Bosnien und Hercegovina. — Brasilien, Republik. 129 vermögen Bosniens u. der Hercegovina, sowie die Einkünfte derselben. Ausserdem ist die für die Verzinsung u. Amortisation dieser Eisenbahnanleihe erforderliche Annuität dadurch be- sonders sichergestellt, dass auf Grund des § 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdeficites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal- höhe von K. 1 600 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu verzinsen, während eine Rückzahlung der Vorschüsse nur dann und insoweit zu erfolgen hat, als reine Betriebsüberschüsse der mehrerwähnten Eisenbahn vorhanden sein werden. Zahlstellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Leipzig: Leipziger Bank, sowie deren Filialen in Dresden, Chemnitz u. Plauen; Sarajewo; Landescassa; Budapest: Pester Ungarische Commercialbank; Wien: OÖsterr. Länderbank. Zahlung der Zinsen und der ver- losten Stücke frei von allen zur Zeit in Bosnien und der Hercegovina bestehenden und künftig zur Einführung gelangenden Stempeln, Gebühren und Steuern in Deutschland zum festen Umrechnungskurse von 1 K. = M. 0.85. Beim Börsenhandel in Deutschland 1 K. = M. 0.85, Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig etc. am 10. Jan. 1899 zu 100.75 %. Kurs Ende 1899: In Berlin: 98.10 %. –— In Frankfurt a. M.: 98.40 %. – In Ham- burg: 98.25 %. – In Leipzig: 98.60 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Brasilien, Republik. Stand der auswärtigen Schuld am 30. Juni 1898: 4½ % Anleihe von 1883 £ 3 292 000 4½ % 3 „ 1888 „ 5 298 600 4 % 0 „ 1889 18 388 200 0 % 3 „ 1895 „ 7 331 600 5 % Oeste de Minas-Anleihe „ 3 387 800 Sa. £ 37 698 200 Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben: Jakl Einnahmen Ausgaben Deficit 0 Milreis Milreis Milreis 1892 227 608 091 279 280534 51 672 443 1893 259 850 981 290 028 047 30177 066 1894 264 345 212 364 550 264 100 205 052 1895 307 689 084 344 882 348 37193 264 1896 333 969 096 373 894 026 39 924 930 1897 270 997 607 312 523 828 41 526 221 1898 362 861 334 409 290706 46 429 372 Budget 1901: Gold Papier Einnahmen $ 58 869 000 284 367 000 Ausgaben „ 35 799 000 241 125 000 Fundierungs-Plan: Die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien hat be- schlossen, die Zs. der auswärtigen Schuld, die Zs. der 4½ % inneren Goldanleihe von 1879. sowie gewisse für Eisenbahngarantien jährlich zahlbare Beträge auf 3 Jahre, nämlich vom 1. Juli 1898 bis 30. Juni 1901, beide Tage inkl., zu fundieren und den Herren N. M. von Roth- schild & Söhne, London, in Gemässheit der Gesetze No. 401 vom 11. Sept. 1846, No. 427 vom 9. Dez. 1896, No. 428 vom 10. Dez. 1896 und No. 489 vom 15. Dez. 1897 die Ermächtigung erteilt zur Ausgabe von 5 % Oblig. einer Fundierungsanleihe bis zum Höchstbetrage von 2 10 000 000. 5 % Fundierungs-Anleihe im Höchstbetrage von £ 10 000 000, in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zs. vierteljährlich: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilg.: Die Oblig. werden durch einen Amortisations-F. von jährl. ½ % und Zs.-Zuwachs zurückgez. werden und zwar halbj. entweder durch Ankauf von Oblig., wenn der Kurs unter pari, oder durch Ziehungen, wenn der Kurs pari oder über pari steht. Die Einlösung der Oblig. vermittelst des Tilg.-F. wird nach Ablauf von 10 Jahren, vom 30. Juni 1901 ab gerechnet, beginnen, die Regierung behält sich jedoch das Recht vor, die Anleihe jederzeit al pari zurückzuzahlen. Die Zahlung der Zs. geschieht in London in Pfund Sterling, in Hamburg zum Tageskurse für London. Sicherheit: Die Oblig. der Fundierungsanleihe werden sichergestellt durch die Zolleinnahmen der Stadt Rio de Janeiro und werden auf diese Zolleinnahmen das erste Anrecht haben, nachdem derjenige Betrag zurückgestellt sein wird, welcher zur Zahlung der Zs. und Rück- Staatspapiere ete, 1900/1901 I. IX