350 Ausländische Eisenbahnen. wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Koncessionsdauer der Ge- sellschaft kapitalisiert. Die durch eine solche Kapitalisierung erhaltene Summe wird von der Regierung der Gesellschaft in 5 % Staatspapieren mit solcher Amortisation ge- zahlt, wie sie die Regierung bestimmen wird. Wenn derzeit die Gesellschaft der Re- gierung noch etwas schulden sollte, so kommt die Schuld vor allem von dem Reserve- fonds der Gesellschaft in Abrechnung, und wenn dieser nicht ausreichen sollte, so wird der verbleibende Restbetrag von derjenigen Summe zurückbehalten, welche die Re- gierung der Gesellschaft für die übernommenen Heiz- und anderen Materialien, die nicht aus dem Betriebsfonds angeschafft sind, zu zahlen hat. Wenn dagegen der Be- rechnung des Ankaufspreises der Bahn eine Einnahme von mehr als 5.48 % des ganzen nominellen Aktienkapitals und von 5.06 % des ganzen nominellen Obligationskapitals zu Grunde gelegt wird, und wenn die obenbezeichneten Fonds zur Deckung der Schuld an die Regierung nicht ausreichen sollten, so wird bei einer solchen Eeststellung des Kaufpreises der Bahn, der zu Gunsten der Gesellschaft verbleibende Überschuss zur Deckung der zum Teil noch nicht bezahlten Schuld verwandt. Die Vorräte an Brenn- und anderen Materialien, welche nicht aus dem Betriebskapital angeschafft sind, kann die Regierung, wenn sie dies für geeignet erachtet, zu einem mit der Gesellschaft zu vereinbarenden Preise, oder wenn eine Einigung dieserhalb nicht zu erzielen wäre, nach Abschätzung von Sachverständigen ankaufen. Die durch Abschätzung festgesetzte Summe wird der Gesellschaft in 5 % Staatspapieren ausgezahlt und wird von derselben die Forderung der Regierung in Abzug gebracht, wenn der Reservefonds dazu nicht ausreichen sollte. Nach Ablauf der 50 jährigen Koncessionsdauer fällt die Bahn nebst den Anlagen, dem Wagen- und Lokomotivenpark und dem übrigen Zubehör, sowie mit allem be- weglichen und unbeweglichen Vermögen und dem Betriebskapital, in baren Fonds und in Vorräten, der Regierung unentgeltlich zu. Die der Regierung seiner Zeit noch zu- stehenden Forderungen werden vor allen anderen Schulden der Gesellschaft aus dem Reservefonds bezahlt. Der etwa verbleibende Überschuss aus diesem Fonds wird der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt. Betriebslänge im Jahre 1897: 453 Werst. Kapital: Rbl. 8 283 000, davon noch ungetilgt Ende 1898: Rbl. 7 529 000 in Aktien à Rbl. 125, 625 = M. 408, 2040. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli, neuen Stils. Tilgung: Durch Auslosung am 1. Nov. neuen Stils per 1. Jan. des folgenden Jahres zum Nennbetrag und gegen Ausreichung eines Genussscheines, der das Recht auf Bezug der Superdividende und alle anderen Rechte der Aktien verleiht, ausgenommen das Recht auf Bezug von 5 % Zinsen. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert vom ganzen Aktienkapital eine Reineinnahme von 5 % jährlich und von 0.48 % zur Amortisafion desselben während der 50 jährigen Koncessionsdauer. Die Staatszuschüsse auf Grund der Garantie betrugen am 31. Dez. 1897: R. 26 701 266.60. 4½ % garant. Obligationen. Rbl. 16 566 000 in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408, 2040. Zs.: I. Jan., 1. Juli neuen Stils. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. n. St. per 1. Juli mit jähr- lich 0.56 % und Zinsenzuwachs von 1886 ab innerhalb 50 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Roth- schild & Söhne; Brüssel: Brugmann Fils; London: Russ. Bank für auswärt. Handel; Paris: Vernes & Co.; St. Petersburg: St. Petersburg Intern. Handelsbank, Russ. Bank für auswärt. Handel; Warschau: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coupons und ver- losten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt am 15. u. 16. Nov. 1881 zu 86.75 % von Mark 408 = 88.48 % Frank- furter Usance. Kurs Ende 1890–98: In Berlin: 99.40, 97, 99.90, 103.50, 104.30, 103.40, 104, 104.25, – %. – In Frankfurt a. M.: 99.40, 97.20, 99.70, 104, 104.50, 103, 104.40, 104.30, 104.30 %. – Auch notiert in Dresden, Hamburg. Seit 1. Jan. 1899 wird an den deutschen Börsen 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert dem Obligationskapital jährlich 4½ % Zinsen und 0.56 % Amortisation auf die Dauer von 50 Jahren. Coup.-Vorj.: In 10 J. Verj. der ausgelosten Aktien resp. Oblig. in 30 J. Geschäftsjahr: Das Kalenderjahr alten Stils. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre; die eine spätestens am 1. Juni, die andere spätestens im Okt. Die Generalversammlungen sind nur dann beschlussfähig, wenn ausser den Direktions-Mitgliedern oder ihren Stell- vertretern mindestens 30 Aktionäre oder deren stimmberechtigte Stellvertreter an- wesend sind, und wenn diese Aktionäre bei ordentl. G.-V. mindestens ein Fünftel des ganzen A.-K. repräsentieren. Bei Beschlussunfähigkeit wird eine 2 Wochen darauf stattzufindende G.-V. anberaumt, die unter allen Umständen beschlussfähig ist. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., mehr als o des ganzen Aktienkapitals darf kein Aktionär vertreten. Aktionäre, welche weniger als 30 Aktien besitzen, können ihre Aktien ver- einigen und erlangt auf diese Weise der Repräsentant der vereinigten Aktien eine der Gesamtzahl der zusammengebrachten Aktien entsprechende Stimmenzahl. Die Aktien müssen spät. 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden.