Landschaftliche Pfandbriefe. 53 Hypoth. 37 389, unverfallene Zinsraten von Hypoth.- u. Faustpfand-Darlehen 907 998, Stück-Zs. auf Wertpapiere 16 431, Aussenstände bei Agenten 157 613, gestundete Prämien 623 429, Kassa 180 374, Mobilien 15 000, Fehlbetrag der Rottenburger Witwenkasse u. der Ludwigs-Louisen-Stiftung 6768. Passiva: Allg. R.-F. 2 758 077, Spec.-Res.: a) Sicherheits-F. der Versich. mit Kriegs- Versich.-F. 1 906 937, b) Sicherheits-F. der Renten- u. Kapitalversich. 744 743, R.-F. der Rottenburger Witwenkasse 53 011, R.-F. der Ludwigs-Louisen-Stiftung 967, Schaden- reserven 889 770, Prämienüberträge der Lebensversich. 1 061 113, Prämienreserve: a) Lebensversich. (Todesfall) 14 952 305, b) Kapitalversich. (Erlebensfall) 4 451 073, c) Renten- versich. 27 617 658, d) Rottenburger Witwenkasse 26 596, e) Ludwigs-Louisen-Stiftung 109 772, Gewinnreserve der Versicherten 664 614, Depositengelder 10 438 773, Pfandbr. 9 501 915, Div.-F. der Pfandbr.-Inh. 7841, vorausbez. Prämien 10 854, Pensions-F. der Anstaltsbeamten 304 207, Überschuss 647 890. Sa. M. 76 148 125. Gewinn 1896–99: M. 623 704, 554 276, 847 279, 641 122. Verwendung: 1) Mit dem 31. Dez. 1900 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgliedern bei der Rentenversicherung auf eine volle Mark Rente 3 Pfennige Div. auszubezahlen und den aufgeschobenen Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Deckungskapital 3 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez. 1900 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der 1899 Ein- getretenen, eine Div. von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1901 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. 3) Der Serie Tu. II der 3½ % Pfandbr. ist eine Div. von 5 Pfennige auf M. 100 Kapital auf 31. Dez. 1900 gutzuschreiben. Regierungskommissär: Ministerialrat von Maginot. Gesellschaftsausschuss: Dir. von Schleicher, Präs.; Komm.-Rat A. Moser. Vize-Präs.; Kfm. Karl Barth; Kfm. Heinrich Binder; Militärintendant von Bürger; Oberfinanzrat von Currlin; Geh. Komm.-Rat C. Dörtenbach; Ministerialrat Geyer; Oberbaurat Kohler; Hofrat Kuhn, Kfm. Gustayv Müller; Regierungs-Dir. von Nestle; Redakteur Dr. Schönleber; Stadtpfleger Warth; Präs. von Wintterlin. Verwaltungsrat: Komm.-Rat G. Pfaff, Dir.; Rechtsanwalt Scheurlen. Rechtsrat; J. Huber, stellv. Dir.; Kfm. Adolf Pelargus; Kfm. Otto Mayer; Kfm. Karl Kapff. Bayerische Landwirthschaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München. Gegründet: Am 2. Dez. 1896; ins Genossenschaftsregister eingetragen am 9. Dez. 1896. Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypoth. Sicherstellung an Mitglieder gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbr. auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Einsicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorst. u. A.-R. beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbr. durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis geliefert wurde über der Bank zustehende, unkündbare Hypoth.-Ausstände in mindestens gleicher Höhe des Gesamt- betrages der ausgegebenen, unkündbaren Pfandbr. Die Belehnung gegen hypoth. Sicher- heit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grund- stücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kgl. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gewährung barer Zusatzdarlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.-Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. und Schuldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1899 M. 755 000, die Zahl der eingetragenen Genossen 4317 mit 7612 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 7 612 000 darstellen. ad 2) Der Vor- schuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz vom 24. Jan. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898 erhoben wurden. Ferner leistet der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Be-