136 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Chekiang zur ersten Stelle frei von allen Lasten, nämlich des Allgemeinen Likin des öst- lichen Chekiang-Distrikts, von Sunghu (Shanghai-Sungkiang-Distrikt), der Häfen von Soochow und Kiukiang; des Salz-Likin von Ichang, des Hupeh- und Anhui-Distrikts. Die Ver- waltung dieser Likin-Zölle und-Steuern ist fortan der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellt. Wenn zu irgend einer Zeit die gegebenen Sicherheiten infolge eines Sinkens des Wechselkurses oder aus einer anderen Ursache sich als ungenügend erweisen sollten, so wird die Kaiserlich Chinesische Regierung sofort weitere Einkünfte zur Sicherheit überweisen und deren Verwaltung der Oberaufsicht des General- inspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellen. Für den Fall, dass die Kaiser- lich Chinesische Regierung während des Bestehens dieser Anleihe über die Revision des Seezolltarifs in Verhandlung treten sollte, so ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarif- revision nicht durch die Thatsache der Sicherstellung der Anleihe durch die vorgenannten Likin-Zölle und -Steuern gehindert werde, und andrerseits, dass die auf diese Anleihe ver- bfändeten Likin-Zölle und-Steuern weder herabgesetzt noch abgeschafft werden dürfen, es sei denn durch ein Übereinkommen mit der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank und auch dann nur gegen Verpfändung der infolge einer solchen Tarifrevision erhöhten Einkünfte der Kaiserlich-Chinesischen Seezollverwaltung in gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Seezoll-Likin- Obligationen, welche von dem Tsungli Vamen und der Finanzbehörde ausgestellt und von dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Einzahlung des Anleihebetrages hinterlegt werden. Ausserdem werden bis zum 1. Juni 1898 Seezoll-Likin- Obligationen in Sterling im Betrage der ganzen Anleihe nebst Zinsen der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank in China übergeben; diese letzteren Obligationen werden mit den Siegeln der chinesischen Zoll-Superintendenten in Shanghai und des Vicekönigs der Liang-Kiang-Provinzen und mit der Unterschrift des europäischen Zolldirektors in Shanghai ausgefertigt und können zur Bezahlung sowohl von Seezöllen, als auch Likin-Zöllen und-Steuern überall in China verwendet werden. Die chinesische Regierung hat sich verpflichtet, die Verwaltung der Seezölle der Vertragshäfen in der gegenwärtigen Verfassung während der ganzen Dauer dieser Anleihe weiterbestehen zu lassen. Kapital und Zinsen zahlbar ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse für achttägige Sterling-Wechsel auf London. Aufgelegt in Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München am 22. und 23. März 1898 zu 90 %, wo- bei £ 1 = M. 20.40 gerechnet wurde. Kurs Ende 1898–99: In Berlin: 86.30, 82.20 . — In Frankfurt a. M.: 86.10, 81.70 %. – In Hamburg: 83.80, 81.50 %. – Ferner notiert in Köln. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Hamburg £ 1 = M. 21. Verjährungsfristen sind nicht festgesetzt. Ferner in Deutschland nicht notierte: 7 % Chinesische Staats-Silber-Anleihe von 1894. Emiss.: Taéls 10 900 000 (= £ 1 635 000) lt. Dekret zur Führung des Krieges gegen Japan. Stücke à Taél 500 (= £ 75). Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Verlosung: Im Sept. (erstm. 1904) per 1. Nov. Tilgung: Ab 1904 in 10 Jahren. Sicherheit: Einkünfte aus den Kaiserl. Seezöllen der Chinesischen Vertragshäfen. Aufgelegt 7. Nov. 1894 zu 98 %, in London (1 Taël = 3 sh), Hamburg, Amsterdam (1 Taél = fl. 1.80), Hongkong und Shanghai. Zahlstellen zum Kurse der Taéls: London und Hamburg: Hong- kong and Shanghai Banking Corporation; Amsterdam: Hope & Co. 6 % Chinesische Staats-Anleihe vom April 1895. Emiss.: £ 1 000 000. Stücke à £ 100. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Verlosung: In London im Mai per 1. Juli. Tilgung: Ab 1901 in 15 Jahren. Sicherheit: Einkünfte aus den Kaiserl. Seezöllen der Chinesischen Vertrags- häfen mit Vorrecht vor allen künftigen Anleihen. Aufgelegt 4. Juli 1895 bei der Chartered Bank of India, Australia and China in London. 4 % Chinesische von Russland garantierte Anleihe. Emiss.: frs. 400 000 000 = Rbl. Gold 100 000 000 = ― 15 820 000 = deutsche M. 323 200 000 = fl. holl. 191 200 000 lt. Dekret des Kaisers von Russland vom 1. Juli 1895 n. St. gleichfalls durch die chinesischen Seezölle gesichert mit Vorrecht vor allen späteren Anleihen und befreit von allen chinesischen Steuern. Stücke à frs. 500 = Rbl. Gold 125 = £ 19.15.6 = M. 404 = fl. holl. 239, auch Kollektivstücke von 5 und 25 Obligationen. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli n. St. Verlosung: In Petersburg im März (erstm. 1896) per 1. Juli n. St. Tilgung: Ab 1896 in 36 Jahren; kann vor 1. Juli 1910 nicht verstärkt werden. Aufgelegt in Petersburg, Paris, Amsterdam, Genf und Brüssel 19. Juli 1895 zu 99.20 % bezüglich bei sofortiger Einzahlung zu 98.80 %. Zahlstellen: Paris: Hottinguer & Co., Banque de Paris et des Pays-Bas, Crédit Lyonnais, Société Génèrale pour favoriser le développement du commerce et de Tindustrie en France, Comptoir National d'Escompte de Paris, Société genérale de Crédit Industriel et Commercial; Brüssel, Genf und Amsterdam: Succursale de la Banque de Paris et des Pays-Bas et du Crédit Lyonnais; Petersburg: Internationale Handelsbank, Banque Russe pour le commerce etranger, Banque d'Escompte de St. Pétersbourg, Banque de Commerce de Volga-Kama; London: Crédit Lyonnais, Comptoir National d'Escompte de Paris, Banque Russe pour le commerce étranger; Berlin: Mendelssohn & Co., Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frank- furt a. M.: Jacob S. H. Stern.