Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 345 0 0 8 0 – Vereinigte Arader und Csanader Eisenbahnen-Actien-Ges. in Arad. Gegründet: Im Jahre 1886 durch Vereinigung der Arad-Körösthal-Eisenbahn-Actien-Gesell- schaft und der Arad-Csanader Eisenbahn-Actien-Gesellschaft. Zweck: Die Erhaltung und der Betrieb der durch die beiden vereinigten Eisenbahn-Ges. ge- bauten Bahnlinien; sodann der Ausbau und der Betrieb all derjenigen Eisenbahnen, welche die neue Ges. zu bauen, eventuell einzulösen oder zu pachten beschliessen wird etc. Koncession: Bis 30. Juni 1970; nach Ablauf der Koncession gehen die Eisenbahnlinien und deren Zubehör unentgeltlich und kostenfrei in das Eigentum des ungarischen Staates über. Steuerfreiheit: Die Ges. geniesst vom 1. Juli 1880 ab für das neukoncessionierte Baukapital vom 2. Dez. 1894 ab eine 30jährige Befreiung von der Couponsteuer, die neue Linie auch von letzterem Tage ab auf 10 Jahre Befreiung von der Transportsteuer. Bahnnetz: Das Netz der gemäss Beschluss der Gen.-Vers. vom 29. Dez. 1885 vereinigten Bahnen erstreckt sich in einer Gesamtlänge von 390,51 km einerseits von Arad durch das Körösthal über Szent Anna und seit 13. Dez. 1889 über Borossebes nach Gurahoncz (21,50 km), seit 7. Nov. 1895 über Gurahoncz-Nagyhalmagy (28 km); seit 5. Dez. 1896 über N. Halmägy bis Bräd, anderseits von Arad über Mezöhegyes-Mako nach Szegedin und Mezöhegyes-Kétegyhäza nach Szent-Anna. Flügelbahn Borosjenö-Csermö (14,4 km), eröffnet 5. Jan. 1889. Die Ges. hat für die Dauer ihrer Koncession das Mitbenutzungs- recht der den Kgl. ungar. Staatsbahnen gehörigen Linie Szöregh-Szeged gegen Erlag eines Péage-Pauschalbetrages erworben. Ferner hat sie 1893 die Betriebsleitung der auf Kosten des Grafen F. Wenckheim erbauten Linie Borossebes-Menyhäza (22 km) übernommen. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom Jahre 1906 an die Bahn zu erwerben. Behufs Bestimmung des Ablösungspreises werden die Reinerträgnisse der der wirklichen Ab- lösung vorangehenden 7 Jahre aufgerechnet, von welcher Summe die Reinerträgnisse der zwei ungünstigsten Jahre in Abzug gebracht werden, und bildet das Reinerträgnis der verbleibenden 5 Jahre die auf die rückständige ganze Dauer der Koncession zu entrichtende Jahresablösungsrente in der Weise jedoch, dass diese Rente nicht weniger als 6½ % des bis zu dem Tage der Ablösung faktisch investierten Bau- und Betriebs- einrichtungskapitals betragen kann. Es sind aber dabei jene nicht unbeträchtlichen Investitionen der Bahn, die in den Bilanzen als Privatvermögen figurieren, noch be- sonders abzufinden. Kapital: fl. 6 595 700 Prioritätsaktien, hiervon verlost bis Ende 1897 fl. 65 100, und 6 160 000 Stammaktien à fl. 100 nach Erhöhung laut Beschluss der Gen.-Vers. vom 30. Mai 1897. Die Prioritätsaktien haben vor den Stammaktien das Vorrecht auf 6 % Dividende und die Amortisation derart, dass, wenn in einem Jahre die Einkünfte der Gesellschaft nicht hinreichen würden, um den Besitzern der Prioritätsaktien die 6 % Dividende zu zahlen resp. die fällige Amortisationsquote auszufolgen, das Fehlende aus den Erträgnissen der folgenden Jahre nachgezahlt wird. Die Amortisation des Aktienkapitals erfolgt innerhalb der neunzigjährigen Koncessionsdauer nach einem Tilgungsplan durch Auslosung, und zwar erfolgt die Amortisation der Stammaktien erst nach vollständiger Tilgung der Prior.-Aktien (lt. neuem Plan bis 1962). Die zur Rückzahlung gelangenden Beträge um- fassen lt. Plan für 1898–1910: fl. 9900, 10 400, 11 100, 11 800, 12 400, 13 200, 14 000, 14 800, 15 800, 16 600, 17 700, 18 700, 19 900. An Stelle der eingelösten Aktien werden Genuss- scheine ausgegeben, welche auf die 6 % übersteigende Super-Div. Anspruch haben. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im zweiten Quartal; zur Beschlussfähigkeit ist /0 des Aktienkapitals notwendig. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St.; die Aktien müssen 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst 6 % Dividende und die jährliche Amortisationsquote der Prioritätsaktien, sodann 6 % Dividende und die jährliche Amortisationsquote der Stammaktien, sobald die Amortisation derselben begonnen hat; vom verbleibenden Uberschuss 10 % Tantieme an die Direktion, 15 % an den Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals erreicht hat, Rest zur Verf. der G.-V. Dividenden 1886–98: Prior.-Aktien: 6, 6½, 6½, 6, 6, 6, 6, 6½, 6, 6, 6, 6, 6 %; St.-Aktien: 6, 6½, 6½, 6, 6, 6, 6, 6½, 6, 6, 6, 6, 6 %. Verj. der Coup. und verlosten Aktien in 6 J. n. F. Zahlstellen: Berlin: Born & Busse, Breslauer Disconto-Bank, Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne; Wien: Schöller & Co.; Budapest: Ungar. Agrar- und Rentenbank A.-G. Zahlung der Dividende am 1. Juli des auf das Betriebsjahr folgenden Jahres in österr. Währung zum Vista Wiener Tageskurse. Aufgelegt am 2. März 1886 fl. 2 800 000 Prioritätsaktien zu 92 %, wobei fl. 1 – M. 2, am 22. u. 24. Dez. 1894 fl. 1 500 000 Stammaktien in Berlin zu 103 %, wobei fl. 100 = M. 170, in Frankfurt a. M. zu 87.55 %, wobei fl. 100 – M. 200 gerechnet wurden. Beim Handel in Berlin in Prozenten, wobei seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200; in Frankfurt a. M. bis Ende 1898 fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, seit 1. Jan. 1899 auch in Frankfurt a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Kurs Ende 1886–98: Prior.-Aktien: In Berlin: 92, 83.75, 93.70, 95.50, 98.75, 93.90, 97.75, 114.10, 118, 121.40, 124.40, 123.75, 121.20 %. – In Frankfurt a. M.: 93½, 86 ¾, 94,