40 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. von 4 % Pfandbr. B und Konvertierung der 4½ % Pfandbr.; vom 15. Mai 1868 betr. Be- leihung der zur Westpreussischen Landschaft gehörigen Güter auf das sechste Zehnteil des Taxwertes durch Westpreussische Pfandbr. II. Serie vom 14. März 1883 betr. Ausgabe 4 % Pfandbr. II Serie und Konvertierung der 4½ % Pfandbr. II. Serie; vom 18. Mai 1864 betr. Bildung Westpreussischer Pfandbr. ohne die Bezeichnung der Spec.-Hypoth. durch Ausgabe Westpreussischer Pfandbr. ohne Gutsnamen; vom 10. Mai 1886 betr. Ausgabe von 3½ % Pfandbr. I. Serie Em. B und 3½ % Pfandbr. II. Serie, sowie Konvertierung der 4 % Pfandbr. I. und II. Serie; vom 22. Juli 1896 betr. Em. 3 % Pfandbr. I. und II. Serie, sowie Konvertierung der 3½ % Pfandbr.; vom 9. Nov. 1896 Nachtrag zu dem revidierten Reglement vom 25. Juni 1851. Nach dem neuen Regulativ vom 30. Mai 1896 kann die Land- schaft ihre 3½ % Pfandbr. in 3 % konvertieren. Die Landschaft stellt die Ausgabe der seit 1886 kreierten 3½ % Pfandbr. überhaupt ein und wird ihre sämtlichen 3½ % Pfandbr., auch die alten, auf vorgängige halbjährige Kündigung durch Zahlung des Nennwertes aus dem Verkehr ziehen, um sie in 3 % umzuschreiben. Vom Beginn des Konvertierungsgeschäftes an haftet die Landschaft mit ihren sämtlichen eigentümlichen Fonds für die Ansprüche aus den einzuziehenden 3½ % Pfandbr. Solange die 3 % Pfandbr. unter dem Nennwerte stehen, kann ein Zuschuss bis zu 5 % gewährt werden, bei den Pfandbr. I. Serie aus dem eigen- tümlichen Fonds, bei den Pfandbr. II. Serie aus dem Sicherheitsfonds. Die Landschaft bleibt weiter ermächtigt, die 3½ 0% Pfandbr. im Umtausch gegen 3 % anzukaufen, eventuell unter Zuzahlung einer Prämie, deren Höhe die Generaldirektion nach Lage der Geldmarktverhält- nisse zu bestimmen hat. Ferner darf sie das Guthaben der beteiligten Pfandbriefschuldner am Tilgungsfonds heranziehen, ebenso die schon erwähnten Vorschüsse, und sie kann auch für gekündigte und bar einzulösende 3½ % Pfandbr. neue 3 % zur Beschaffung der Ein- lösungsvaluta veräussern. Für den Zuschuss bis zu 5 %, den die Landschaft auf Disagio gewähren kann, haben die beteiligten Güter Hypoth. zu bestellen; die Rückzahlung der ihnen vorgeschossenen Beträge nebst Zs. geschieht in der Weise, dass zunächst der von ihnen, neben dem Darlehenszins, jährl. zu entrichtende Beitrag von ½ % zur Ausgleichung verwendet wird, ferner ein Zuschlag von ½ % der Pfandbriefschuld. Das durch die Kon- vertierung gewonnene ½ % Zs. ist von jedem der beteiligten Güter bis zur vollständigen Ausgleichung seines Kontos zur Deckung der Kosten und Vorschüsse zu erheben, soweit sein Guthaben am Tilgungsfonds nicht ausreicht. Einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Coup. von gekündigten Pfandbr. bedarf es nicht. Zweck: Die Westpreussische Landschaft umfasst sämtliche ehemals adeligen Güter der früheren Erbprovinz Westpreussen, wie solche zur Zeit der Gründung der Landschaft im Jahre 1787 bestanden hat, namentlich die ehemaligen Iandrätlichen Kreise Dirschau „Star- gardt, Bromberg, Inowrazlaw, Konitz, Kammin Dt. Krone, Culm, Michelau Marienburg, sowie die früher zu Ostpreussen gehörig gewesenen ehemaligen Hauptämter Marienwerder und Riesenburg. Sie hat den Zweck, den Kredit ihrer Mitglieder durch Beleihung der Güter durch Pfandbr. zu fördern. Die Beleihung erfolgt bis zur ersten Hälfte des Taxwertes oder bis zum 18fachen Betrage des Grundsteuer-Reinertrages, ausserdem durch Pfandbr. II. Serie auf das sechste Zehntel des Taxwertes, und in Höhe des Betrages zwischen dem 18fachen und 22fachen Grundsteuer-Reinertrag. Für Pfandbr. I. Serie haften die betr. Hypoth., die landschaftlichen Fonds mit Ausnahne der Sicherheitsfonds und die sämtlichen dem Ver- bande der Westpreussischen Landschaft angehörenden Güter; für Pfandbr. II. Serie die betr. Hypoth. und der Sicherheitsfonds. In den Pfandbr. dürfen Mündelgelder angelegt werden. Kündigung bezw. Ausl. zum Nennwerte kann mit sechsmonatiger Frist zum Zwecke der Ablösung einer Pfandbriefschuld auf Antrag des Schuldners erfolgen. Zahlst.: Marienwerder, Danzig, Bromberg, Schneidemühl: bei den Landschaftskassen; Berlin: Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. 3½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 23 522 860 in Stücken à M. 60–3000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890=––99; 96.30, 95, 96.80, 97, 101.80, 100.90, 100.30, 100.30, 100, 96 %. Notiert in Berlin. 3½½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I B. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 80 683 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jah. 1 Tuli. Kurs Ende 1890–99: 96.30, 95, 96.80, 97, 101.80, 100.90, 100.25, 100.30, 99.80, 95.40 %. Notiert in Berlin. 3½ % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 16 245 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1.9 an., 1. Juli. Kurs Ende 1890–99: 96.30, 95, 96.80, 97.25, 101.80, 100.60, 100.25, 100.40, 99.80, 96.40 %. Notiert Berlin. 3 % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I. In Umlauf Weihnachten 1899: M. 14 093 300 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1895–99: 96.50, 94.50, 93.20, 90.90, 86.20 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Weihnachten 1899 M. 2 050 200 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1.9 an., 1. Juli. Kurs Ende 1895–99: 96.50, 94.50, 92.75, 90.90, 87 %. Notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 4 J. n. F.