36 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, früher Pommerscher Land-Kredit-Verband. Generaldirektion in Stettin, Departementsdirektionen in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp. Errichtet: Im Jahre 1871, unter jetziger Firma lt. Allerh. E. vom 30. März 1896. Zweck: Die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz ist ein mit Korpo- rationsrechten ausgestattetes Kreditinstitut und hat den Zweck, den Besitzern ländlicher Grundstücke, welche nicht nach den Grundsätzen des Pommerschen Landschaftsreglements bepfandbriefungsfähig sind, in den Regierungsbezirken Stettin, Cöslin und Stralsund, für jetzt jedoch mit Ausschluss der Kreise Dramburg und Schivelbein, einen dauernden und besonders garantierten Realkredit zu gewähren. Das Institut steht unter der Aufsicht des königl Kommissarius der Pommerschen Landschaft und unter der Oberaufsicht des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar. Zur all- mählichen Tilg. der Pfandbriefschuld zahlt der Schuldner alljährlich eine Amortisationsrate von ½ %. Hat dieses Guthaben 20 % der Schuld erreicht, kann es zur Löschung der Schuld in gleicher Höhe verwandt oder bei nachgewiesener fortdauernder Sicherheit des Grund- stückes abgehoben werden. Der Gesamtbetrag der auszugebenden Pfandbriefe darf den Gesamtbetrag der der Landschaft zustehenden hypothekarischen Kapitalforderungen nicht übersteigen. Für die Pfandbr. haften: a) sämtliche Forderungsrechte der letzteren gegen ihre eigenen Schuldner, b) alles sonstige Vermögen des Verbandes, c) der Sicherheitsfonds, d) die Amortisationsfonds. Die Pfandbr. gehören zu denjenigen Papieren, in denen Mündel- gelder angelegt werden dürfen. Zahlst.: Stettin: General-Landschaftsdirektion; Berlin: F. W. Krause & Co. zu jeder Zeit, ferner bei den Departementskassen in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp vom 1. bis einschl. 8. Juli und vom 2. bis einschl. 9. Jan. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 6 216 900. Kurs der 3½ % Landes- credit-Pfandbr. Ende 1891–99: 92.20, 97.30, 97, 101.40, 100.90, –, 100, 99, 95 %. Notiert in Berlin. – Kurs der 3½ % neulandschaftl. Pfandbr. Ende 1896–99; 100.10, 100, 99.40, 95 %. Notiert in Berlin. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 1 736 300. Kurs Ende 1896–99: 94.75, 92.60, 90.50, 85.40 %. Notiert in Berlin. 4½ % Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 34 575. Kurs Ende 1893–99; 102.10, 103, 102, –, –, –, 105 %. Notiert in Berlin. Posener Landschaft in Posen. Errichtet: Im Jahre 1857, letztes Statut (neue Satzungen) genehmigt durch Allerh. E. vom 4. Aug. 1896, neuester Nachtrag: VIII. Nachtrag zum Statut, genehmigt durch Allerh. E. vom 22. April resp. 23. Okt. 1899. Zweck: Die Posener Landschaft ist ein Verein von Grundbesitzern der Provinz Posen, welcher den Zweck hat, den Realkredit seiner Mitglieder zu vermitteln; dieselbe hat die Rechte einer juristischen Person. Die Beleihung geschieht bis zu des landschaftlichen Taxwertes. Die Posener Pfandbr. bilden, nachdem das System der Haupt-Ges., welchem die zwischen 1857 und 1867 ausgegebenen Pfandbr. Serie I–V, 4 %, angehört haben, mit dem 1. Juli 1898 erloschen ist: 1) das Ende 1895 geschlossene erste System der Jahres-Ges., Serie VI–X, 4 %, alle nach dem Erlass vom 5. Nov. 1866 emittierten Pfandbr. umfassend; 2) das zweite System der Jahres-Ges., Serie XI–XVII, ohne Buchst.; 3) das dritte System der Jahres-Ges. Reihe XI–XVII mit Buchst. C, die beiden letzten Systeme 3½ %; 4) nach dem Allerh. E. vom 4. Aug. 1896; die vom Jahre 1897 ab bestehenden 3 % Pfandbr.-Systeme und zwar: a) das erste System der 3 % Pfandbr., Reihe L-VIIa mit Buchst. A; b) das zweite System der 3 % Pfandbr. Reihe VIIIL–XV mit Buchst. B. 4 % Posener Pfandbriefe (die noch in Umlauf befindlich gewesenen Pfandbr. der Haupt-Ges., Serie I, II, III u. V, sind pr. 1. Juli 1898 eingezogen), Serie VI-–=X. In Umlauf Ende 1899: M. 30 889 200, in Stücken à M. 3000, 1500, 600, 300, 200. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Ausl. im Juni und Dez. pr. 2. Jan. resp. 1. Juli; Totalkündigung bezügl. der seit 1888 ausgegebenen Pfandbr. zulässig. Zahlst. für Pfandbr. und Coup.: Posen: Land- schaftskasse und Posener landschaftl. Bank: Berlin: Disconto-Gesellschaft; Breslau: Oppen- heim & Schweitzer; Bromberg: M. Stadthagen; Dresden: Credit-Anstalt für Industrié und Handel; Glogau: Kommandite des Schles. Bankvereins: Liegnitz: Kommandite des Schles. Bankvereins; Görlitz: Kommunalständ. Bank für die Preuss. Oberlausitz: Stettin: Wm. Schlutow; Hannover: A. Spiegelberg. Kurs Ende 1890–299: 101, 100.80, 101.70. 101.75, 103.30, 101.25, 101.90. 102.80, 102.30, 101.40 %. Notiert in Berlin. Breslau. 3½ % Posener Pfandbriefe ohne Buchst., Serie XI=XVII. In Umlauf Serie XL=XVI (Serie XVII à M. 100 gelangt voraussichtlich im Jahre 1900 Zur Ausgabe) Ende 1899: M. 217 969 700 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500., 3000, 200. Zs.: 2 Jan Juli Hiig. u. Zahlst.: Wie bei 4 % Pfandbr. Zur Tilg. ¼ % und, sobald der R.-F.-Anteil die Höhe von