Landschaftliche Pfandbriefe. 35 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Wie bei den „alten'' Pfandbr. Von den „neuen“' Pfandbr. sind Ende 1829 noch in Umlauf: 3½ % Pfandbr. M. 18 080 850. Zahlst.: Berlin: Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche Darlehenskasse. Kurs der 3½ % „neuen- Pfandbr. Ende 1890–99: 96.70, 95, 88, 97.75, 102.50, 101.90, 101.10, 100.80, 100.80, 96 %. Notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. Ostpreussische Landschaft in Königsberg i. Pr. Errichtet: Am 16. Febr. 1788. Das revidierte Ostpreussische Landschafts-Reglement vom 24. Dez. 1808 ist ersetzt durch die Ostpreussische Landschafts-Ordnung vom 7. Dez. 189. mit den Nachträgen vom 18. Juni, 4. Nov., 2. Dez. 1895 und 9. Jan. 1899. Die Ausgabe der Pfandbr. erfolgt gegen Hypothekbestellung ländlicher, in der heutigen Provinz Ostpreussen und den zum Westpreussischen (früher Marienwerderschen) jetzt Rosenbergschen Landratskreise gehörigen, ehemaligen Erbhauptämter Schömberg und Deutsch-Eylau belegener Grundstücke und geschieht bis zu der Taxe. Nach dem Allerh. E. v. 9. Jan. 1899 kann die Beleihung auch auf Grund einer Wertschätzung nach dem Grundsteuerreinertrage, die höchstens bis zum 30fachen Betrage desselben, oder auf Grund des Erwerbewertes, die höchstens bis zur Hälfte desselben festgesetzt werden darf, oder bis zum 15fachen Betrage des Grundsteuer- reinertrages ohne weitere Wertsermittelung erfolgen. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1899: M. 329 215 375 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 2000, 3000, 5000 und à Thlr. 25, 50, 100, 200, 300, 500, 1000. Es existieren noch alte 3½ % auf Pergament ausgefertigte Pfandbr. mit Benennung des Gutes. Dieselben werden kostenfrei gegen neue 3½ % Pfandbr. eingetauscht. Kurs Ende 1890–99: 96.60, 94.80, 96.25, 96.60, 101.30, 100.40, 100.20, 100.30, 99.50, 94.70 %. Notiert in Berlin. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1899: M. 27 169 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Tilg. der 3½% und 3 % Pfandbr. durch Ankauf zum Tageskurse. Nur wenn der Kurs der Pfandbr. sich über 102 % hält, darf Kündigung der einzulösenden Pfandbr. gegen Zahlung von 102 % erfolgen; die Inhaber der zur Rückzahlung gekündigten Pfandbr. erhalten nach Ablauf von 3 Monaten von dem Fälligkeitstermine ab jährlich 2 % Depositalzinsen bis zur Verj. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Zahlst. für alle Zinsscheine: Königsberg i. Pr.: General-Landschafts- Kasse; Berlin: Reichsbank; ferner alle Reichsbankhauptstellen u. Reichsbankstellen mit Aus- nahme der Reichsbankhauptstelle zu Königsberg. Kurs Ende 1895–99: 95.80, 93.60, 92, 90.20, 86.40 %. Notiert in Berlin. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Pommersche Landschaft in Stettin. General-Landschaftsdirektion in Stettin, Landschafts-Departementsdirektionen in Anklam, Stargard i. Pomm., Treptow a. R. und Stolp i. Pomm. Errichtet: Im Jahre 1781, neues Reglement durch Allerh. E. genehmigt am 20. Nov. 1889 mit den Nachträgen vom 27. Dez. 1899 und 4. April 1900. Zweck: Die Pommersche Landschaft hat den Zweck, den Besitzern sämtl. bepfand- briefungsfähigen Güter in Pommern durch Bewilligung von Pfandbr. einen dauernden und besonders gewährleisteten Realkredit zu gewähren. In Neu-Vorpommern und Rügen gehören dem Verbande der Pommerschen Landschaft nur die wirklich landschaftlich beliehenen Güter an. Die Güter der Kreise Dramburg und Schivelbein, welche früher zur Mark gehörten, sind im Kreditverbande der Neumärkischen Ritterschaft verblieben. Die Beleihung erfolgt bis zu des Taxwertes. Die alten, mit Gutsnamen versehenen Pfandbr. können kostenlos in neue umgetauscht werden. Stücke à M. 75, 150, 300, 1500, 3000; früher à Thlr. 25, 50, 75, 100, 125, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 625, 700, 800, 900, 1000. Zufolge Beschl. des engeren Ausschusses vom 28. Nov. 1895, bestätigt am 6. Febr. 1896, werden fortan auch Stücke zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 ausgegeben. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Die Kündigungen, sofern solche von den betreffenden Gutsbesitzern beantragt werden, erfolgen auf Umtausch bezw. Barzahlung halbjährl. event. in den Monaten Mai oder Juni und Nov. oder Dez. Die zum Umtausch gekündigten Stücke sind bis 2. Jan. resp. 1. Juli zum Depositorium der Landschafts-Departementsdirektionen resp. in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp behufs des zu bewirkenden Umtausches unfrankiert, dagegen die zur Barzahlung gekündigten Pfandbr. frankiert an die General-Landschaftsdirektion in Stettin einzusenden. Zahlst.: Stettin: General-Landschaftsdirektion; Berlin: F. W. Krause & Co. zu jeder Zeit; ferner bei den Departementskassen zu Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp vom 1. bis einschl. 8. Juli und vom 2. bis einschl. 9. Jan. Die Pfandbriefe gehören zu denjenigen Papieren, in welchen Mündelgelder angelegt werden können. 3½ % Pommersche Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 156 410 725. Kurs Ende 1890–99; 97.40, 95.20, 97.30, 97.60, 102, 100.60, 100.20, 100.30, 99.75, 96.50 %. Notiert Berlin, Stettin. 3 % Pommersche Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 77 853 425. In Berlin ein- geführt am 8. Nov. 1894 zu 93.10 %. Kurs Ende 1894–99: 94, 96, 95, 93, 91.60, 86.10 %. Notiert in Berlin, Stettin. Verj. der Coup. in 4 J. n. F. 3 % Pommersche Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 987 225, werden nicht notiert. „. III-