56 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. finden. Die Beleihung ist in der Regel nur zur ersten Stelle zulässig. Sie darf a) bei ländlichen Grundstücken , b) bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut gelegenen Grundstücken /10 des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muss sowohl durch den Ertrags- als durch den Verkaufswert des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein. Bergwerke, Moorbrüche, Torfstiche und ähnliche, einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grund- stücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Die Darlehnsvaluta ist stets in barem Gelde zu zahlen. Reorganisationsplan der Gesellschaft: Nachdem schon längere Zeit ungünstige Gerüchte über die Lage der Ges. verbreitet waren, stellte es sich bei gewissenhafter Bilanzierung im März 1898 heraus, dass nur durch ein Entgegenkommen der Gläubiger die Ges. vor einem gänzlichen Zusammenbruch gerettet werden konnte. Der Reorganisationsplan der Dir., welcher in der G.-V. vom 23. April 1898 die einstimmige Genehmigung der Genossen erlangte, war folgender: die Genossen decken durch Übernahme neuer Ge- schäftsanteile à M. 2000, wodurch 1¾ Millionen beschafft werden, die Hälfte der Unter- bilanz; die 4½ % und 4 % mit 110 % rückzahlbaren Pfandbr. werden auf 3½ % zu pari rückzahlbar, die anderen 4 % und 3½ % Pfandbr. auf 3 % zu pari rückzahlbar konvertiert. Für die Konvertierung ist bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin ein Garantie- fonds von mindestens M. 500 000 zu deponieren. (Dieser Fonds besteht nach dem Geschäftsbericht pro 1898 aus M. 332 550 Solawechseln, M. 93 290 Hypoth.-Forderungen, M. 67 825 Effekten und Sparkassenbüchern, M. 127 250 Lebensversich.; der wirkliche Wert des Garantiefonds wird auf M. 510 000 geschätzt, er dient zur besonderen Sicherheit für die- jenigen Inhaber von Pfandbr., welche der Konvertierung zugestimmt haben, und zwar wegen derjenigen Forderungen, welche im Falle des Konkurses der Genossenschaft in Höhe des Ausfalls gemäss § 116 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1899 jenen Pfandbr.-Inhabern gegen die Genossen zustehen würden. Der Fonds bleibt so lange in Verwahr der Bank für Handel und Industrie zu Berlin und kann erst dann seitens des Vorstandes der Genossenschaft wieder abgehoben werden, wenn der Bank seitens des Vorstandes mitgeteilt wird, dass die Unterbilanz getilgt und der verloren gegangene R.-F. von M. 540 000 wieder angesammelt ist.) Die Pfandbr. waren zum Zwecke der Konvertierung in der Zeit vom 23. Mai bis 18. Juni 1898 einzureichen; von den umlaufenden Pfandbr. im Betrage von M. 41 058 800 wurden M. 35 615 500 zur Kon- version eingereicht. Denjenigen Pfandbriefbesitzern, welche in die Konvertierung nicht willigen, haftet weder der Garantiefonds, noch kann ihnen eine regelmässige Auslosung zu pari gewährleistet werden. Die G.-V. beschloss ferner die Wahl einer fünfgliederigen Revisionskommission zur Feststellung etwaiger Regressansprüche an die alte Verwaltung. Kapital: Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet; der Geschäftsanteil jedes Genossen beträgt jetzt M. 2000, wovon M. 1000 bis 1.. Juli 1898 und der Rest durch zwei Teilzahlungen von je M. 500, zahlbar am 1. Jan. u. 1 Juli 1899, zu entrichten war. Leider ist, wie die Geschäftsberichte pro 1898 und 1899 besagen, nur ein Teil der Genossen ihren Verpflichtungen nachgekommen, gegen die säumigen Genossen ist die Verwaltung gerichtlich vorgegangen. Die Zahl der Genossen betrug am 31. Dez. 1899 786; mit dem Schluss des Geschäftsjahres 1899 sind weitere 163 Mitglieder ausgeschieden, sodass am 1. Jan. 1900 die Zahl der Genossen 623 betrug. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1899: M. 38 073 500. Als Sicherheit für die Pfandbr. und deren pünktliche Verzinsung und Ausl. haften a) die im Besitz der Ges. befindlichen Grund- buchforderungen, b) das Grundkapital, der Amortisationsfonds, die R.-F., die Spec.-R.-F. und die solidarische Haftpflicht der Genossen. 4½ % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar. In Umlauf Ende 1899: M. 1 979 700 in Stücken 4 % 4 % à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Febr. per 1. Juli mit jährl. mindestens ½ % und Zinsenzuwachs. Der grösste Teil wurde zur Kon- vertierung im Juni 1898 eingereicht. Zahlst.: Stettin: Eigene Kasse; Berlin: Bank für Handel u. Industrie; Bremen: J. Schultze & Wolde; Danzig: Meyer & Gelhorn; Dresden: Creditanstalt für Industrie und Handel; Halle: H. F. Lehmann; Hamburg: Commerz- u. Discontobank; Hannover: Hermann Bartels; Königsberg: Vereinsbank; Leipzig: Knauth, Nachod & Kühne; Lübeck: Commerzbank; Magdeburg: Alb. Voegt & Co.; Olden- burg: Genossenschaftsbank; Rostock: Gewerbebank. Kurs Ende 1890–99: 104, 101.40, 104.50, 105.75, 109, 109.25, 109.75, 95.10, 97.60, 95 %. Notiert Berlin, Königsb. i. Pr., Stettin. Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar. In Umlauf Ende 1899: M. 789 300 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Jährl. mindestens ½ % und Zinsenzuwachs durch Verl. oder Rückkauf. Der grösste Teil wurde zur Konvertierung eingereicht. Zahlst.: Wie oben. Kurs Ende 1890–99: 99, 99.40, 101.90, 102.25, 104.50, 108.50, 101.10, 90.50, 93.50, 90.25 %. Notiert in Berlin, Stettin. Pfandbriefe zu pari rückzahlbar. In Umlauf Ende 1899: M. 1 128 200 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: In 56 Jahren durch Verl. oder Rückkauf. Der grösste Teil wurde zur Konvertierung eingereicht. Zahlst.: Wie oben. Kurs Ende 1890–99: 98.50, 99, 100.80, 101.30, 103.50, 102.50, 101.10, 90.25, 87.10, 86 %. Notiert in Berlin, Stettin.