Einkommensteuer zahlt, und diese Zahlungen ab 1880 bis 1889 jährlich grössere Beträge erforderten, als sie aus dem ¼% bezw. des Mehr-Brutto- ertrages auf Kaufschillingsrest an den Staat abzuführen gehabt hätte, die Abzahlungen eingestellt. Die Staatsverwaltung war jedoch anderer Ansicht und verklagte die Ge- sellschaft am 12. Mai 1885 beim Schiedsgericht auf Zahlung von fl. 1 008 616 nebst 6 % Zinsen ab 20. Nov. 1881, nahm auch die aus dem Ertrag pro 1889 à Konto Rest- schuld überwiesenen fl. 264 583.72 und auf Richtigstellung weitere fl. 86 831.77 nicht auf Kaufschillingsrest, sondern à Konto der 6 % Zinsen in Empfang. Durch Schiedsspruch vom 24. Febr. 1897 wurde die Streitfrage endgültig entschieden. Die auf Grund dieses Schiedsspruches für die Jahre 1880 bis inkl. 1895 fällig gewordene Abschlagszahlung auf den Kaufschillingsrest für die Linie Wien-Triest zuzügl. der 6 % Verzugszinsen bis zum Zahlungstage (31. März 1897) betrug fl. 1 669 949.78 und wurde aus dem Erlöse der 4 % Mark-Anleihe bezahlt. Die unverzinsliche Kaufschillingsrestschuld für Wien-Triest und weiteres für die lomb.-venetianischen Linien beträgt Ende 1898 noch fl. 31 398 856.77; aus den Betriebsüberschüssen des Jahres 1898 wurden auf den Kaufschillingsrest der Linie Wien-Triest fl. 723 505 abgezahlt. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1896 ab, die Bahn unter den koncessionsmässigen Bedingungen einzulösen. Die Lombardisch-Venetianischen Linien sind laut Vertrag vom 17. Nov. 1875, genehmigt durch das Österreichische Gesetz vom 6. April 1877, vom 1. Juli 1876 ab mit allem Zubehör an den Italienischen Staat ver- kauft, welcher vom 1. Juli 1876 bis 31. Dez. 1954 eine von jedem Abzug befreite Annuität von frs. 29 569 887.12 = fl. Gold 11 827 954.85 und vom 1. Jan. 1955 bis 31. Dez. 1968 eine solche von frs. 12 774 751.26 = fl. Gold 5 109 900.50 an die Gesell- schaft zu zahlen hat. Ausserdem verkaufte die Ges. laut Vertrag vom 11. März 1880 die Linie Agram-Carlstadt an den Ungarischen Staat, der vom 1. Juli 1880 bis zum Ablauf der Koncession (31. Dez. 1968) eine feste, keiner gegenwärtigen oder zukünftigen Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. Im Jahre 1894 wurde der der Gesellschaft gehörige Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährliche Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Linie Wien-Triest samt Nebenlinien und Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg und Neustadt-ungar. Grenze 635,329 km, Steinbrück-ungar. Grenze 50,804 km, Pragerhof-ungar. Grenze 51,695 km, Bruck a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungarische Grenze 52, 138 km. Sa. 806,507 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler Linien: Marburg-Klagenfurt-Villach 164,289 km, Villach-Franzensfeste 209,474 km, Kufstein-Innsbruck 72,903 km, Innsbruck- Bozen 126,259 km, Bozen-italien. Grenze 95,549 km. Sa. 668,474 km. Sa. der Österr. Linien 1474,981 km. Gruppe Nr. III: Ungarische Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek- Agram-österr. Grenze und Sissek-Galdovo 76,772 km, Ofen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze und Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359,891 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztür-Barcs 71,332 km, Fiume-ö6österr. Grenze 3,255 km. Sa. 704,061. Sa. der OÖsterr.- ung. Linien 2179,042 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km, Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41,899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Cilli-Wöllan u. Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis 39,101 km, Güns-Steinamanger 17,364 km, Barcs-Pakräcz, Terezovac-Suhopolje-Slatina und Bastafi- Kondéanica-Zdenci 123,173 km, Steiermärkische Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14,770 km, Preding-Wieselsdorf-Stainz 11,320 km, Kapfenberg-Seebach-Au 22,773 km. Sa. 424, 860 km. Übereinkommen mit der Österr. Regierung: Im April 1898 kam zwischen der Österr. Regierung und der Gesellschaft ein Protokollar-Übereinkommen zustande; der wesent- liche Inhalt desselben ist folgender: Die Südbahn erhält die Ermächtigung, eine frei- willige Konversion der 5 % igen Prioritäten durchzuführen, als Prämie für die Kon- version eine 3 % ige Ergänzungsanleihe im Betrage von M. 35 000 000 zu emittieren u. für Investitionszwecke eine 3½ % ige Investitionsanleihe in der Höhe von M. 80 000 000 aufzunehmen. An der Ersparnis aus der Prioritäten- Konversion participiert die Regierung mit 30 % derart, dass die von ihr zu leistende jährliche Zahlung um die entsprechende Summe vermindert wird. Die Südbahn erhält vorläufig die Bewilligung, von der vorerwähnten Investitionsanleihe den Teilbetrag von M. 20 000 000 auszugeben. Dieser Teil der Anleihe dient vorwiegend zur Fundierung der schwebenden Schuld. Im Protokollar-Ubereinkommen hat die Regierung jedoch ausdrücklich zugesagt, dass sie ihre Zustimmung zur Emission von ferneren Teilbeträgen des Anlehens nicht versagen werde, wenn seitens der Ges. nachgewiesen wird, dass ein Investitionsbedarf thatsächlich vorhanden ist. Die Südbahn hat sich andererseits verpflichtet, alljährlich der Regierung