Ausländische Staatspapiere etc. 11 lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden; die Oblig. sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt zum Nennwert durch Verl., die so frühzeitig vorgenommen werden muss, dass die Veröffentlichung der gezogenen Nummern 3 Monate vor den Zahlungsterminen (1. Jan., 1. Juli) stattfinden kann, und zwar soll jeweilig der Bestand des Amort.-F., nachdem die Zs. für die Oblig. in Abzug gebracht sind, zur Einlösung der vom Verein ausgestellten Oblig. verwendet werden. Der Verein ist indessen auch berechtigt, einen grösseren Betrag oder sämtliche im Umlaufe befindlichen Oblig. zu tilgen. Die von dem Vereine ausgestellten Oblig. geniessen unbedingte Zinsgarantie des dänischen Staates bis zur Rückzahlung des Kapitals; in Dänemark dürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. 3½ % Obligationen (Pfandbriefe) Abteilung I. Kr. 15 000 000, hiervon begeben bis 30. April 1899 Kr. 10 860 600, wovon noch unverlost in Umlauf am 30. April 1899 Kr. 9 381 200 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. bis spätestens 1960. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto-Ge- sellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing. Zahlung der Zs. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg am 5.–7. März 1889 zu 98.50 %. Kurs Ende 1889 99 In Berlin 96.50 92, 91, 93.25, 92 75, 99.40, 98 75, 99 90% %% In Frankfurt a. M.: 96.50, 91.90, 91, 92.50, 92, 98.60, 99, 98.80, 99, 96, 89 %. – In Hamburg: 96.25, 92.50, 90.75, 93.50, 9325, 99, 99, 99, 99, 94.60, 89 %, 4 % Obligationen (Pfandbriefe) Abteilung I. Kr. 6 000 000 (die Begebung dieser Oblig. hat im Juni-Termine 1899 begonnen) in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225 450, 562 59, 2359 % 1I1,.,. III00 Durch Verl. bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft, S. Bleich- röder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs am 15. Aug. 1899: 99.50 %. Kurs Ende 1899: 97.40 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine und verlosten Stücke in 20 J. hn. R. Direktion: Präs. H. Paludan, adm. Dir. E. Bilsted, Kl. Berntsen, sämtl. in Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. H. Frandsen, Gudum; H. Kofoed, Rönne; P. Jensen, Langstrup; C. Weitemeyer, Svinninge; C. Ask, Lyngby; H. Hansen, Vaalse; N. Andersen, Kopenhagen; Nohr, Kjeldby, N. Christensen, Gjevninge; J. Berntsen, Ny Krumstrup. Bilanz am 31. März 1899: Aktiva: Darlehensschuldner a) I. Abteilung 7 894 141, b) II. Abteilung 1 457 319, Kto für Rückstände 3992, Unterschied zwischen Zs. von Darlehens- schulden u. Coup. von OÖblig. in Umlauf per 31. März 1899: 17 142, Kto für bezahlte noch nicht refundierte Schätzgebühren 552, übernommene Unterpfänder 7704, Foliokto 12 424, Kassa 3940. – Passiva: Oblig. in Umlauf 9 350 950, verloste Oblig. 7614, schuldige Obligations-Zs. 3913, Reserve- u. Administrations-F. Abteilung A (ausser Aktiva Kr. 273 220) 27 755, Reserve- u. Administrations-F. Abteilung B (ausser Aktiva Kr. 30 000) 6981. Sa. Kr. 9 397 213. Creditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: Am 29. Juni 1880 auf Grund des Gesetzes vom 28. Mai 1880, später ab- geändert durch Gesetz vom 12. Mai 1882. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 6000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser ohne dazu gehörende Ländereien oder mit weniger als 1 Scheffel Landbesitz dürfen ß des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen; auf andere Realitäten können Darlehen bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem ...