60 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. und keine höhere Verteilung von Überschüssen an die Mitglieder der Ges. beschliessen, als der V.-R. vorschlägt; der Vorschlag des V.-R. muss vor der G.-V. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden; sodann 5 % Div. an die Vorzugsanteile mit der Massgabe, dass, falls in einem oder mehreren Jahren der Gewinn nicht ausreicht, um den Vorzugsanteilen die Vorz.-Div. von 5 % zu gewähren, der Fehlbetrag aus demjenigen Reingewinn späterer Jahre nachzuzahlen ist, welcher nach Gewährung der Vorz.-Div. von 5 % für das letzte verflossene Geschäftsjahr an die Vorzugsanteile übrig bleibt, sodass also die Stamm- anteile erst dann div.-ber. werden, wenn den Vorzugsanteilen für alle verflossenen Geschäftsjahre die rückständige Div. voll gewährt ist. Bilanz (Berlin) am 31. Dez. 1899: Aktiva: Ausstehende u. rückständige Einzahlung 1 500 500, Kassa 86 368, Effekten 656 135, unverrechnete Frachten 1884, Mobiliar 1, Vertrag mit der kaiserl. Regierung v. 20. Nov. 1890: 9 794 500, Kto versch. Beteiligungen 89 252, Schiffe 100 000, Häuser in Ostafrika 387 600, Hypoth. in Deutsch-Ostafrika 82 402, Bestand von Münzen für Deutsch-Ostafrika 279, Plantage Union 1 663 322, do. Kikogwe 519 896, do. Muoa 475 630, Landbesitz 2 794 974, Gen.-Vertretung Zanzibar 2 265 934, Niederlassung Nossibé 1 719 536. Passiva: St.-Anteile 4 128 900, Vorz.-Anteile 3 000 000, ordentl. Rücklage 132 684, Kurs-Rücklage 130 000, Brandschaden-Rücklage 255 000, Delkrederekto 158 032, unbezahlte Seeversicherung 596, Div. 1062, Zolloblig.-Schuld 9 794 500, Kredit. abz. Debit. 233 284, Abschreib. 3 795 400, Separatkto zur Verwendung nach dem Vertrage vom 20. Nov. 1890: 247 636, Gewinn 261 121. Sa. M. 22 138 218. Verwendung des Reingewinns: Zur ordentl. Rücklage 19 135, zum Delkrederekto 40 000, Brandschaden-Rücklage 75 000, 3 % Div. auf Vorz.-Anteile 75 000, Vortrag 51 986. Dividenden 1891–99: Vorz.-Anteile je 5 %, St.-Anteile: 0 %. Vorstand: Carl Bourjau, Komm.-Rat Alex. Lucas, Berlin. Verwaltungsrat: Vors. Carl von d. Heydt, I. Stellv. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Wirkl. Geh. Rat Sachse, Wirkl. Geh. Rat Staatsminister a. D. Hobrecht, Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Reuleaux, Der Herr Vertreter der Königl. General-Direktion der Seehandlungs-Societät, Adolf Bourjau, Berlin; Amtsgerichtsrat Dilthey, Aachen; Rittergutsbes. v. Sydow-Bärfelde, Bärfelde; Baurat Friedrich Hoffmann, Berlin; August Neubauer, Hamburg; Oberbergrat Dr. Busse, Coblenz; Ludwig Delbrück, Berlin; Geh. Komm.-Rat Otto Andreae, Köln; Moritz Hasenclever, Remscheid; Graf von und zu Hoensbroech, Haag b. Geldern; Ernst Koenigs, Köln; Dr. C. A. Martius, Komm.-Rat Konsul Gebhard, Berlin; Finanzrat Klüpfel, Dir. der Firma Friedr. Krupp, Essen; S. A. Freih. von Oppenheim, Köln; Hofmarschall a. D. von Saint-Paul-Illaire, Fischbach; W. vom Rath, Frankfurt a. M. Gesellschaft Süd-Kamerun in Hambursg. Gegründet: Am 8. Dez. 1898 als Kolonialgesellschaft in Gemässheit des deutschen Reichs- gesetzes vom 15. März 1888. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Westafrika, sowie die wirtschaftliche Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen ein- schliesslich aller afrikanischen Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verordnungen vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) die ihr gehörigen und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfs- quellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampf- schiffverbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben; c) die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau, Rhederei, sowie überhaupt gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder zu unterstützen; e) ihr ge- gehöriges Eigentum und ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern und zu übertragen; f) Anleihen für die Zwecke der Ges. gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen; g) sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Obligationen und dergleichen, durch Subsidien, Darlehen gegen oder ohne be- sondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel; h) Zweig- niederlassungen im In- und Auslande zu begründen. In Ausführung ihrer Zwecke hat die Ges. zunächst sämtliche Rechte übernommen, welche die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes auf Grund des Protokolls vom 18. Juni 1898 den Herren Rechtsanwalt Dr. J. Scharlach zu Hamburg und Bergwerksbes. Sholto Douglas zu Berlin gewährt hatte, und welche inzwischen durch besondere Kon- cession mit unbeschränkter Dauer auf die Ges. übertragen worden sind.