Landschaftliche Pfandbriefe. 49 gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt, Pfandbriefe heraus- zugeben; nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz vom 22. Dez. 1899 sind zur Anlegung von Mündelgeldern die Pfandbriefe und gleichartigen Schuldverschreib. der Land- ständischen Bank geeignet; ebenso darf nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz Mündelgeld im Falle des § 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch bei der Landständischen Bank zu Bautzen und deren Filiale zu Dresden angelegt werden; diese Anlage kann durch Einlage in die Sparbank oder in lauf. Rechnung erfolgen. Ferner hat die Bank das Recht, bis zum Betrage von M. 3 000 000 Banknoten aus- zugeben, welche innerhalb des Königreichs Sachsen zirkulationsfähig sind. Das Banknoten- privilegium wurde durch Beschluss des Bundesrats vom 11. Jan. 1900 bis zum 1. Jan. 1911 verlängert. Die Banknoten müssen jederzeit auf Verlangen des Inhabers an der Kasse der Bank gegen bare Zahlung eingelöst werden; die Bank ist daher verpflichtet, einen baren Kassenbestand zu halten, der sich zu der Summe der in Umlauf befindlichen Banknoten mindestens wie 1:3 verhält. Stammkapital: M. 1 740 000; an Reserven waren vorhanden Ende 1899: R.-F. M. 3 000 000, Spec.-R.-F. M. 4 856 283. Tilg. der Pfandbr. durch Rückkauf nach den statutarischen Be- stimmungen. Verl. ausgeschlossen. Zahlst.: Bautzen: Landständische Bank; Dresden: Filiale der Landständ. Bank: Annaberg: Ferd. Lipfert; Chemnitz: Chemnitzer Bankverein; Döbeln: Döbelner Bank; Freiberg: Ludwig & Co.; Greiz: Becker & Co., Commanditgesellschaft auf Aktien, Zwickauer Bank; Herrnhut: C. F. Görlitz; Leipzig: Becker & Co., Commandit- gesellschaft auf Aktien, Schirmer & Schlick; Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogt- ländische Bank; Rosswein: Rossweiner Bank, Filiale der Döbelner Bank; Waldheim: Wald- heimer Bank. Filiale der Döbelner Bank; Zittau: Bormann & Co.; Zwickau; Zwickauer Bank. 3½ % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1899: M. 48 578 500 in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Eingeführt in Dresden im Juni 1885. Kurs Ende 1890–99: 97.25, 97.50, 99.50, 99.50, 102.50, 102.50, 102, 101.50, 100, 95.75 %. Notiert in Dresden, Leipzig. 3 % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1899: M. 3 360 500. Eingeführt in Dresden im März 1896. Kurs Ende 1896–99: 96, 95.50, 92, 86.75 %. Notiert in Dresden. Verj. der Coup. in 3 J., der Stücke in 30 J. n. F. Direktorium: Landsyndikus Hofrat Georg Seehaussen, Gustav Bauersachs, Bautzen; Carl Bergmann, Dresden. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Hypoth. 62 370 485, Bestand der Forderungen an Gemeinden im Königreich Sachsen 16 117 513, in Rückstand gebliebene Zs. 52 355, Debitoren nach Abzug der Kreditoren 1 969 874, Leihbank 551 040, Effekten 11 052 024, Grundstücke 107 500, Kassa 2 637 565. – Passiva: Stammkapital 1 740 000, R.-F. 3 000 000, Spec.-R.-F. 4 856 283, Banknoten 3 000 000, Pfandbr. 51 939 000, uneingelöst gebliebene Pfandbr.-Coup. 97 680, Amort.-Kto 1 711 947, Sparbankeinlagen 27 329 991, Pensions-F. 863 220, Zs. auf neue Rechnung 9217, Reingewinn 311 018. Sa. M. 94 858 358. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 1 772 815, Sparbank-Zs. 817 020, Zs. an die Landkreiskasse, 3½ % vom Fundationskapital 60 900, Zs. an den Pensions-F. 41 855, Verlust beim Verkauf von Pfandbr. 41 264, Übertrag auf Effektenkursdifferenzkto 218 000, Gehälter 101 598, Steuern u. Abgaben 26 313, Inventar 6746, Verwaltungsaufwand 13 075, Pfandbr.-Stempel u. Formulare 6118, Reingewinn 311 018. – Kredit: Zs. von hypoth. Dar- lehen 2 170 795, Zs. v. Darlehen an Gemeinden 533 577, Zs. v. Effekten 396 781, Zs. aus dem Leihbankverkehr 27 927, Zs. aus dem Kontokorrentverkehr 155 378, Provisionen u. Depositen- gebühren 105 065, Zs. von vorübergehenden Anlagen u. verschiedene Einnahmen 27 199. Sa. M. 3 416 725. Gewinn-Verwendung: An die Landkreiskasse zu gemeinnützigen Zwecken 140 000; der Rest teils an den Verlustdeckungs-F., teils an andere R.-F. 0 0 0 0 0 ―― 0 0 Landwirtschaftlicher Creditverein im Königreiche Sachsen zu Dresden. Statut genehmigt durch Allerh. Dekret vom 27. April 1866, revidierte Statuten ge- nehmigt am 1. Dez. 1875, neue Fassung der revidierten Statuten vom 15. Mai 1899. Pupillarische Sicherheit zugestanden in Sachsen durch Erlass des Justizministers vom 2. Dez. 1875, in Preussen durch Erlass des Ministers des Innern vom 5. Juli 1875. Der Verein hat den Charakter einer landschaftlichen Creditanstalt im Sinne von Art. 167 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich. Zweck: Der Landwirtschaftliche Creditverein im Königreiche Sachsen bezweckt teils durch Einzahlungen seiner Mitglieder, teils durch Ausgabe von Pfand- und Kredit- briefen seinen Mitgliedern den nötigen Credit zu gewähren. Jedes Mitglied ist ver- pflichtet, ein Eintrittsgeld zu erlegen und einen Stammanteil zu begründen, der geringste Betrag eines Stammanteils ist M. 50, der höchste M. 1500. Die Stammanteile werden nicht verzinst, sondern tragen Dividende vom Reingewinn. Dividenden auf die Stammanteile 1890–99: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5 %. Der Gesamtbetrag der Stammanteile betrug am 31. Dez. 1899 M. 8 912 490.90 bei einer Mitgliederzahl von 15 068. Der Verein gewährt 1) unkündbare Staatspapiere etc. 1900/1901. I. IV