Ntaatspapiere des Deutschen Reiches, Braunschweig-Lüneburgische Leihhaus-Anstalt in Braunschweig. Die Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Leihhaus-Anstalt ist eine Staatsanstalt und steht unter Leitung einer eigenen Abteilung des dem Herzogl. Staatsministerium unmittelbar unterstellten Herzogl. Finanz-Kollegiums. Sie bildet das Landeskreditinstitut und steht unter voller Gewähr des Staates dergestalt, dass derselbe auch für die Landes- schuldverschreibungen mit dem gesamten Staatsvermögen neben den Hypothek- und sonstigen Aktivforderungen der Leihhausanstalt haftet. Das Gesetz vom 20. Aug. 1867, durch welches die bereits durch die landesfürstliche Verordnung vom 9. März 1765 als Landeskreditinstitut begründete Leihhausanstalt reformiert worden ist, ermächtigt dieselbe, entweder beiderseits kündbare Leihhaus-Oblig., oder beiderseits unkündbare, nur durch Ausl. oder Rückkauf zu tilgende, als Leihhausschuld zu bezeichnende Landesschuldverschreibungen auszufertigen, jedoch dürfen die letzteren in keinem höheren Betrage in Umlauf sein, als zu dem Gesamt- betrage der hypothekarischen Kapitalausstände der Leihhausanstalt. Für den Fall, dass der Gesamtbetrag der hypothekarischen Kapitalausstände unter den Nominalbetrag der umlaufen- den Landesschuldverschreibungen sinkt, ist die Leihhausanstalt verpflichtet, zur Ausgleichung der Differenz die erforderliche Zahl von Landesschuldverschreibungen durch Rückkauf oder Ausl. einzuziehen. Die allmähliche Tilg. der Landesschuldverschreibungen geschieht durch Rückkauf oder jährliche Ausl. derselben. Der jährliche Tilgungsbetrag soll sich mindestens auf 0.5 % vom Gesamtbetrage jeder Serie der ausgegebenen Landesschuldverschreibungen belaufen. Die in einem Jahr über diesen normalen Betrag hinaus amortisierten Landeschuld- verschreibungen dürfen auf den Normalbetrag des folgenden Jahres angerechnet werden. 3 % Braunschweig-Lüneburgische Landesschuldverschreibungen. Serie VI M. 10 000 000, hiervon am 30. Sept. 1899 in Umlauf M. 3 128 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Jährl. mindestens ½ %. Zahlst.: Herzogl. Leihhauskassen in Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg, Gandersheim und Holzminden, Herzogl. Amtskasse in Thedinghausen; Berlin: Bank für Handel und Industrie sowie deren Nieder- lassungen in Darmstadt und Frankfurt a. M.; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Eingeführt in Berlin im April 1895 zu 97.80 %. Kurs Ende 1895–99: 98, 97.25, 96.25, 94, 87.50 %. Notiert in Berlin und Braunschweig. . 3½ % Braunschweig-Lüneburgische Landesschuldverschreibungen. Serie VII M. 10000000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Jährl. mindestens ½ %. Zahlstellen: Herzogl. Leihhauskassen in Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstadt, Blankenburg, Gandersheim und Holzminden, Herzogl. Amtskasse in Thedinghausen; Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Aufgelegt M. 4 000 000 am 21. Nov. 1899 zu 93½ % in Berlin und Braun- schweig. Kurs Ende 1899: 94.75 %. Notiert in Braunschweig. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Herzogliche Landes-Creditanstalt in Meiningen. (Siehe Band I, Seite 16.) 4 % Meininger Landes-Creditkasse- Obligationen. M. 6 000 000, hiervon M. 3 000 000 vom 1. Juli 1899, M. 3 000 000 vom 15. Jan. 1900 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000 u. 2000, unkündbar bis 1. Jan. 1906. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. vom 1. Juli 1906 an per 2. Jan. des folgenden Jahres mit jährl. mind. 1 % u. Zinsenzuwachs. Kündigungs- befugnis nach dem 1. Jan. 1906 wie bei den 3½ % Oblig. Zahlst.: Meiningen: Kasse der Anstalt, Mitteldeutsche Kreditbank, Filiale Meiningen, L. M. Strupp, D. Mannheimer, Roth & Sohn; Berlin: Mitteldeutsche Kreditbank; Frankfurt a. M.: Mitteldeutsche Kreditbank. 1 Staatspapiere etc. 1899/1900. II.