Russische Eisenbahnen. 353 Die Ges. erhielt ferner die ministerielle Genehmigung zur Aufnahme einer 4 % An- leihe von Rbl. P. 30 000 000 in 1892, Rbl. C. 10 363 000 im Dez. 1893, Rbl. C. 7 125 000 im Nov. 1894, Rbl. C. 7 500 000 im Juni 1895, Rbl. P. 27 300 000 in 1897. Nach den vom Finanz-Ministerium bestätigten Bedingungen sind diese Anleihen in Papierwährung auf- genommen. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 10 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal jährl., im April und Okt. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 25 Aktien = 2 St., je weitere 25 Aktien = 1 St., Max. 10 St. Gewinn-Verteilung: Bis zum Jahre 1900 sind für die Linien Moskau-Rjäsan und Rjäsan- Kasan getrennte Betriebsrechnungen aufzustellen; erst von 1900 ab geht die Rechnung für das ganze Bahnnetz. Was die Verteilung des Gewinnes anbelangt, so wird bis zum Jahre 1900 der nach Zahlung von Rbl. 27 Gesamtdiv. auf die Aktien event. verbleibende Rest zunächst zur Tilg. von Fehlbeträgen der Strecke Moskau-Kasan verwandt. Für den Fall, dass keine Fehlbeträge vorhanden sind, erhält vom Rest die eine Hälfte der Staat und die andere die Aktionäre. Von 1900 ab wird der nach Abzug von Rbl. 27 Gesamtdiv. auf die Aktien übrig bleib. Rest zu gleichen Teilen dem Staate u. den Aktionären zugeteilt. Dividenden 1892–98: 27, 28, 26, 27, 30, 30.95 27 Rbl. Pap. pro Aktie à Rbl. 100. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Finanzielles Ergebnis pro 1898: Moskau-Rjäsan Rjäsan-Kasan Einnahmen . . . Bbl. 10 935 633 3 882 582 dsg bes. 1 840 000 Überschuss . 2 042 582 Ahleihedienees „2 032 389 2 163 409 Überschuss 8.. %. 120 827 „ 3 Das Defizit der Rjäsan-Kasafter Abteilung im Betrage von Rbl. 120 827 ist von dem Reingewinn der Moskau-Rjäsaner Abteilung, der Rbl. 27 pro Aktie überstieg, gedeckt worden, nach dieser Deckung bekam die Regierung aus dem Reste des Reingewinns Rbl. 237 822, vom Überrest wurden Rbl. 7891 zur Belohnung der Dienenden und Rbl. 3000 zur Errichtung eines Armenhauses für dieselben bei der Station Borki verteilt. – = 0 Moskau-Kiew-Woronesch Eisenbahn in Moskau (früher Kursk-Kiew). Gegründet: Die Gesellschaft wurde im Jahre 1866 unter der Firma Kursk-Kiew Eisenbahn- Gesellschaft gegründet, ihr Statut datiert vom 24. Dez. 1866, Nachträge zu den Statuten vom 9. Okt. 1881, 24. Nov. 1886, 3. Juni 1891, 15. Juni 1891, 11. Dez. 1892, 4. Febr. 1894 und 7. Juni 1895: Moskau-Kiew-Woronesch Eisenbahn. Koncession: Dieselbe währt von der Betriebseröffnung 14. Febr. 1870 an bis 14. Febr. 1955. Bahnlinie: Kursk-Kiew, 439 Werst, koncessioniert 1866 auf 85 Jahre ab Eröffnung in 1869, Kursk-Woronesch, 231 Werst, eröffnet 1893 ausserdem verschiedene Nebenbahnen. Die Firma wurde auf Kaiserl. Befehl 1893 in Kiew-Woronescher Eisenbahn-Ges. umgeändert, nachdem die Bahn von Kursk nach Woronesch hergestellt war. Im Juni 1895 erhielt die Ges. die Koncession zum Bau der Bahn Moskau-Brjansk und infolge davon firmiert dieselbe lt. Gesetz vom 3. Juli 1895 fortan Moskau-Kiew-Woronesch-E. G. Die Linie soll Moskau mit Brjansk (an der Bahn zwischen Orel und Smolensk) verbinden, welches wiederum durch eine bereits im Bau befindliche Strecke an Lyow (Station der Bahn Kiew- Woronesch) angeschlossen wird, wodurch eine möglichst direkte Verbindung zwischen Moskau und Kiew hergestellt wird. Weiter erhielt die Ges. im jquni 1895 die Koncession für Bahnen von Marmyschki (an der Bahn Kiew-Woronesch) nach Liwny, 60 Werst, von Snitkin (an derselben Bahn) einerseits bis Kolina, 45 Werst, andererseits nach Staro- Oskol, 118 Werst, und von Pirjatin nach Krasnoje am Dnjepr, 86 Werst, so dass der Ges. einschliesslich der Hauptlinie Moskau-Brjansk, welche 365 Werst Länge haben wird, im Ganzen 674 Werst (= 720 km) neuer Strecken koncessioniert worden sind. In Betrieb Ende 1898: 1567 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Die russische Regierung ist berechtigt, jederzeit die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Regierung garantierte Summe für den Dienst der Aktien und Obligationen. Von diesem so be- rechneten Betrage werden in Abzug gebracht die eventuellen Verpflichtungen der Ge- sellschaft an den Staat, die aus der Garantie des Staates für das Aktien- und Obliga- tionskapital entstanden sind. Die alsdann verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Koncessionsdauer der Gesellschaft kapitalisiert, und der hierdurch erhaltene Betrag in 5 % Staatspapieren gezahlt. Falls der Rückkauf seitens des Staates vor dem 1. Jan. 1913 erfolgt, so wird der Rückkaufspreis der Strecke Kursk-Kiew auf Grund der Erträge dieser Strecke für die Zeit 1884–90 berechnet. Bei Erteilung der Koncession für Moskau-Brjansk hat sich der Staat ferner mit Rücksicht Staatspapiere etc. 1899/1900. I. XXIII